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jugendamt beantragt pflegegeld

K

katharin@

Gast
meime tochter(13) ist im sommer zu ihrem vater und seiner lebensgefährtin gezogen.leider musste er eine haftstrafe bis juli 09 antreten.sie will totzdem mit seiner lebensgefährtin leben.alles mit meiner zustimmung,wir verstehen uns gut.auch die geschwister besuchen sie häufig,sie sagen wir haben jetzt zwei mütter und zwei väter .allen geht es seitdem besser.
wir haben versucht für sie gelder zu beantragen,die arge sagt:die neue mama lebt nicht in einer lebensgemeinschaft mit dem kind weil der vater im gefängnis sirtzt.das sozialamt sagt es ist nicht zuständig.jetzt nach drei monaten erhält sie geld vom jugendamt 207 euro inklusive mietzuschuss.die neue mama bezieht rente.das geld reicht vorne und hinten nicht.jetzt will das jugendamt ,obwohl wir beide dagegen sind ,pflegegeld beantragt.ich will das nicht weil dann das jugendamt zugriff auf das kind erhält.was mache ich dagegen.für das geld von der arge hat sie schon einen rechtsanwelt bestellt.was mache ich jetzt.hat das jugendamt das recht ohne unsere einwilligung pflegegeld zu beantragen?
 

Ringo07

Mitglied
Hallo Katharin,Du mußt Dir keine Sorgen machen wegem dem Jugendamt und dem Pflegegeld.Dadurch bekommt das Jugendamt nicht automatisch zugriff auf Eure Tochter.Du behälst ja das Sorgerecht und das Aufenthaltbestimmungsrecht gibst Du an die "Pflegemutter" weiter.Ich selber bin Pflegemutter und weiß daher das das Jugendamt wohl Geld zahlt und bei Schwierigkeiten mit Rat und Tat zur Seite steht,sich aber ansonsten da raus hält.So ist es jedenfalls bei uns.:rolleyes:
Ansonsten würde ich mich mal bei einem Rechtsanwalt,Fachrichtung Familienrecht erkundigen was ihr machen könnt.
Lg Ringo
 

Micky II

Aktives Mitglied
Hallo,

es stellt sich ja die Frage, ob das Jugendamt die Tochter in einer anderen Familie unterbringen will oder ob sie bei der Lebensgefährtin bleiben soll, was ich mir jetzt gut vorstellen kann. Denn auch das Jugendamt reisst nicht immer unnötig Kinder aus ihrer gewohnten Umgebung.

Wenn sie bei der Lebensgefährtin bleiben kann, wäre es für diese sicherlich von Vorteil, Pflegegeld zu erhalten. Es ist weitaus höher, als diese 207 Euro. Es beträgt so ca. 470 Euro + ca. 190 Euro Erziehungsgeld.

Das würde ich erstmal abklären.
 
K

katharin@

Gast
würd gerne eure antworten lesen können aber weiss nicht wie ich nach den punkten weiterlesen kann.
ps :als ich die antwort abgeschickt habe konnte ich eure beiträg lesen.weiss aber nicht wieso.
beim pflegeeldantrag ist das jugendamt auch mit rechten dabei und falls ihnen irgendetwas aufstösst haben sie auch das recht das kind in eine andere pflegefamilie zu geben.oder der anderen mutter passiert ein unfall,was dann?
aber wir werden beide kein pflegegeld beantragen.
diesem amt ist nicht zu trauen.meine frage war eher darauf abgezielt,ob das jugendamt eigenwillig pflegegeld hinter unserem rücken beantragen kann.
warum soll mein kind zum pflegekind werdn?das ist ein eintrag in der akte,die dann besteht und es gereicht ihr niemals zum guten.
es gibt keinen grund sie zu einem pflegefall zu machen,nur weil die arge sie nicht zur bedarfsgemeinschaft rechnen will,weil der vater im offenen vollzug ist.es ist gruselig.
 
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