Hallo,
bin grad echt mal wieder fertig. SOLCHE Probleme hatten wir mit dem Jobcenter noch nie.
Kurz zum Verständnis:
Letzten Mittwoch (14.12.) erreicht uns ein Brief mit Postzustellurkunde vom Jobcenter.
Mein Mann hat zwei Termine (05. und 12.12.) ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen. Androhung einer Sanktion in Höhe von 10% und Anhörungsbogen nebst neuem Termin für Monat, 19.12..
Die Einladungen zu beiden Terminen hat uns nicht erreicht...keine Post bekommen.
Gleich noch am Mittwoch die SB angerufen und am Telefon schonmal vorab den Sachverhalt geschildert. Das wäre gängiges Vorgehen, sie wolle nachsehen, weil bereits die 2.Einladung zum 12.12. per Zustellurkunde rausgegangen sei. Wir klären das dann Montag, sagte sie.
Anhörungsbogen haben wir ausgefüllt, nehmen wir natürlich Montag mit.
Heute kommt Post mit Datum vom 15.12. mit einer 100%-Sanktion ab Januar...mein Mann wird aus der Bedarfsgemeinschaft ausgeschlossen, weil man annimmt, daß er sich nicht zeit- und ortsnah aufhält.
Ab Januar also über 300,--Euro weniger.
Mir ist klar, daß das jeder Rechtsgrundlage entbehrt. Dieses Vorgehen ist ja beinahe strafbar.
Widerspruch ist schon formuliert und Montag früh um 8Uhr stehen wir da auf der Matte.
Aber muß das sein? Eine Woche vor Weihnachten? Fühl mich grade so alleine und so hilflos.
Mein Mann geht einer Arbeit nach...ist weder krankgeschrieben, noch hat er Urlaub. Montag bis Samstag ist er morgens unterwegs und trägt die Tageszeitung aus. Das läßt sich problemlos nachweisen. Außerdem hab ich ja am Mittwoch angerufen und die SB darüber informiert, daß mein Mann sehr wohl zu den Terminen erschienen wäre, wenn er davon gewußt hätte.
Da denkt man, es läuft mal alles glatt und man hat ein bischen Aufwind...und jetzt sowas.
Könnt grade Amok laufen und bräuchte nen bischen Zuspruch.
Liebe Grüße
Betty
bin grad echt mal wieder fertig. SOLCHE Probleme hatten wir mit dem Jobcenter noch nie.
Kurz zum Verständnis:
Letzten Mittwoch (14.12.) erreicht uns ein Brief mit Postzustellurkunde vom Jobcenter.
Mein Mann hat zwei Termine (05. und 12.12.) ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen. Androhung einer Sanktion in Höhe von 10% und Anhörungsbogen nebst neuem Termin für Monat, 19.12..
Die Einladungen zu beiden Terminen hat uns nicht erreicht...keine Post bekommen.
Gleich noch am Mittwoch die SB angerufen und am Telefon schonmal vorab den Sachverhalt geschildert. Das wäre gängiges Vorgehen, sie wolle nachsehen, weil bereits die 2.Einladung zum 12.12. per Zustellurkunde rausgegangen sei. Wir klären das dann Montag, sagte sie.
Anhörungsbogen haben wir ausgefüllt, nehmen wir natürlich Montag mit.
Heute kommt Post mit Datum vom 15.12. mit einer 100%-Sanktion ab Januar...mein Mann wird aus der Bedarfsgemeinschaft ausgeschlossen, weil man annimmt, daß er sich nicht zeit- und ortsnah aufhält.
Ab Januar also über 300,--Euro weniger.
Mir ist klar, daß das jeder Rechtsgrundlage entbehrt. Dieses Vorgehen ist ja beinahe strafbar.
Widerspruch ist schon formuliert und Montag früh um 8Uhr stehen wir da auf der Matte.
Aber muß das sein? Eine Woche vor Weihnachten? Fühl mich grade so alleine und so hilflos.
Mein Mann geht einer Arbeit nach...ist weder krankgeschrieben, noch hat er Urlaub. Montag bis Samstag ist er morgens unterwegs und trägt die Tageszeitung aus. Das läßt sich problemlos nachweisen. Außerdem hab ich ja am Mittwoch angerufen und die SB darüber informiert, daß mein Mann sehr wohl zu den Terminen erschienen wäre, wenn er davon gewußt hätte.
Da denkt man, es läuft mal alles glatt und man hat ein bischen Aufwind...und jetzt sowas.
Könnt grade Amok laufen und bräuchte nen bischen Zuspruch.
Liebe Grüße
Betty