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Kann ich fristlos meine Wohnung kündigen?

Yumiko

Mitglied
Hallo,

also ich hab zum 31.5.12 meine Wohnung gekündigt. Den Rükchschein hab ich auch vom Vermieter zurück bekommen. Heute aber kam die Stadtwerke und stellten Strom, Wasser und Gas ab. Das is jetzt innerhalb eines Jahres das 2 Mal das das vorkommt. Meine Frage ist nun kann ich fristlos Kündigen und kann ich ein teil der jetzt anfallende Miete einbehalten wenn ja wieviel?

lg Yumi
 

spamburger

Sehr aktives Mitglied
Da wäre erstmal interessant, was davon überhaupt Bestandteil der Betriebskosten ist. Ich hab für Strom beispielsweise nen Vertrag mit den Stadtwerken direkt und hätte das für Gas auch (wenn ich welches nutzen würde). Und dann würde ich zunächst das Gespräch suchen, bevor ich irgendwas einbehalte. Und wenn ich einbehalte, dann würde ich vorher nen Mieterschutzverein oder nen Anwalt aufsuchen. Weil die dir das genau sagen können.
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Yumiko,

Ich verstehe das mal so, dass du alles an den Vermieter bezahlt hast und er für die Sperrung verantwortlich ist.

Du kannst deinen Mietvertrag dann fristlos kündigen, wenn der Vermieter den Mietvertrag schwerwiegend verletzt. Das muss so schwerwiegend sein, dass dir die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Wenn du jetzt kein Licht, keine Heizung und kein Wasser hast, ist die Wohnung nicht mehr, dem Mietvertrag nach, bewohnbar.

Die gesetzlichen Regelungen findet sich im § 543 BGB.
Danach kannst du als Mieterin den Mietvertrag außerordentlich und fristlos kündigen, wenn dir eine Fortsetzung des Mietvertrages nicht zugemutet werden kann.
Denn nach Abs. 2 wurde dir die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung entzogen.

Zu deiner Frage nach der Mietminderung ist es so.
Wenn du fristlos kündigst, bist du nicht mehr im Mietvertrag, daher auch keine Zahlungen an den Vermieter.
Außerdem gilt die Wohnung nicht mehr als bewohnbar bei der Witterung so ohne Waschgelegenheit und Toilette.
So sehe ich das jedenfalls.

Solltest du jedoch selbst für die Misere verantwortlich sein, dann gilt das nicht, was ich schrieb!
 

Yumiko

Mitglied
Naja mein vermieter geht nicht ans telefon nicht nur bei mir sondern bei allen in haus. es sind schon 3 mieter ausgezogen und ich folge bald. mit strom mein ich natürlich die hausversorgung meinen eigenen hab ich natürlich noch aber heizung und wasser eben nicht mehr. somit kann ich mich nicht waschen und es wird mittlerweile schweine kalt hier drin und das wc is da auch so ein problem. Und meine miete bekommt er immer pünktlich...

der typ von den stadtwerken sagte heute der vermieter wurde angeschrieben und das öfter und er hat nicht reagiert, deswegen stellt er uns jetzt alles ab. die briefe liegen für den vermieter unten am postkasten doch dieser wohnt ca 40 kilometer weiter weg
 
Zuletzt bearbeitet:

Rhenus

Urgestein
Ach je!!!

Ist jetzt zu spät, ich frage morgen mal jemand, der so böse ist und solche Sperrung veranlasst.
Schreibe sofort eine mail.
Ich hoffe das hilft dir.

Mensch, wirklich ärgerlich!
 
C

chrismas

Gast
Also mich wundert es irgendwie, dass die Stadtwerke euch für die Wasserversorgung nicht angeboten hat, dass ihr das direkt an diese überweist. Die Miete wäre dann auch dementsprechend durch euch Mieter zur kürzen um diesen Betrag, da die Abrechnung dann nicht mehr über den Vermieter erfolgt, sondern durch euch.

Bei der Heizung ist das schon schwieriger, aber hier könntet ihr euch Heizstrahler in die Wohnung stellen und solltet wenn möglichst, vor der Benutzung den Zählerstand notieren, sowie die Innen und Außentemperaturen zu messen.

Auch gilt, wenn die Heizung in den Heizperioden nicht funktioniert, kann die Miete um bis zu 100% für solche Mehrausgaben, wie zum Beispiel einem Heizlüfter, gekürzt werden.

Mietrecht: Die Heizung fällt aus - ab wann gilt Mietminderung? - Finanzen - Wirtschaftswoche
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Yumiko,

hat etwas gedauert. Eine generelle Regelung gibt es nicht.
Mein Kontakt versicherte, dass das wohl eine besondere Sache der Stadtwerke wäre. Wasser abstellen ist verpönt und man solle sich heftig wehren, da ja der Zählerstand ablesbar ist und auf die Mieter umlegbar ist.
Die Heizung geht wahrscheinlich deshalb nicht, weil der Gemeinschaftsstrom abgestellt ist.
Aber auch hier gilt, das kann doch nicht viel Strom sein, da könnten doch die Stadtwerke auch eingreifen und ab aktuellem Zählerstand von euch Mietern das Geld nehmen.

Mein Kontakt meinte, bei Stadtwerken sofort mit dem Bürgermeister sprechen, Verbraucherschutz um Rat fragen, weil die eine Telefonnummer kennen, wo man sofort intervenieren kann. Ich würde sogar den Stadtwerken vorschlagen, dass wenn sie nichts unternehmen, ihr Geschäftsgebaren öffentlich zu machen.
Wasser ist ein Lebensmittel und hier geht es nicht um existenzielle Summen.

Doch mir kommt noch eine Vermutung.
Möchte der Vermieter nicht einfach nur das Haus entmieten?
 

Yumiko

Mitglied
Nein also einfach die Leute so zum ausziehen zwingen so ist er nicht. Vllt hat er einfach nicht rechtzeitig zahlen können. ich habe ihn angerufen und er sagte alles wird schnellst möglich erledigt was auch stimmte als ich von der arbeit kam gestern hatte ich wasser war nur müde euch dadrüber zu infomieren ^^

lg yumi
 

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