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JUgendamt bestimmt über mein Leben?

N

nikke

Gast
[...]

Man muss sich seit ein paar Jahren gar nicht mehr abmelden, nur neu anmelden. Dabei muss man zwangsweise die alte Adresse angeben und es erfolgt ein Datenabgleich.

Sich einfach in Luft aufloesen funktioniert nicht, schon gar nicht, wenn man auf staatliche Hilfe angewiesen ist. Bekommt sie ALG2 muss sie sogar vor dem Umzug eine Genehmigung einholen - es sei denn sie schafft ihn ohne finanzielle Hilfe. Da sie wohl auch gern weiter Kindergeld beziehen will, muss sie der Familenkasse Mitteilung machen. Wenn sie verschwindet, ohne das Jugendamt zu informieren, drehen die ihr einen Strick daraus. Gerade du mit deinen diversen Hilferufen, dass das Jugendamt dir deine Kinder weggenommen hat, gibst "Hilfestellung" wie Bordigirl das gleiche passieren wird. Willst du das ? Sieht so deine Hilfestellung aus?

Auch der Kindsvater hat ein Recht darauf zu erfahren, wohin sie zieht, auch wenn sie nicht verheiratet waren und sie das alleinige Sorgerecht hat. Ausserdem sollte sie besonders vorsichtig sein als (ehemalige?) Borderlinerin, denn so ein Verhalten, was bordigirl vor hat - still und heimlich mit dem Kind verschwinden aus welchen Gruenden auch immer interessiert niemanden - ist ein typisches Merkmal einer Borderlinerin und kann zur Folge haben, wenn der Vater es darauf anlegt, dass er auf Grund dieses Verhaltens das Sorgerecht uebertragen bekommt. Borderline-Trennung mit Kindern

Gefunden wird man schneller als man denkt, denn ueberall hinterlaesst man Spuren, besonders grosse, wenn man seinen Unterhalt nicht allein bestreiten kann.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
R

Real

Gast
Wenn ich so manche Teilnehmer lese und was sie Bordi raten, dann braucht Bordí echt keine Feinde mehr.

[...]

nikke - den Aspekt des leiblichen Vaters und seine Rechte hatten wir noch nicht, das ging wohl unter. Aber er hat ja Umgangsrecht und wenn das massiv erschwert wird, kann der Umzug auch daran scheitern. Bis hin zu einem Antrag des Vaters auf das Sorgerecht.

ich hoffe, Bordi liest hier und reagiert nicht so trotzig und dumm, wie manche hier aufgrund ihrer umfassenden individuellen Erfahrungen mit ihrem Jugendamt.
 
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nur_ich83

Mitglied
@ Real und Nikke

also mein Fall hat erstmal überhaupt nichts mit dem von Bordi zu tun.
Das mal zum Punkt.
Wann sie umzieht und wohin bleibt alleine Ihr überlassen. Ob sie nun Borderline hat oder Nicht, das spielt hier keine Rolle.
Sie wird Ihre Gründe haben . Und meine Ratschläge haben nichts mit Kriminell zu tun, sondern mit lebenserfahrungen von ganz vielen anderen, die trotz wissen vom Jugendamt steine in den weg gelegt bekommen haben. Jugendämter sollten unterstützen und nicht entreißen. Und sie wird begründet den Verdacht der Angst geäußert haben. Bevor hier überhaupt jemand urteilt, sollte der ersteinmal in seinem Keller nach leichen graben.
@Bordi ich kann deine Angst gut nachvoll ziehen. Wenn ich damals die Möglichkeit gehabt hätte, wäre ich zu 100% mit meinen Kindern woanders hingegangen und nicht dort geblieben wo die Stadt mit ihren Fällen der Sorgerechtskriege verklagt worden ist und immer noch weiter macht. Und nochmal für die anderen, in meinem Fall habe ich recht bekommen.......
 
N

nikke

Gast
also mein Fall hat erstmal überhaupt nichts mit dem von Bordi zu tun.
Stimmt, dein Fall hat erst einmal nichts mit Bordigirl zu tun. Aber das, was du ihr wegen deiner Frustrationen aus dem Kindesentzug durch das Jugendamt raetst, hat umso mehr mit deinem Fall zu tun.

Wann sie umzieht und wohin bleibt alleine Ihr überlassen. Ob sie nun Borderline hat oder Nicht, das spielt hier keine Rolle. Sie wird Ihre Gründe haben .
Was weisst du ueber Borderline, dass du behauptest, dass diese Erkrankung keine Rolle spielt?

Das Jugendamt bestimmt nicht ueber bordigirls Leben, selbstverstaendlich kann sie hinziehen wohin sie will, nur sie sollte genau die Konsequenzen ihres Handelns ueberdenken.

Wenn es nur ums Umziehen wegen Luftveraenderung geht, wo ist das Problem, alles sauber am jetzigen Wohnort zu beenden? Weil sie es aber heimlich machen will, sollte sie sich selbst die Frage ganz ehrlich beantworten, warum es heimlich sein soll. Welche Probleme es auch immer sind, die sie dazu treiben, sie wird von ihnen doppelt und dreifach eingeholt werden.
 
G

Gast

Gast
Wieder viele sogenannte "Ratschläge", die an der Sache vorbeigehen.

Wer aufmerksam gelesen hat, konnte erkennen, dass Bordi eine gesetzliche Betreuung hat. Diese wird durch das Gericht bestellt.

Früher nannte man dies eine Vormundschaft.

Wenn diese Betreuung das Aufenthaltsbestimmungsrecht beinhaltet, ist es ein schlechter Rat, wenn man Bordi empfiehlt, einfach umzuziehen.

Dann bekommt sie richtig Ärger mit dem Jugendamt und die Konsequenzen sind absehbar.

Und dann gucken die guten "ratgeber", bewusst klein geschrieben, denn groß sind sie nicht, dumm aus der Wäsche und haben eine Maulsperre.

Bevor man postet, sollte man für sich selber die Hintergründe analysieren, Fachwissen einsetzen, falls vorhanden, oder einfach still sein.

Aber Hauptsache, man hat etwas geschrieben, auch wenn es das Ergebnis eines sehr überschaubaren Wissens ist.
 
G

Gast

Gast
So ein rechtlicher Betreuer sollte ja eigentlich für das Wohl des Betreuten handeln, d. h., wenn ein Betreuter gerne umziehen möchte, hätte er das zu unterstützen, zumindest wenn das möglich ist. Bei der TE ist zumindest keine Kindeswohlgefährdung vorhanden - nicht im Entferntesten - und nichts, aber auch gar nichts spräche gegen einen Umzug im Bundesgebiet, denn auch da wird sie behördlich observiert.

Ich würde es so ausdrücken: die Interessen der Betreuerin, die nicht gerne Fälle abgibt bzw. Einkommen, und die Interessen eines Jugendamts, die womöglich ganze andere Pläne haben mit ihrem Kind, und die Interessen einiger anderer würden ein bisschen durchkreuzt: es gäbe Schlimmeres.

Von irgendeiner Gefährdung auszugehen, wenn eine Betreute und junge Mutter umzieht, die ihr Leben im Griff hat, ist hanebüchen.
 
R

Real

Gast
tztztztzt

WO und 'WER hat von einer Kindeswohlgefährdung gesprochen?
Es ging um die Bedingungen des Umzugs mit ARGE und gesetzlichen Betreuer - DAS ist immer noch nicht geklärt.

Eine Kindeswohlgefährdung liegt ja nicht vor, weil nach Aussage der TE das Jugendamt ja Hilfen zur Erziehung eingestellt hat. Weitere Aussagen,, was und wie das Jugendamt es sieht und will, haben wir nämlich immer noch nicht.
 

