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Jobcenter will Schüler aus Schule drängen, rechtens?

G

Gelöscht 117789

Gast
Danke für die Rückmeldungen.

Tatsächlich kenne ich mich mit diesem BAfög überhaupt nicht aus. Ich bin darüber also wirklich nicht informiert und es gibt da ja auch Voraussetzungen, die erst mal erfüllt sein müssen, um das überhaupt zu bekommen. Wenn da aber die Möglichkeit gewesen wäre, hätte das Jobcenter von selbst aus mich zum BAfög verpflichtet, denn dann müssen die ja weniger an mich zahlen, das habe ich so mal gelesen.

Ich bedanke mich aber für den Link, und werde mich, auch wenn das in den vorherigen Antworten total untergegangen ist und nicht erwähnt wurde, auch nochmal mit dem Thema befassen und ein wenig recherchieren. :)
Das Jobcenter muss gar nichts. Am Ende musst Du zusehen, wie Du mit welchen Mitteln Dein Ziel erreichen kannst.
 

FragDochMal

Neues Mitglied
Das Jobcenter muss gar nichts. Am Ende musst Du zusehen, wie Du mit welchen Mitteln Dein Ziel erreichen kannst.
Stimmt, das machen sie freiwillig. 😂Man schaue doch bitte genau hin, was dort geschrieben steht. Die Sätze einfach umzudrehen, macht es wirklich nicht einfacher. Von einer Verpflichtung vonseiten des Jobcenters steht dort rein gar nichts geschrieben. Es geht darum, wie sich Bafög auf das ALG auswirkt und dass es angerechnet wird. Ich erinnere mich, dass das Jobcenter, das vor vielen Jahren sogar mal bei einem meiner Besuche erwähnt hatte. Heißt: ICH wäre verpflichtet, Bafög zu beantragen, wenn ich Bafög berechtigt "wäre". Ich weiß wirklich nicht, wie man da eine Verbindung zu Verpflichtungen vonseiten des Jobcenters bilden kann ^^ :)
 
G

Gelöscht 117789

Gast
Stimmt, das machen sie freiwillig. 😂Man schaue doch bitte genau hin, was dort geschrieben steht. Die Sätze einfach umzudrehen, macht es wirklich nicht einfacher. Von einer Verpflichtung vonseiten des Jobcenters steht dort rein gar nichts geschrieben. Es geht darum, wie sich Bafög auf das ALG auswirkt und dass es angerechnet wird. Ich erinnere mich, dass das Jobcenter, das vor vielen Jahren sogar mal bei einem meiner Besuche erwähnt hatte. Heißt: ICH wäre verpflichtet, Bafög zu beantragen, wenn ich Bafög berechtigt "wäre". Ich weiß wirklich nicht, wie man da eine Verbindung zu Verpflichtungen vonseiten des Jobcenters springen kann ^^ :)
Bafög hat mit Alg2 gar nichts zu tun, sondern ist eine eigenständige Sache.
Du kannst gar nicht Bafög und Alg2 gleichzeitig bekommen.
Damit Dir das Jobcenter was bezahlt, musst Du rein theoretisch dem Arbeitsmarkt jederzeit zur Verfügung stehen, was Du ja nichts tust, weswegen das JC auch entscheiden kann die Zahlungen an Dich einzustellen.
Das Bafög soll Dir die Ausbildung finanzieren unabhängig vom JC. Das wärst Du dann los und noch nicht mal theoretisch verpflichtet Dir eine Arbeit zu suchen.
Dafür müsstest Du das Bafög eventuell irgendwann zurückzahlen.
Um Bafög zu erhalten müsstest Du Dich eben umfassend informieren und die Anträge dazu ausfüllen.
 

