K
katharin@
Gast
meime tochter(13) ist im sommer zu ihrem vater und seiner lebensgefährtin gezogen.leider musste er eine haftstrafe bis juli 09 antreten.sie will totzdem mit seiner lebensgefährtin leben.alles mit meiner zustimmung,wir verstehen uns gut.auch die geschwister besuchen sie häufig,sie sagen wir haben jetzt zwei mütter und zwei väter .allen geht es seitdem besser.
wir haben versucht für sie gelder zu beantragen,die arge sagt:die neue mama lebt nicht in einer lebensgemeinschaft mit dem kind weil der vater im gefängnis sirtzt.das sozialamt sagt es ist nicht zuständig.jetzt nach drei monaten erhält sie geld vom jugendamt 207 euro inklusive mietzuschuss.die neue mama bezieht rente.das geld reicht vorne und hinten nicht.jetzt will das jugendamt ,obwohl wir beide dagegen sind ,pflegegeld beantragt.ich will das nicht weil dann das jugendamt zugriff auf das kind erhält.was mache ich dagegen.für das geld von der arge hat sie schon einen rechtsanwelt bestellt.was mache ich jetzt.hat das jugendamt das recht ohne unsere einwilligung pflegegeld zu beantragen?
wir haben versucht für sie gelder zu beantragen,die arge sagt:die neue mama lebt nicht in einer lebensgemeinschaft mit dem kind weil der vater im gefängnis sirtzt.das sozialamt sagt es ist nicht zuständig.jetzt nach drei monaten erhält sie geld vom jugendamt 207 euro inklusive mietzuschuss.die neue mama bezieht rente.das geld reicht vorne und hinten nicht.jetzt will das jugendamt ,obwohl wir beide dagegen sind ,pflegegeld beantragt.ich will das nicht weil dann das jugendamt zugriff auf das kind erhält.was mache ich dagegen.für das geld von der arge hat sie schon einen rechtsanwelt bestellt.was mache ich jetzt.hat das jugendamt das recht ohne unsere einwilligung pflegegeld zu beantragen?