Mein Buch kam aus dem Ausland, also vermutlich von einem Dienstleister.
Das wirft dann tatsächlich die Frage auf, welches Recht wer woanders für sich entdeckt...
Es wirft aber auch die Frage auf, ob sich jemand dort so sehr für das Manuskript interessiert, dass er das Buch an dir vorbei druckt um es zu vermarkten.
Dasselbe Problem haben übrigens Markenhersteller, die im Ausland fertigen lassen. Wenn die nicht sämtliche Materialien beisteuern, kann der Dienstleister, da er selbst beisteuert, nach Feierabend die Maschinen nach exakt originaler Vorgabe weiter laufen lassen.
Daher schreiben Markenhersteller Vertriebswege vor und können problemlos Parallel-Importe identifizieren, die an andere als die vorgeschriebenen Adressen geliefert wurden.