mamafantasy
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Ich habe ein Gutachten, das eigentlich genau das gegenteil sagt, was in dem Gerichtsgutachten steht, aussagt....
Ist zwar nur von einem Kind, aber da steht das gegenteil drin....
Es heißt bei dem vom Gerichtsgutachten, dass mein Sohn Psychisch instabil sei, dass er keine Familie kenne, und dass er keinen Bezug zu mir hätte.....(wobei sie sich da selbst wiederspricht, denn die Bindung zu mir und seinen Geschwistern sei sehr stark)
In dem Gutachten von dem Kinderpsychologen, das wegen der DIAFÖ-Schule gebraucht wurde, steht dass mein Sohn einen Starken Familiensinn hätte, dass er eine gute Persönliche etnwicklung hätte und dass er seine Familie brauche etc.
er habe "nur" ADHS.....
Das ist der Inhalt, so wie ich ihn jetzt noch im Kopf habe....
Ist das eigentlich vor Gericht verwendbar?
Ist zwar nur von einem Kind, aber da steht das gegenteil drin....
Es heißt bei dem vom Gerichtsgutachten, dass mein Sohn Psychisch instabil sei, dass er keine Familie kenne, und dass er keinen Bezug zu mir hätte.....(wobei sie sich da selbst wiederspricht, denn die Bindung zu mir und seinen Geschwistern sei sehr stark)
In dem Gutachten von dem Kinderpsychologen, das wegen der DIAFÖ-Schule gebraucht wurde, steht dass mein Sohn einen Starken Familiensinn hätte, dass er eine gute Persönliche etnwicklung hätte und dass er seine Familie brauche etc.
er habe "nur" ADHS.....
Das ist der Inhalt, so wie ich ihn jetzt noch im Kopf habe....
Ist das eigentlich vor Gericht verwendbar?