FragDochMal

Neues Mitglied
Bafög hat mit Alg2 gar nichts zu tun, sondern ist eine eigenständige Sache.
Du kannst gar nicht Bafög und Alg2 gleichzeitig bekommen.
Damit Dir das Jobcenter was bezahlt, musst Du rein theoretisch dem Arbeitsmarkt jederzeit zur Verfügung stehen, was Du ja nichts tust, weswegen das JC auch entscheiden kann die Zahlungen an Dich einzustellen.
Das Bafög soll Dir die Ausbildung finanzieren unabhängig vom JC. Das wärst Du dann los und noch nicht mal theoretisch verpflichtet Dir eine Arbeit zu suchen.
Dafür müsstest Du das Bafög eventuell irgendwann zurückzahlen.
Um Bafög zu erhalten müsstest Du Dich eben umfassend informieren und die Anträge dazu ausfüllen.
Ich weiß, dass es komplett eigenständig ist. Dann hat die damalige Sachbearbeiterin das bestimmt nicht als Kombination gemeint, sondern als Ersatz zum ALG, als das mal zur Sprache kam und mal grob erwähnt wurde. Ist halt viele Jahre her. Aber es gibt tatsächlich Fälle in Kombination mit Bedarfsgemeinschaften, wo sehr wohl beides gezahlt wird, aber eben und natürlich unter Anrechnung. Ich hatte das Gestern, oder war es vorgestern, irgendwo nochmal nachgelesen.

Ich glaube persönlich aber nicht, dass ich dazu berechtigt bin. Bafög hat ganz andere Vorgaben und Voraussetzungen. Vom Alter her definitiv ja, wie ich mich reingelesen habe, aber das war's vermutlich auch schon, was mich betrifft. Ich bin darüber noch zu wenig informiert, daher gilt, bis hier Klarheit herrscht erstmal Dein letzter Satz. Außerdem wäre ich dann ja auch noch dazu gezwungen Wohngeld zu beantragen, um die Kosten zu decken, die bislang übernommen worden sind, denn all das würde wegfallen, wenn ALG 2 komplett wegfällt. und da gibt es mit Sicherheit auch wieder andere Grundvoraussetzungen zu erfüllen.

Eine absolute Notfallidee wäre noch Vollzeitschulbesuch bleibt bestehen, + irgend eine Nachmittags Teilzeit stelle im Anschluss, die man überhaupt erst mal finden müsste, bei meiner gesundheitlichen Vorgeschichte, denn dafür ist der neue Schulversuch ja eigentlich gedacht gewesen... -.- + Wohngeld. Aber ob das überhaupt ausreichen würde, keine Ahnung.

Ich klinke mich jetzt erst mal aus und schalte das Wochenende über ab und konzentriere mich jetzt erst mal auf meine Genesung und bereite mich auf meinen Schulbesuch kommende Woche vor. Das ist sowieso alles schon schwierig genug, da hilft mir dieser psychische Terror und all die Aufregung im Hintergrund jetzt auch nicht weiter.
 

carrot

Aktives Mitglied
Was das Jobcenter sagt, ist erst mal Schall und Rauch.
Warte darauf, ob etwas Schriftliches bei dir angelangt.
Das stimmt letztendlich auch.
Gegen etwas Schriftliches kann auch noch innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch eingelegt werden.
Sollte der Widerspruch negativ beschieden werden, gibt es noch den Klageweg.
Gerade beim Thema Bildung haben die Jobcenter nicht wirklich Chancen vor dem Sozialgericht den Prozess für sich im vollem Umfang zu gewinnen, das wissen die auch. Dem entsprechend werden die auch schon vor dem Gerichtstermin reagieren.

Vielleicht kommt es gar nicht so weit, würde erst mal abwarten. Mich zwischendurch für Nebenjobs bewerben, (ist möglicherweise eine Auflage des Jobcenters in der Situation.)

Ich sehe das also gar nicht mal so schwarz, sofern die Noten stimmen um den Abschluss voraussichtlich passabel zu schaffen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Sofakissen

Aktives Mitglied
Wahrscheinlich passen dem Jobcenter die eigenen Bilanzen nicht und jetzt schauen sie, wo sich nicht noch sparen ließe....

