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jugendlichen ausreißer aufnehmen-folgen?

G

Gast

Gast
uten tag, macht man sich strafbar wenn man für ein paar stunden einen jugendlichen ausreißer aufgenommen hat,(der angst hat nach hause zu gehen wegen evtl gewalt streit etc) mit dem vorhaben am nächsten tag zum jugendamt zu gehen?
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Hilfe anbieten, wie Du es getan hast, ist doch nicht strafbar!

Schön, dass Du Hilfe angeboten hast. Prima!
Nur nicht unvorsichtig sein - nicht dass Du ggf. bestohlen wirst.
Damit will ich niemandem etwas unterstellen. Aber Vorsicht
kann nicht schaden.

LG; Nordrheiner
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
das Kind wurde nach ein paar stunden von der polizei abgeholt und zurück zum erziehungsberechtigten gebracht denn laut aussage der Polizei hat dieser gesagt es sei zu haus alles in Ordnung. die polizei hat sich geweigert die notfallnummer vom jugendamt zu wählen und sagte nur:"wissen sie wieviele heulende teenager wir tag für tag haben die nicht heim wollen?" dann wurde das Mädel grob arm gepackt und ihr wurden handschellen angedroht wenn sie nicht mitgeht. am nächsten tag kam die info dass ich eine anzeige bekomme vom.erziehungsberechtigten. ich hab früh alles dem jugendamt erzählt, das wollte das kind so.
 
G

Gast

Gast
ich hab am telefon gelogen als ich gefragt wurde ob sie da ist. aber als die polizei da war hab ich gleich geöffnet. eigentlich hab ich mir nur die lüge am telefon vorzuwerfen.
 
G

Gast

Gast
Ich sehe das auch nicht so komplett problemlos. Eins vorweg: ich finde es gut, dass Du dem Mädchen helfen wolltest. Aber Du hättest Dich vielleicht besser telefonisch beim Jugendamt melden können, um Ärger zu vermeiden. Es handelt sich um eine minderjährige Person, und ich kann die Eltern verstehen, dass sie Anzeige erstatten wollen. Das Kind kann keine Entscheidung über seinen Aufenthaltsort treffen, das liegt immer noch allein bei den Eltern.

Ich drücke Dir die Daumen, dass es für Dich keine größeren Konsequenzen hat. Und nochmal: ich finde es sehr gut, dass Du geholfen hast!
 

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