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kann Bewährungshelfer helfen?

F

fuchs

Gast
Hallo,.


Kann mir hier vieleicht jemand weiter helfen.Ich habe einen vollstreckbaren Titel.Alle Versuche an einen Arbeitgeben zu kommen sind gescheitert.Jetzt habe ich aber die Anschrift des Bewährungshelfers....komme ich da vieleicht weiter.????Muss doch irgendwie möglich sein.Danke schon mal im voraus.
fuchs
 
G

Gast

Gast
Damit man die Fragestellung richtig versteht.

Du hast einen vollstreckbaren Titel gegenüber einer Person und möchtest dich nun wegen deinen Forderungen, an dessen Arbeitgeber wenden?
 
F

fuchs

Gast
Richtig.Habe bereits schon ein mal einen Arbeitgeber ausfindig machen können,doch da hatte dieser Mensch schon gekündigt.

Jetzt ist er wieder in Arbeit,doch ich komm nicht weiter.Alle berufen sich auf Datenschutz...
 

Missis

Aktives Mitglied
Hast du denn schon die Eintreibung/Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher machen lassen? Ich bin leider schon lange aus der Materie raus, aber m. E. ist es immer noch so, dass du als Privatperson nicht selbst aus dem Titel pfänden kannst. Dafür musst du einen GV beauftragen... und leider auch mit diesen Kosten in Vorkasse gehen.
 
F

fuchs

Gast
weiß ich ...Hab ich alles schon durch.Wie gesagt, beim letzten Arbeitgeber hat er früh genug gekündigt.Und eigentlich ist mit auch das Geld zu schade.Das heißt ja,jedes mal trete ich in Vorkasse.Ist doch sch.....muss doch noch eine andere Möglichkeit geben,an einen Arbeitgeber zu kommen...Wie sieht das mit einer EV aus?bekommt der Gerichtsvollzieher da an den Arbeitgeber,
 
G

Gast

Gast
weiß ich ...Hab ich alles schon durch.Wie gesagt, beim letzten Arbeitgeber hat er früh genug gekündigt.Und eigentlich ist mit auch das Geld zu schade.Das heißt ja,jedes mal trete ich in Vorkasse.Ist doch sch.....muss doch noch eine andere Möglichkeit geben,an einen Arbeitgeber zu kommen...Wie sieht das mit einer EV aus?bekommt der Gerichtsvollzieher da an den Arbeitgeber,
Es geht grundsätzlich nur über Gerichtsvollzieher!

Der kann bei dem Herrn versuchen zu pfänden und gleich die Eidesstattliche Versicherung aufnehmen.

Da muss der Herr dann Angaben über den Arbeitgeber, Konto, etc. machen.

Und dann kann über den Gerichtsvollzieher frohen Mutes beim Arbeitgeber gepfändet werden. Am besten auch gleich dann das Konto pfänden.

Viel Erfolg!

Thomas
 
F

fuchs

Gast
Hallo Thomas,



Klar geht das nur über den GV...alles schon durch.Und ichtrag die Kosten.Nur vor mir sind auch noch andere Gläubiger.Ich spiele echt mit dem Gedanken den Titel zu verkaufen.Dann bekomm ich zwar weniger,doch ich bin dann auch mit der Sache durch.Ich habe jetzt 2 mal versucht zu pfänden,und jedes mal ist der GV wieder abgezogen,weil dieser A**** die Arbeit geschmiessen hat.Das macht mich so wütend.

ssen hat.
 

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