Dass dieses Vorgehen bescheuert ist, versteht sich von selbst. Nutzt ja nix, wenn die Leute sich von Hilfsjob zu Hilfsjob hangeln und dabei derart depressiv werden, dass sie 1 Jahr später - statt den gewünschten Schulabschluss zu haben - vollends arbeitsunfähig sind. Das Ziel sollte ja eher sein, die Leute so zu qualifizieren, dass sie einem nie mehr wegen Arbeitslosengeld auf der Matte stehen.

Auf mündliches vom Jobcenter würde ich erst mal gar nichts geben. Da will vielleicht nur jemand seine Quote erfüllen und hofft, dass du mit etwas Druck einknickst. Die wissen oft selbst, dass sie vor einem Sozialgericht damit nicht davon kämen, versucht wird es trotzdem.

Solange also nichts schriftliches kommt -> ignorieren, brav weiter zur Schule gehen.
Kommt etwas Schriftliches, hole dir einen Beratungsschein und gehe zum Anwalt. Rechtzeitig Widerspruch einlegen nicht vergessen. Sobald ein Anwalt im Spiel ist, rudern sie womöglich noch von selber zurück.

Wichtig ist, dass du trotz des Zusatzstresses weiterhin zur Schule gehst, lernst und gute Noten schreibst. Je konsequenter du den Schulabschluss durchziehst, umso weniger kann das Jobcenter mit "niedrigen Erfolgsaussichten" kommen.
 

Bierdeckel111

Aktives Mitglied
Ich kenne das alles zu gut Bruder. Ich hatte dasselbe durch wie du, jedoch dachte ich bisher, dass ich mit Matura (DE: Abitur) mit 25 schon ziemlich schlecht bin in diesem Bildungssystem aber du hast mich ja noch um Welten übertroffen. Was wir beide gemeinsam haben lieber TE, ist das Unglück. Wir sind weder dumm, noch faul. Wir hatten einfach kein Glück im Leben.

Doch wir sollten nach vorne schauen und uns unseren tatsächlichen Fähigkeiten widmen. Seit ich von der FH im Burgenland rausgeworfen wurde, mache ich das auch. Ich mache Youtube, ich habe meine eigene noch fiktive Partei, ich schreibe Bücher etc. Damit fühle ich mich viel wohler, als bei einer richtigen Arbeit. Vielleicht solltest du das auch so machen.

Ich bin zwar froh, dass du wenigstens so spät das Glück hattest, so eine nette Schule zu erwischen aber du musst dich fragen, ob die Schule überhaupt Sinn macht. Wenn du eine Ausbildung machen willst, kannst du das auch schneller machen und du wirst sogar noch in der Ausbildung bezahlt.

D.h. du bist gar nicht auf das Jobcenter angewiesen. Mache irgendeine Ausbildung, völlig egal welche und schließe die mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 ab. Wenn das geschieht, hast du AUTOMATISCH ohne zusätzliche Arbeit den Realschulabschluss neben dem Ausbildungsabschluss dazu. Ob das in allen Bundesländern in DE gilt weiß ich nicht, da ich aus Österreich komme.

Es ist aber taktisch viel klüger das so zu machen. Du sparst dir erstens viel Zeit und zweitens auch Geld und drittens musst du dich nicht mehr mit dem Jobcenter streiten. Als zweite Möglichkeit sehe ich einfach dein eigenes Ding zu machen und völlig auf die Arbeitswelt zu verzichten, so wie ich es mache. Denke mal darüber nach. Dein Lebenslauf ist völlig ruiniert.

Was willst du da noch großartig machen? Dich nimmt doch eher gar keiner mehr, selbst mit Abschlüssen und wenn du nach dem Realschulabschluss noch das Abitur und ein Studium dranhängst, bist du fast 50, bis du fertig bist, vorausgesetzt du wirst fertig und bekommst die Abschlüsse. Denke mal drüber logisch nach, Bro. Das ist übrigens mein eBook über meine Bildungszeit. Wenn du willst, kannst du es lesen:
 

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