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Ist es in meinen Fall erstrebenswert, OEG zu beantragen

G

Gast

Gast
Hallo,

ich bin noch als Gast eingeloggt, weil mein Kennwort erst später kommt, also bin ich nun täglich hier unterwegs.
Ich bin von einer Prostituierten adoptiert wurden, die mich sexuell missbraucht und misshandelt hat, gleichtzeitig wurde ich von ihren Freiern missbraucht und von einen Nachbarn.
1997 da war ich 18 Jahren wurde ich mit Hilfe des Jugendamtes von zu Hause rausgeholt, und lebte dann in einer Wohngruppe für seelisch behinderte junge Frauen, in der Zeit wurde ich von einem Lehrer, der nicht dort tätig war, sexuell missbraucht, die Eltern des Kindes haben ihn angezeigt, worauf ich dann, zur Polizei ging, und Hauptbealstungszeugin wurde, mein eigenen Missbraucht habe ich nicht gesagt, nur noch mal gesagt was das für einer ist, er hat 5 Jahre bekommen und ist nach absitzen der Haft eine Woche später an Prostata krebs gestorben.

1998 war ich für 6 Monate in einer stationären Klinik und habe dann bis 2002 ambulante Therapie gemacht, die ich 2009, nach Tod von dem Lehrer wieder aufnahm( bei der gleichen Therapeutin bei der ich auch die stationäre Therapie machte, weil sie einie Praxis eröffnerte, und bin bis jetzt in Behandlung.

Ich habe meine Ausbidlung im Reisebüro und mein FAchabitur unter grosser Anstrengung geschafft, jetzt hörte ich was von OEG und das es immer so lange dauert, meint ihr ich bekomme überhaupt was?
Ich kann kein Autofahren, bin oft nervös, habe komplexe traumatische Belastungsstörung, tiefes Misstrauen gegen Menschen etc. Dizzoziationen etc..#S


DANKE DIE SARAH
 
M

Meli-2009

Gast
Das ist ne gute Frage. OEG dauert meist wirklich sehr lange - JAHRE - und es erfordert ein gutes Nervenkostüm, um sich dem allen auszusetzen. Man muss damit rechnen, dass erst mal alles angezweifelt wird, und dass man Beweise beibringen muss. In deinem Fall müsste es ja vielleicht noch Akten vom Jugendamt geben oder von dem Prozess, etc. - aber das ist erst der Anfang. Sicher wäre es hilfreich, wenn du Zeugen hättest, die für dich aussagen könnten, aber selbst im besten Fall kann es dir passieren, dass du ein Glaubwürdigkeitsgutachten machen lassen musst.

Im Grunde lohnt es sich immer, OEG zu beantragen, weil damit die Gewalttat sichtbar wird und es den Behörden so deutlich wird, dass Prävention extrem wichtig ist. Aber wie gesagt, es erfordert ein gutes Nervenkostüm - manchmal lernt man das erst durch das Verfahren selbst, dass man sich gut erden muss. Es kann hilfreich sein, einen Anwalt zu haben, aber nur, wenn der Anwalt auch von selbst Ideen hat. Da man das nie vorher weiß, kann es sein, dass man dem Anwalt aktiv zuarbeiten muss, was wieder eine Belastung darstellen kann.

Als Anfang lies mal den Artikel "Kein Recht für Opfer?" - von einer Rechtsanwältin Gudrun Striening oder so ähnlich, du findest ihn als pdf über eine Suchmaschine deines Vertrauens.

Bei der Suche nach einem Anwalt kann dir unter Umständen der Weiße Ring helfen, sie vergeben Beratungsscheine auf Anfrage (für den Anwalt). Oder auch der vdk - Der VdK | Sozialverband VdK Deutschland e.V. (da kannst du schauen, wo der in deiner Stadt sein Büro hat), falls die Anwälte dort pfiffig sind.

Alles Gute!
Meli
 
G

Gast

Gast
Ich kann Meli nur beipflichten.

Meine Angelegenheit läuft bereits über 7 Jahre. In den ganzen Jahren musste ich von der Gegenseite viel einstecken. Dennoch, der mühevolle Weg hat sich gelohnt. Ich bin bereits anerkannt, alles in Allem eine Tortur.

Es bleibt eine Chance, deine Chance.

lg
 

Silan

Aktives Mitglied
Ich würds auf jeden Fall versuchen. Bei dir war das Jugendamt involviert, also ist da was Aktenkundig. Da hast du dann auf jedenfall schon mal ein gutes, glaubwürdiges Zeugnis.
Bei mir ging es immer ziemlich schnell im Vergleich zu anderen hier. Aber ich habe ein Urteil, dass sehr aussagekräftig ist und dementsprechend kann das Versorgungsamt meine Glaubwürdigkeit nicht anzweifeln.
Wie sagte eine Freundin vor ein paar Tagen zu mir, die auch grad mitten im Kampf mit dem Versorgungsamt ist: Ist doch egal, warum es mir scheiße geht, ob nun einfach so weil mir der ganze Mist passiert ist oder wegen dem scheiß OEG. Schlecht geht es mir sowieso.
 

Fragende

Aktives Mitglied
Hallo Sarah,

ich kann da nur meinen Vorschreibern recht geben. Es ist langwierig und anstrengend.

Silan gebe ich besonders :) recht.

