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Jahreszins/Sollzins - Erklärung bitte

Revil_3347

Mitglied
Servus,

ich möchte einen Kredit für eine Umschuldung beantragen. Soweit sieht alles auch rosig aus, jedoch verstehe ich einen Punkt nicht - es wird ein Jahreszins und ein Sollzins aufgeführt, beide unterscheiden sich um ~ 0,5 %. Was ist da jetzt der Unterschied? Ich verstehe unter Jahreszins, dass nach einem Jahr auf den Restbetrag des Kredits nochmals xxx % aufgeschlagen werden, jedoch wurde mir in den Unterlagen bereits der Gesamtbetrag aufgeführt. Muss ich jetzt lediglich den Gesamtbetrag abstottern, oder kommen da noch jährliche Zinsen mitdrauf?
 
B

Blackjack

Gast
Der Sollzins ist quasi der festgelegte Jahreszins auf die Darlehenssumme für einen bestimmten Zeitraum bzw. für die gesamte Laufzeit. Das ist der Basiszinssatz und dient als Berechnungsgrundlage.

Der Jahreszins ist der effektive Jahreszins der den ungefähren tatsächlichen Zinssatz darstellt.
Dieser ist abhängig von:
- der vereinbarten Laufzeit und dem Tilgungsfortschritt d.h. bei einer tatsächlichen Laufzeit von mehr als einem Jahr kommt der Zinseszins hinzu. Bei einer tatsächlichen Laufzeit von weniger als einem Jahr wird der Zinsbetrag entsprechend kleiner ausfallen
- Nebenkosten wie Gebühren usw.
 
G

Gast

Gast
Der Sollzins wird immer von der gesamt Kreditsumme errechnet, egal was du schon getilgt hast.
Der Sollzins gibt die Höhe der Verzinsung eines Kredites an.
Effektiver Jahreszins - beschreibt die jährlichen Gesamtkosten.
Effektiver Jahreszins hilft nur bei gleicher Zinsfestschreibungsdauer weiter.
Mit Hilfe des effektiven Jahreszinssatzes können allerdings nur Darlehensangebote mit gleicher Zinsfestschreibungsdauer verglichen werden.
Die genaue Berechnung des Effektivzinses ist in der EU-Verbraucherkreditrichtlinie festgelegt.
 

Revil_3347

Mitglied
Hab´s zwar immer noch nicht ganz verstanden aber trotzdem Danke für die Erklärung :)

Die wichtigste Frage wäre halt nur gewesen ob der bereits angegebene Gesamtbetrag so bleibt oder ob da noch was draufgeschlagen wird?
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Der effektive Jahreszins ist letztlich entscheidend. Er bildet grundsätzlich die GESAMTKOSTEN ab.

Der Sollzins ist nur die darin enthaltende Verzinsung und damit nur ein Teil der Kosten.
D.h. um die Gesamtkosten (=eff. Jahreszins) darzustellen muss man zum Sollzins noch die Kosten für Laufzeit, Zinszahlungs- und Verrechnungstermine sowie weitere preisbestimmende Faktoren hinzuaddieren. Bis 2014 wurden hier sogar noch Bearbeitungskosten "versteckt".

Es können allerdings noch weiter Kosten über den effektive Jahreszins hinaus auf dich zukommen:
- Bearbeitungskosten
- Kontoführungsgebühr (falls du für den Kredit ein neues Konto bei der Bank eröffnest)
- evtl. abgeschlossene Restschuldenversicherung

Sollte aber bei Vertragsschluss so auch im Vertrag stehen.
 

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