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Ist das Verhalten vom Arbeitsamt gerechtfertigt?

Hallo zusammen,

ich würde euch gerne um eure persönliche Meinung bitten und wissen wir ihr die Situation einordnet.

Ich arbeite seid 5 Jahren in einem Beruf in den ich Umgeschult wurde. Ich habe einmal den Arbeitgeber gewechselt und bin auch für diesen Umgezogen. Nun bin ich Langzeitkrank gewesen aufgrund von Mobbing, Gaslighting. Was sich schwer beweisen lässt aber Beweise habe ich versucht zu sammeln.

Kurz vor der Aussteuerung und als ich eigentlich beschlossen hatte mir eine neue Stelle zu suchen. Meldetet ich mich beim Arbeitsamt. Ich fand keine neue Arbeitsstelle und bekam etwas Angst, Ich entschloss mich doch erstmal wieder zu meinem alten Arbeitgeber zurück zu gehen. Auch im Hinblick darauf das hier alles wie ein Dorf ist und ich von den anderen Arbeitgebern gefragt wurde wo ich den gewesen sei, weil man mich ja nicht mehr gesehen hätte.
Ich dachte halt ich habe vielleicht auch besser Chance wenn ich eine Zeitlang nochmal arbeiten gehe und es aushalte, damit die Unternehmen sehen das ich arbeitsfähig bin.
Also Wiedereingliederung positiv beendet, im BEM noch Sachen festgelegt.
Tja nach dem BEM fing es wieder an Wochen zu wenig Arbeit, dann wieder überstunden, Absprachen aus dem BEM wurden nicht mehr eingehalten umgesetzt. Urlaub wurde in Überstunden umgewandelt in dem ich in 4 Tagen meine Wochenstunden leistete und dann noch 2 Tage Urlaub nehmen musst. Dann Dingen sexuelle Bemerkungen an. Man wolle am Wochenende in die Therme fahren und sich Dicke Titten anschauen. Dies wurde wiederholt. Es wurden Arbeitskollegen Sachen gesagt wie die alte nervt war will die, die F**** soll sich mal einen Dildo reinschieben und Chillen.
Ich habe dann die Kündigung erhalten ohne Angaben von Gründen. Also wieder beim Arbeitsamt gemeldet. Ich bin jetzt wieder Krankgeschrieben und werde in den nächsten Tagen Ausgesteuert. Weil ich aktiv etwas dagegen unternehmen Arbeitslos zu werden schaute ich was ich noch machen kann.
Ich beantragte einen Bildungsgutschein und habe einen Bildungsträger und einen Arbeitgeber eingereicht der mir einen Praktikumsplatz und eine feste Stellenzusage zugesichert hat. Das Schreiben ist verbindlich.
Der Lehrgang startet am 20.10.25 oder am 03.11.25. ich habe 2 Bildungsträger. Jetzt gibt das Arbeitsamt mir keinen Antwort auf meinen Antrag.
Ich war heute so sauer.
Der Mitarbeiter vom Arbeitsamt meint es gäbe genug Stellen in meinem Beruf.
Tja in der näheren Umgebung habe ich nachgefragt die Stellen nicht ein. Zu den anderen Stellen müsste ich 1 Std pendeln. Wir haben Dienste mit Teilungspausen die sich dann auf 12 bis 14 Std ausdehnen können. Mit dem Pendeln währe ich dann 17 Std außer Haus.
Dann zeigte er mir stellen bei denen ich nicht mehr Zuhause währe für mehrere Wochen oder zb in die Schweiz müsste was ich nicht möchte und kann ich habe zb 2 Katzen. Ich möchte auch nicht umziehen da mein Freund hier einen guten Job hat.
