Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Kann ich die miete kürzen?

J

Jessi

Gast
Ich habe folgendes Problem: bin am 15.9 mit meinem freund zusammen in eine wohnung gezogen! wir hatte alles in der küche schon stehen da haben wir festgestellt das in der küche kein wasser geht. haben die vermieterin angerufen da das ne eigentumswohnung ist und die vermieterin weiter weg wohnt hat sie gesagt sie ruft die verwaltung an. die haben jemanden raus kommen lassen der hat einen neuen boiler angebracht doch daran lag es auch nicht die rohre waren dicht und damit began das elend. ich hab die küche als ich eingezogen bin neu fliesen lassen
jetzt musste die wand aufgekloppt werden aber da verging aUCH SCHON WIEDER EINE woche. die haben vergessen das loch wieder zu verputzen
es war ein hin und her die verwaltung sagt die vermietrin ist zuständig und umgekehrt. dann wollte die vermieterin das ich nen fliesenleger suche de das unter der hand macht aber das seh ich nicht ein . jetzt ist mittlerweile die 6 woche in der ich da in der wohnung wohne und die küche nicht nutzen kann die wand wurde noch immer nicht neu gefliest. ich kann nicht auf eigene kosten nen fliesenleger kommen lassen da ich total blank bin durch den umzug hin und her ! und wer bezahlt mir das ich jede woche zum waschcenter laufen muss ich muss im bad im becken spülen und so weiter! jetzt meine frage dazu kann ich die miete deswegen kürzen oder kann sie mich deswegen raus werfen?
 
G

Gast

Gast
Erst einmal: Wer einen Handwerker bestellt, der muss ihn auch bezahlen. Es ist nicht deine Aufgabe, sondern die der Eigentümerin, falls sie an die Hausverwaltung delegiert hat, die Aufgabe der Verwaltung, sicher zu stellen, dass die Küche benutzbar ist.

Das wichtigste: Man kann die Miete nicht rückwirkend kürzen!!

Du kannst mit Sicherheit die Miete kürzen. Das geht aber nicht so ganz einfach und nicht ganz so schnell. Dafür musst du der Vermieterin zunächst einmal schriftlich per Einschreiben / Rückschein einen Termin setzen, bis zu dem sie den Schaden behoben haben muss. Du kannst für den Verzugsfall direkt schon Mietkürzung in Aussicht stellen.

Gerät sie in Verzug, such nicht im Internet nach den Prozenten, die du kürzen darfst, sondern schalte den Mieterverein oder einen Rechstanwalt ein, denn berechtigte, aber zu hoch angesetzte Mietkürzungen können nach hinten losgehen und dich treffen.
 
G

Gast

Gast
Die ganze Thematik läuft auf eine Rechtsberatung hinaus. Und dies ist in einem Forum nicht zulässig.

Auch wenn es schön ist, einzelne Meinungen zu lesen.

Ich kann nur empfehlen, den Mieterschutzbund zu kontaktieren und sich dort umfassend fachlich beraten zu lassen.

Alles weitere hat keinen Sinn.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
H Kann dieses Wohnen funktionieren? Finanzen 93
I Wer kann helfen? Finanzen 11
L Ärger mit GEZ - wie kann ich der Zwangsvollstreckung entgehen? Finanzen 59

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben