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JUgendamt bestimmt über mein Leben?

G

Gast08/15

Gast
Es spielt Bei der Ablehnung bestimmt eine Rolle warum du umziehen möchtest und ob es sich um ein anderes Bundesland handelt.
Darüber konnte ich deinem Bericht bisher nichts lesen.Anscheinen sollen die Ämter den Umzug zahlen.
Ansonsten kannst du hinziehen wohin du möchtest,solange es dem Kind nicht schadest und die zukünftige Umgebung
/Umgang dem Kind nicht schadet.
Da ich deine deine Berichte,von Anbeginn der Schwangerschaft.,zum Teil las,wundert es mich ,dass von dem Vater des Kindes,der sich während
der sich während der Schwangerschaft ,laut deiner Aussage ein Bein für "Euch" ausgerissen hat nix mehr
zu lesen ist.

Was ist los ? Warum der Wohnungswechsel ?
Im Netz /oder so auf einen anderen, liebenswerten Mann getroffen,mit demman das Leben neubegibnnen möchte ?
 

bordigirl

Aktives Mitglied
Da ich deine deine Berichte,von Anbeginn der Schwangerschaft.,zum Teil las,wundert es mich ,dass von dem Vater des Kindes,der sich während
der sich während der Schwangerschaft ,laut deiner Aussage ein Bein für "Euch" ausgerissen hat nix mehr
zu lesen ist.

Was ist los ? Warum der Wohnungswechsel ?
Im Netz /oder so auf einen anderen, liebenswerten Mann getroffen,mit demman das Leben neubegibnnen möchte ?
Zum Teil gelesen das merkt man sonst wüsste du etwas mehr da ich hin und wieder hier Einblick in mein Leben gewährt habe
 
T

Tztz...

Gast
Ich hab da mal eine Frage:
Wie kommst Du zu dieser Einschätzung?!

Wenn das JA Einwände hat, sind sehr wohl die Gründe für die Entscheidungsfindung zu prüfen!!!
Du magst ja mit dem Familienrecht kommen, ohne zu berücksichtigen, dass es dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unterstellt ist.

Artikel 11

(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
Wieso sollte sie nicht umziehen können? - Das würde eine Beschneidung ihrer Grund- und Menschenrechte bedeuten.

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
(
2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
Artikel 12

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
Artikel 19
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
Artikel 20
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Artikel 25

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Artikel 33

(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
Wenn sie sich also im Zweifel auf ihre Grund- und Menschenrechte beruft, zieht sie um, oder es lägen Verstöße gegen eben diese Rechte vor.

Alte Krankheit, anzunehmen, Grundgesetze aushebeln zu können mit ominösen Familien- oder Sozialgesetzen usw., mit vielen Wenn und Abers.

Jeder Mensch hat das Recht, umziehen zu können, wann und wohin er will, oder sind der Bund und die Länder Gefängnisse?
 

Rauhfusskauz

Aktives Mitglied
Daran hindern kann man sie wohl nicht - allerdings wird eine ganz andere Kiste draus, wenn sie den Umzug z.B. vom Amt bezahlt haben möchte.
Dann dürfte sie zwar, aber hat das bitteschön aus eigener Kraft zu leisten.

Genauso, wenn z.B. ein Hilfeplanverfahren läuft, es Vorgaben durch das Jugendamt gibt.
Auch dann kannst du selbstverständlich umziehen, wie es dir beliebt - aber musst ggf. dann auch die Konsquenzen tragen.

Aber ich habe Angst das das JUgendamt mir damit drohen würde mein Sohn wegzunehmen sollte ich umziehen.
Oder Forderungen stellen etc.
Also ist das bislang sowieso nur eine Befürchtung von dir? Oder wurde das in dieser Form schon ausgesprochen?
Gäbe es denn Gründe für eine Herausnahme des Kindes- aus der Sicht des Jugendamtes? Evtl. Vorgeschichte, Begleitung usw.?

Aber deshalb ist es immer noch mein Leben und selbst wenn ich nach Buxdehude ziehen wöllte könnte denen das doch egal sein.
Klar ist es dein Leben.
Es ist dem Jugendamt herzlich egal, wie, wo und mit wem du lebst - Deren Augemerk gilt dem Kindeswohl!
Und das ist etwas, das auch DU nicht aus den Augen verlieren solltest.

Deinen Wunsch nach einem Neuanfang kann ich verstehen.
Allerdings ist es da mit einem Umzug nicht getan. Ich schätze, da sind noch andere Baustellen, die du zuerst angehen solltest und DANN mit einem Umzug krönen.

Alles Gute,

RFK
 
R

Real

Gast
Umziehen darfst du IMMER!
Es geht ja nicht um dich, sondern um die Frage, ob dein Kind mit umzieht.
Das ist die Frage des Sorgerechts bwz. Aufenthaltsbestimmungsrecht, das wohl noch bei dir liegt.
Wenn du nun umziehst ist die Frage
a) wer bezahlt den Umzug - ich gehe davon aus, das du kein Einkommen hast.
b) wird der Umzug vom JC genehmigt,
c) gibt es einen Grund für diese Kosten (wie z.B. Arbeitsplatz)

wenn das allle geklärt ist, kann

d) das Jugendamt die Akten an deinen zukünftigen Wohnort schicken und dann geht es da weiter
e) Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen, wenn es der Auffasszung ist, dass der Umzug als Flucht und Vermeidung dienen soll.

Im GG, Artikel 6 steht nämlich drin, das wir wohl bei manchen in der Auflistung vergessen, dass der Staat eingreift, wenn Gefahren drohen, Abs. 2, S. 2

Aber vielleicht solltest du das alles mal erst mal klären.
 
T

Tztz...

Gast
Im GG, Artikel 6 steht nämlich drin, das wir wohl bei manchen in der Auflistung vergessen, dass der Staat eingreift, wenn Gefahren drohen, Abs. 2, S. 2
Diese Gefahren können genauso bzw. stärker von Jugendämtern ausgehen - hat sich oft genug bewiesen (kirchlich-sozialer Massenmissbrauch Schutzbefohlener, alle vom Jugendamt ins Verderben geschickt.) ;).

Wenn man solche Grauzonen in der Verfassung derart auslotet und falsch benutzt, von verfassungsfeindlich darf man hier ja nicht reden, wie bspw. die Jugendämter, kommt doch wieder das zum Tragen:

Artikel 19
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
Artikel 20
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Also muss das Grundgesetz modifiziert werden, um Missbrauch einzudämmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
T

Tztz...

Gast
Umziehen darfst du IMMER!
Es geht ja nicht um dich, sondern um die Frage, ob dein Kind mit umzieht.
Auch das ist falsch. Betreuerin kann Betreuungspunkte beantragen, u. a. Aufenthaltsbestimmungsrecht, Einwilligungsvorbehalt, und wird die auch bekommen, also würde es beide betreffen, heißt aber nicht, dass es nicht gegen GG verstieße.
 
R

Real

Gast
bordigirl kann sicherlich umziehen - das ist ihr Recht. Aber allein durch die Finanzierung ist es eingeschränkft.
Und da der Staat ein Wächteramt über die Kinder hat, kann es den Umzug des Kindes verhindern. Dann kann Bordigirl entscheiden ob mit oder ohne Kind sie ihr Recht umsetzt.
Und da sie unter Betreuung ist, ist auch zu klären, welche Dinge unter der Betreuung sind - die entscheidet dann auch noch mit.

und unter Betreuung bedeutet ja, dass es einen Grund gibt, den Bordigirl nicht leisten kann.
Deswegen hat auch das Jugendamt ein Auge mehr auf das Kind, und hat es nicht herausgenommen.

Zudem stellt sich für mich eher die Frage, warum der Umzug sein soll, welchen Grund und wohin. DAS wird sie auch bei dem JC vorlegen müssen, damit sie den Umzug finanziert bekommt.

Das ist doch die eigentliche Hürde mit dem Umzug - wer finanziert das alles. Das Jugendamt kann je nach Bedarf die Akten einfach weiter schicken, dann ist ein neues Jugendamt zuständig, mit neuer Sachbearbeiterin, neuen Strukturen und neuen Leitsätzen.

Es gibt Jugendämter, die Kinder von psy. Kranken gleich unterbringen, weil sie einfach Angst haben, dann gibt es welche, die das nicht machen, weil sie davon ausgehen dass das aufgefangen werden kann, andere werden Hilfen zur Erziehung einsetzen, etc. Jetzt ist Bordi bei einem Jugendamt, das ihr vertraut, das die Hilfen eingeschränkt hat.
Bei einem anderen würde sie damit von vorne anfangen.

Klar darf sie umziehen - nur sollte man abwägen, warum und weshalb und was die Folgen sein könnten.
 
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