nur_ich83

Mitglied
Ich weiß ja nicht, wie einige hier darauf kommen, das Bordi einen gestzlich bestellten Vormund vom gericht hat?
Sie schreibt in ihren Threats, das sie als sie minderjährig war, vom Jugendamt betreut wurde-
stellt sich die Frage dort warum? Dann schreibt sie, das sie Borderline hatte- stellt sich die frage durch was wurde das hervorgerufen?
Bordi schreibt, das ihre eigene Jugendamtsgeschichte abgeschlossen ist und sie für Ihr Baby anfangs sich durch Jugendamt erneut hilfe gesucht hat. Super- obwohl sie schon erfahrung vorher mit Jugendamt hatte, is sie diesem Schritt gegangen. Hut ab Hochachtungsvoll.
Weiter schreibt bordi, das die Hilfe vom Jugendamt für Ihr Baby mittlerweile auch beendet ist, sprich sie konnte beweisen, das sie Ihr leben im Griff hat.
Weiter schreibt sie, das die betreuerin, die sie für sich hat und nicht wie alle anderen schreiben für ihr baby. Diese Betreuerin kommt wenn nur einmal im Monat.
Und ich gehe mal davon aus, weil Bordi dann nichts mehr weiter geschrieben hat, ich aber in ihren vorhandenen Threats zwischen den zeilen lesen kann, das die Betreuerin wegen Ihrer Vorgeschichte Borderline vorhanden ist. Diese kommt aber nur noch einmal im Monat, also schein alles soweit OK zu sein. Sie schreibt auch, das sie schon Etliche Therapien für sich gemacht hat.
Sie erörtert, das der Kindergarten, Ärzte usw. trotz der Beendigung der Hilfen immer noch stellungen ans Jugendamt abgeben. Dort fängt Datenschutzverletzung und Menschenrechtsverletzung an.
Wenn die Hilfe beendet ist, dürfen solche Berichte nicht mehr erstattet werden.
DIE HILFE IST BEENDET laut Bordi´s aussage.

Sie kann hin ziehen wohin sie will, auch wenn sie auf arge angewiesen ist. Hier stellt sich auch die frage wie ihr darauf kommt, das sie auf arge angewiesen ist, also ich habe nichts davon in ihren threats gelesen.

Ach und ART.6 welcher hier erörtert wurde heißt: Das Eltern das Recht und die Pflicht zur Erziehung ihrer Kinder haben , weiter im Gesetz steht drin, das das Elternrecht unantastbar ist. Nur §1666 BGB und §1666a BGB ist die ausnahme , dieses muss aber bewiesen vorliegen. Und solange Bordi´s Kind es gut geht, is das egal, ob Bordi borderline hatte oder hat.
ich konnte auch aus Bordi´s zeilen herrauslesen, wenn sie umzieht, wäre sie alle male bereit wieder hilfe in Anspruch zu nehmen um das Kindeswohl weiter sicher zu stellen.

Eines sollten alle hier wissen, der Staat und Jugendamt dürfen nicht in das persönlichkeitsrecht eingreifen, solange es keinen Grund dafür vorliegt. Und wenn Bordi für sich und dem Kind entscheidet, umzu ziehen, damit entlich Ruhe einkehrt und ich denke sie meint auch damit, das das Klischee des Schubladen denken entlich aufhört, ist es immer noch sinnvoll umzu ziehen.
Denn im Grunde kommt sie so gar nicht aus dieser Schublade raus- Kindergarten weiß von Ihrer Krankheit und somit auch ihrer Vergangenheit bescheid, Ihr Kind wird sicher deswegen auch oft angesprochen etc., Es wird in der Schule weiter gehen und jeder kennt das Sprichwort : " Kinder können Grausam sein " sobald nur ein Kind irgendwann davon erfährt, was Bordi mit sich angestellt hat, wird Ihr Kind nicht mehr Glücklich sein, weil es deswegen dann gehänselt werden könnte etc.,
Ich finde ein Tapetenwechsel und ein neuanfang ist sinnvoll.
Und das Jugendamt kann das auch nicht Verhindern.
In jeder Gesellschaft gibt es gefahren. Ich ich gehe mal davon aus, das Bordi alt genug ist, zu entscheiden was gut ist und was nicht.

Als kleines Beispiel mal vorab: Als ich selber mich damals von meinem alkoholkranken Ehemann trennte, betreuung vom Jugendamt hatte ich damals schon, wollte das damalige Jugendamt mich auch am Umzug und wegzug aus dem Ort hindern.
Ich habe es trotzdem gemacht und dann weiter Jahre mit einem neuen Jugendamt zusammen gearbeitet.
Mir wurde es später nicht als negativ ausgelegt, da meine Kinder sich dann entlich erholt hatten und uns die Vergangenheit nicht wieder eingeholt hatte.
Alles andere was ihr hier von meinen eigenen Threats her kennt, hat nichts mit meinem Umzug zu tun, sondern damit, das durch mein Exehemann die Vergangenheit wieder aufgerollt wurde, nur mal für die jenigen die gestern noch so auf mich rumgeschimpft haben.
Mittlerweile sind meine Kinder wieder bei mir und ich arbeite wieder mit Jugendamt zusammen aber auf vollkommen neuer ebene und diese Funktioniert super. Da die Vergangenheit entlich vergangenheit ist.
 

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