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Jetzt fehlt mir schon wieder die Rubrik "Tiere"....

A

annakarina

Gast
Denn ich habe eine Frage: Ich habe ja einen Hund, aber da ich nicht so ganz gesund bin, liegt es nahe, ihn, der noch jung ist, absichern zu wollen für einen evtl. Todesfall.
Eine Freundin von mir würde ihn sehr gern nehmen, aber sie ist mit ihrem Mann in der Insolvenz.
Finanziell würde sie es schaffen, aber die Frage für mich ist, ob es überhaupt erlaubt ist, im Insolvenzverfahren - es geht noch über 5 Jahre - sich einen Hund anzuschaffen? Generell - oder zumindest in einer solchen Ausnahmesituation wie benannt?
 
C

chrismas

Gast
Solange es kein Rassehund mit Papieren und ähnlichem sind, stellt ein Hund keinen Vermögensgegenstand dar.

Ist es allerdings ein Rassehund, kommt es mitunter darauf an, wie der Insolvenzverwalter oder das Amtsgericht den Hund bewertet.
 
A

annakarina

Gast
Solange es kein Rassehund mit Papieren und ähnlichem sind, stellt ein Hund keinen Vermögensgegenstand dar.

Ist es allerdings ein Rassehund, kommt es mitunter darauf an, wie der Insolvenzverwalter oder das Amtsgericht den Hund bewertet.

Nein, es ist ein fledermausterrierverdackelter süßer kleiner Mischling, der für mich ALLES ist und für einen Wertersteller hinsichtlich möglicher Einnahmen NICHTS.

Aber dürfen sie ihn auch WÄHREND der Insolvenz aufnehmen? Dass man Tiere nicht abgeben muss, ist klar, aber dieser Hund käme im Falle des Falles ja möglicherweise während der Insolvenz zu ihnen. Trotzdem erlaubt?
 
C

chrismas

Gast
Aber dürfen sie ihn auch WÄHREND der Insolvenz aufnehmen? Dass man Tiere nicht abgeben muss, ist klar, aber dieser Hund käme im Falle des Falles ja möglicherweise während der Insolvenz zu ihnen. Trotzdem erlaubt?
Da gilt das gleiche. Solange es sich nicht um ein wertvollen Hund handelt, dürfen auch in Privatinsolvenz lebende Menschen sich ein Haustier anschaffen bzw. halten.

Das Haustier im Insolvenzverfahren. AHS Rechtsanwälte in Köln und Bonn
 
A

annakarina

Gast
Aber was meinst du dann mit "definitiv nein" - das hat mich grad erschreckt. :eek:

Aber das Thema Rassehund stellt sich bei meinem ja nun eh überhaupt nicht. Ich möchte doch nur, dass er niemals in ein Tierheim kommt, und bei meinen Freunden hätte ers echt gut, wenn ich vor ihm sterbe....
 
G

Gast

Gast
Ja, sie dürfen Deinen Hund auf jeden Fall nehmen, wenn sie sich damit nicht in Gefahr einer neuen Überschuldung begeben... Und das dürfte nicht der Fall sein. Oder hat Dein Hund seine Handyrechnungen nicht bezahlt? ;)
 
A

annakarina

Gast
Ja, sie dürfen Deinen Hund auf jeden Fall nehmen, wenn sie sich damit nicht in Gefahr einer neuen Überschuldung begeben... Und das dürfte nicht der Fall sein. Oder hat Dein Hund seine Handyrechnungen nicht bezahlt? ;)

LOL :D

Aber danke - das beruhigt mich. Und ich werde so nach und nach immer wieder seinen Futterbestand aufstocken, bis hier eine Riesenpalette steht (das hält ja immer so einige Jahre), die sie erstmal im Falle des Falles über die Runden bringt.
Sollte mein Hund dann vor mir versterben, freut sich das Tierheim über eine Futterspende.
 

pecky-sue

Aktives Mitglied
annakarina, mußt du denn befürchten, das du vor ihm stirbst.
So alt bist du ja auch nicht, kann mich nur dunkel an dein Alter erinnern.

Ist ja lieb, das du drüber nachdenkst.
 
A

annakarina

Gast
Wer ist denn davor gefeit zu sterben? Ich will einfach sicher gehen, dass mein Schatz niemals ins TH kommt! Das ist alles, aber das ist es eben auch!
Ich nenne es Verantwortung. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
 

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