Es kam in der Zeit vor der Wiedereingliederung 1 Stellenangebote des Arbeitsamtes, wo ich mich bei meinem jetzigen Arbeitgeber bewerben sollte.
Er fragt warum ich für den neuen Job Pendeln würde ich sagte weil die Arbeitszeiten da anderen wären. Keine 17 Std außer Haus trotz Pendeln + Firmenwagen. Außerdem reden wir hier davon das es für die Zeit der Umschulung in der Stadt ist und die Firma mehrere Filialen hat. Das alles reicht ihm nicht ich soll ihm auf die schnell einen Betrieb aus der Region bringen. Tja die schreiben mir nur eine Stellenzusagen wenn ich auch da anfangen möchte und beim nachhören. War ich zu spät dran für diese Jahr mit Praktikumsplätzen. Nächsten Jahr geht wieder.
Ich erklärte auch das ich eine Krankheit habe wo der neue Job sich positiv auf die Dauer der Krankschreibung auswirken würde. Da ich früher wieder zur Arbeit könnte. Weil die Bedingungen da andere sind.
Das alles ist zu wenig für einen Bildungsgutschein und reicht nicht aus.
Jetzt habe ich mich beschwert und alles nochmal wie oben geschrieben. Er rief heute an und fragte mich ob ich eine mündliche Antwort jetzt oder eine schriftliche in ein paar Tagen habe wollte. Da der Bildungsträger und der Arbeitgeber mir den Platz frei halten und auf eine Antwort warten. Sagte ich mündlich. Er teilte mir mit das er mir aus oben genannten Gründen im Moment nicht weiterhelfen kann, schriftlich lehnt er den Antrag allerdings nicht ab. Außerdem soll ich zu Medizinischen Dienst da ich ja Langzeitkrank bin und er meine Tauglichkeit in Frage stellt. Ich bin so richtig auf 180. Ich habe von Mai bis jetzt 3 Medizinische Gutachten machen müssen alle bestanden und ich bin tauglich darf meinen Beruf weiter ausüben und so weiter. Er meinte es könne ja auch positiv auf meinen Antrag auswirken.
Doch dann rutsche ich erst einmal 1 Jahr bis zum nächsten Lehrgang in Arbeitslosengeld 1.
Die Medizinischen Gutachten würden 1 mal Vom Betriebsarzt erstellt.
1 vom Facharzt
Und dann noch von einer Behörde bei der ich alle 5 Jahre untersuchen lassen muss um weiter arbeiten zu dürfen.
Ist das so richtig ? Oder verarschen die mich ?
Ich meine die Wiedereingliederung war am 27.07. abgeschlossen und ich bin dann bis vorgestern wieder normal in Vollzeit arbeiten gegangen ?
Ich bin so wütend auch weil er jetzt immer wieder fragt warum ich nicht in Übernachtung will oder in die Schweiz ins Ausland.
Vom Leiter des Arbeitsamtes habe ich noch nichts gehört.
Ich habe geschaut was ich noch machen könnte, eine Beschwerde bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes? Wegen ggf auch Schadensersatz Ansprüchen?
Ich weiß das ich keinen Anspruch auf einen Bildungsgutschein habe. Aber vermitteln tuen die mich ja auch nicht?
Tut mir Leid das es so lang ist.
Ich bin wirklich an eurer Sicht interessiert, weil ich mir nicht sicher bin ob ich hier im Recht bin.

