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Jugendamt verbietet Kindsbesuch

M

Moalat

Gast
Hallo wer kann mir helfen,bin schweizer meine Freundin (unverheiratet)sagt das Jugendamt ....... verbietet mein kind zu sehen,sei gewaltätig was mir niemand beweisen kann.Streit gab es aber ich habe noch nie mein kind oder meine Freundin geschlagen.sie wirft mir vor das ich schuld sei an dem ganzem.Meine Freundin ist sehr
psychisch angeschlagen und war in Therapie.Habe immer geschweigt gegenüber Ämter,nun ist es Zeit reiner Wein einzuschenken.Wer kann mir helfen mein Kind wieder zu sehen.lebe in der Schweiz meine Freundin ist nach Deutschland gegangen in ihre Heimat.Hoffe das irgendjemand mir helfen kann.
MFG:A.A
 

Katrin1964

Aktives Mitglied
Ich kann dir nur sagen das wird ein langer und schwieriger Kampf. Mein Freund hat seinen Sohn auch schon seit bald 2 Jahren nicht bei sich gehabt. Seit vergangenes Jahr darf er ihn einmal die Woche unter Aufsicht in einer betreuten Gruppe besuchen. In den Ferien gehts dann garnicht. Der Junge ist phychisch auch voll gestört. Er nässt mit seinen 7 1/2 Jahren immer noch ein. Zu haus bekommt er von den neuem Partner Prügel mit einen Kleiderbügel und keiner kann eingreifen. Wenn hier Mütter schreiben, Kind vom JA abgeholt, dann versteh ich nichts mehr. Indem Fall waren schon Gerichtsverhandlung, gegen den Partner und der kleine erzählt auch immer, was der Partner mit ihm anstellt und der eigene leiblich Vater darf das Kind nicht mal sehen.
Seine Exfrau die lügt, das sich die Balken biegen. Habe es nie glauben wollen, aber ich musste es am eigenen Leibe erfahren. Diese Frau kennt mich nicht und hat auch schon schwer über mich her gemacht.
Ich wünsche dir viel Kraft und Durchstandsvermögen
 
T

teufelstinki

Gast
Ich kann dir nur sagen das wird ein langer und schwieriger Kampf. Mein Freund hat seinen Sohn auch schon seit bald 2 Jahren nicht bei sich gehabt. Seit vergangenes Jahr darf er ihn einmal die Woche unter Aufsicht in einer betreuten Gruppe besuchen. In den Ferien gehts dann garnicht. Der Junge ist phychisch auch voll gestört. Er nässt mit seinen 7 1/2 Jahren immer noch ein. Zu haus bekommt er von den neuem Partner Prügel mit einen Kleiderbügel und keiner kann eingreifen. Wenn hier Mütter schreiben, Kind vom JA abgeholt, dann versteh ich nichts mehr. Indem Fall waren schon Gerichtsverhandlung, gegen den Partner und der kleine erzählt auch immer, was der Partner mit ihm anstellt und der eigene leiblich Vater darf das Kind nicht mal sehen.
Seine Exfrau die lügt, das sich die Balken biegen. Habe es nie glauben wollen, aber ich musste es am eigenen Leibe erfahren. Diese Frau kennt mich nicht und hat auch schon schwer über mich her gemacht.
Ich wünsche dir viel Kraft und Durchstandsvermögen


kann auch nur sagen das die ämter nur dann eingreifen wenn es schon zu spät ist oder wenn es den kids wirklich gut geht dann werden sie geholt habe es auch oft mit erleben müssen das das J.Amt bei einer fam war wo die wohn echt bestialisch gestunken hat dreckig war das ein baby das nicht mal krabbelte schwarze knie hatte usw das amt ging hin trank einen kaffee und die kids blieben andersrum gehen sie in intakte fam und holen die kids da raus manchmal denk ich ehrlich das die kids aus intakten fam geholt werden da sie keinerlei schäden haben um weiter vermittelt zu werden an elternlose paare sind halt leichter zu vermitteln sorry aber scheiß staat
 

Tyra

Sehr aktives Mitglied
wende dich an einen Anwalt, hier übers Internet kann man dir wenig helfen.
Bei Vorwurf von Gewalt kommt es auf die Wahrheit an...die Frage in dem Kontext ist natürlich: warum ist deine Freundin psychisch angeschlagen? Der deine Freundin behandelnde Therapeut wird an sich Aussagen darüber machen können ob deine Freundin ein Gewalttrauma erlitten hat oder nicht...also kannst du, wenn du sagst du hast definitiv keine psychische oder köperliche Gewalt angewendet es ja vor Gericht drauf ankommen lassen und Ansprüche das Kind zu sehen leicht durchsetzen.
Vor dem Jugendamt schien deine Freundin offenbar glaubwürdig genug gewesen zu sein ein Besuchsverbot durchzukriegen?
Wende dich also an einen Anwalt, wäge ab und kläre deine Möglichkeiten.
 
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G

Gast

Gast
Hallo wer kann mir helfen,bin schweizer meine Freundin (unverheiratet)sagt das Jugendamt ....... verbietet mein kind zu sehen,sei gewaltätig was mir niemand beweisen kann.Streit gab es aber ich habe noch nie mein kind oder meine Freundin geschlagen.sie wirft mir vor das ich schuld sei an dem ganzem.Meine Freundin ist sehr
psychisch angeschlagen und war in Therapie.Habe immer geschweigt gegenüber Ämter,nun ist es Zeit reiner Wein einzuschenken.Wer kann mir helfen mein Kind wieder zu sehen.lebe in der Schweiz meine Freundin ist nach Deutschland gegangen in ihre Heimat.Hoffe das irgendjemand mir helfen kann.
MFG:A.A
Nach deutschem Recht hat ein nicht mit der Mutter des Kindes verheirateter Vater ein Recht auf Umgang mit seinem Kind. Ihrem kurzen Text sind nicht alle zu einer sachlichen Beurteilung nötigen Daten enthalten.
Grundsätzlich jedoch kann ein Jugendamt einen Umgang weder verbieten noch erlauben, es sei denn, es wäre Vormund des Kindes. Falls die Mutter das behauptet, so ist dies entweder falsch oder es liegt eventuell ein Missverständnis vor.
Wenn Sie wissen, wo sich das Kind aufhält können Sie sich an das Jugendamt wenden und um Unterstützung bei Ihrem Versuch bitten. Das Jugendamt dürfte sich auch für die psychische Auffälligkeit der Mutter interessieren, falls sie Auswirkungen auf das Kind hat.
Erreicht auch das Jugendamt nichts, so können Sie sich an das für den Wohnort des Kindes zuständige Familiengericht wenden und dort Ihr Anliegen vortragen. Ein Brief reicht zunächst. Einen Anwalt brauchen Sie dafür nicht.
Verläuft Ihr Bemühen auf dieses Weise, dann dürfte Ihr Verhältnis zur Mutter noch schwieriger werden. Falls Sie in ernstlicher Sorge um die Sicherheit oder allgemein um das Wohl Ihres Kindes sind, dann sollten Sie das dem Jugendamt auch so mitteilen. Vermeiden Sie jedoch Übertreibungen.
 

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