Stelle einen Antrag. Ich habe drei Mal einen Antrag gestellt. Weil ich damals noch keine Unterstützung hatte. (Da musste man auch noch sehr merkwürdige Beweise führen. Bei mehreren Tätern z.B. welcher Täter, welchen Schaden verursacht hatte. Konnte man das nicht, wurde alles abgelehnt.) habe ich zwei Anträge zurückgezogen mit der Begründung, dass ich überfordert bin. Eben wegen meiner Vorgeschichte.

Das ist die rechtliche Situation mittlerweile anders. Diese Beweise muss man nicht mehr beibringen.

Wichtig ist, dass du die Unterlagen wegen deiner Misshandlungen sicherst. Die Ämter löschen sie, wenn die (10 Jahre? ) Frist rum ist.

Ich würde an deiner Stelle den Antrag stellen, aber eben nicht damit rechnen, dass es schnell geht.

In meinen Augen steht dir selbstverständlich eine Rente deswegen zu.

Klar.

Lass dir alle Akten und Vorgänge zuschicken. Auch - in dem Fall - wer warum der Adoption damals zugestimmt hat.

Gibt es keine Akten mehr, dann schreibe dir das auf.

Ich hatte gar keine Beweise und das Versorgungsamt musste das im Endeffekt trotzdem anerkennen.

Aber das hat viele Jahre gedauert und war eine Menge Arbeit, Frustration und Angst. Die Mitarbeiter vom Versorgungsamt reagieren auf Opfer sehr heftig. Also verbal. Da hat man manchmal das Gefühl, man redet mit Tätern.

Ich denke, das ist Absicht, damit der Staat Geld spart. Da muss man durch.

Mein Urteil musste ich über drei Instanzen verteidigen. Auch das Bundessozialgericht hat beide vorangegangenen Urteile bestätigt.

Lieben Gruß
Fragende
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
>>>>>Da hat man manchmal das Gefühl, man redet mit Tätern.<<<<<<

Ja Fragende, das ist so.

Man darf auch noch sagen dürfen, das die jeweiligen Gutachter die Dinge nicht objetiv sehen (sehen wollen).

Ich befinde mich in der zweiten Instanz und hatte jetzt die Möglichkeit mir einen Gutachter zu suchen,

leider habe ich keinen gefunden. Vorraussetzung war, einen Gutachter zu finden, der Kinder begutachtet.

Nun mal bin ich heute erwachsen, die Gutachter lehnten meine Anfrage am Telefon direkt ab.

Da die schädliche Biograhie sich ab Babyalter bezog, sollte dies ein Psychiater für Kinder abdecken.

Noch befinde ich mich in der Frist, mal schauen was ich machen werde.
 

Fragende

Aktives Mitglied
Hallo Gast,

was ist denn das:

Ich befinde mich in der zweiten Instanz und hatte jetzt die Möglichkeit mir einen Gutachter zu suchen,
leider habe ich keinen gefunden. Vorraussetzung war, einen Gutachter zu finden, der Kinder begutachtet.
für ein Blödsinn?

Da hat der Richter sich aber gründlich verhauen. Du bist kein Kind mehr. Ein Kinderpsychologe darf!!! dich gar nicht mehr begutachten.

Außerdem, was soll das nutzen? Angenommen es gäbe einen Gutachter der Kinder begutachtet und dir bestätigt, dass du damals missbrauchst wurdest. Dann wird die Gegenseite - zu Recht - sagen, dass so nur bewiesen ist, dass du als Kleinkind missbraucht wurdest.

Du musst aber tatsächlich beweisen, dass du heute!!! noch Schäden davon hast. Nur deshalb würdest du eine Rente bekommen.

Auch das Bundessozialgericht hat mittlerweile mehrfach bestätigt, dass nicht jede Begutachtung für Opfer geeignet ist. Im Gegenteil noch weitere Schäden verursachen.

Lies mal hier: Deutsches Ärzteblatt: Interdisziplinre Trauma-Fachtagung: Gewalt macht sprachlos (10.06.2012)

Ich würde beantragen, dass dieser Beweisbeschluss dahingehend geändert wird, dass du - natürlich - von einem Sachverständigen für Erwachsene begutachtet wirst. Und dass es ein Traumatologe sein muss. Sonst würde in Kauf genommen, dass du retraumatisiert wirst.

Um einen Gutachter für erwachsene Menschen zu finden, würde ich in großen Kliniken anfragen, die eine psychosomatische Abteilung haben.

Ich würde auch argumentieren, dass du mit den zur Zeit geltenden Vorgaben auch nicht die Möglichkeit hast den Missbrauch zu beweisen. Weil es eben darum geht, dass du die jetzigen! Schäden hast, wegen deiner Vorgeschichte. Das Gericht soll nicht feststellen, dass du damals Schäden hattest. Das ist Unsinn.

Lieben Gruß
Fragende


P.S. Ich kämpfe auch gerade darum, dass mir das Versorgungsamt meine Psychotherapie zahlt. Noch weigern sie sich. Der Richter hat auch sehr ungeeignete Gutachter beauftragt. Die habe ich alle abgelehnt, weil das eben keine Traumatologen sind.

Obwohl das Gericht natürlich weiß, dass ich in erheblichem Maß behindert bin. Dauerhaft. Das ist vom Bundessozialgericht so bestätigt. Und doch habe ich da Probleme entsprechend angemessen begutachtet zu werden.
 
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