LG HerzSchweigStill
 
Ich habe vergessen zu sagen das ich den alten Job auch in meinem neuen Job nutzen kann. Ich habe darauf geachtet weil ich nicht wollte das die erste Umschulung für die Katz war und ich meinen Beruf wirklich gerne mache, nur nicht unter den Bedingungen.
 
Hallo zusammen,

ich würde euch gerne um eure persönliche Meinung bitten und wissen wir ihr die Situation einordnet.

Ich arbeite seid 5 Jahren in einem Beruf in den ich Umgeschult wurde. Ich habe einmal den Arbeitgeber gewechselt und bin auch für diesen Umgezogen. Nun bin ich Langzeitkrank gewesen aufgrund von Mobbing, Gaslighting. Was sich schwer beweisen lässt aber Beweise habe ich versucht zu sammeln.

Kurz vor der Aussteuerung und als ich eigentlich beschlossen hatte mir eine neue Stelle zu suchen. Meldetet ich mich beim Arbeitsamt. Ich fand keine neue Arbeitsstelle und bekam etwas Angst, Ich entschloss mich doch erstmal wieder zu meinem alten Arbeitgeber zurück zu gehen. Auch im Hinblick darauf das hier alles wie ein Dorf ist und ich von den anderen Arbeitgebern gefragt wurde wo ich den gewesen sei, weil man mich ja nicht mehr gesehen hätte.
Ich dachte halt ich habe vielleicht auch besser Chance wenn ich eine Zeitlang nochmal arbeiten gehe und es aushalte, damit die Unternehmen sehen das ich arbeitsfähig bin.
Also Wiedereingliederung positiv beendet, im BEM noch Sachen festgelegt.
Tja nach dem BEM fing es wieder an Wochen zu wenig Arbeit, dann wieder überstunden, Absprachen aus dem BEM wurden nicht mehr eingehalten umgesetzt. Urlaub wurde in Überstunden umgewandelt in dem ich in 4 Tagen meine Wochenstunden leistete und dann noch 2 Tage Urlaub nehmen musst. Dann Dingen sexuelle Bemerkungen an. Man wolle am Wochenende in die Therme fahren und sich Dicke Titten anschauen. Dies wurde wiederholt. Es wurden Arbeitskollegen Sachen gesagt wie die alte nervt war will die, die F**** soll sich mal einen Dildo reinschieben und Chillen.
Ich habe dann die Kündigung erhalten ohne Angaben von Gründen.
Der Arbeitgeber muss darlegen, dass er alle milderen Mittel geprüft hat und die Kündigung das letzte Mittel ist.
Also wieder beim Arbeitsamt gemeldet. Ich bin jetzt wieder Krankgeschrieben und werde in den nächsten Tagen Ausgesteuert. Weil ich aktiv etwas dagegen unternehmen Arbeitslos zu werden schaute ich was ich noch machen kann.
Ich beantragte einen Bildungsgutschein und habe einen Bildungsträger und einen Arbeitgeber eingereicht der mir einen Praktikumsplatz und eine feste Stellenzusage zugesichert hat. Das Schreiben ist verbindlich.
Der Lehrgang startet am 20.10.25 oder am 03.11.25. ich habe 2 Bildungsträger. Jetzt gibt das Arbeitsamt mir keinen Antwort auf meinen Antrag.
Schriftlich nachfragen, um eine schriftliche Antwort zu erhalten, die eine Begründung enthalten muss, um eventuell Widerspruch einzulegen.
Ich war heute so sauer.
Der Mitarbeiter vom Arbeitsamt meint es gäbe genug Stellen in meinem Beruf.
Tja in der näheren Umgebung habe ich nachgefragt die Stellen nicht ein. Zu den anderen Stellen müsste ich 1 Std pendeln. Wir haben Dienste mit Teilungspausen die sich dann auf 12 bis 14 Std ausdehnen können. Mit dem Pendeln währe ich dann 17 Std außer Haus.
Dann zeigte er mir stellen bei denen ich nicht mehr Zuhause währe für mehrere Wochen oder zb in die Schweiz müsste was ich nicht möchte und kann ich habe zb 2 Katzen. Ich möchte auch nicht umziehen da mein Freund hier einen guten Job hat.
Das JobCenter kann dich nicht zwingen im Ausland zu arbeiten, da ein Arbeitsvertrag im Ausland und die Zustimmung zur Arbeitsaufnahme in diesem Land eine individuelle Entscheidung sind.
Es kam in der Zeit vor der Wiedereingliederung 1 Stellenangebote des Arbeitsamtes, wo ich mich bei meinem jetzigen Arbeitgeber bewerben sollte.
Er fragt warum ich für den neuen Job Pendeln würde ich sagte weil die Arbeitszeiten da anderen wären. Keine 17 Std außer Haus trotz Pendeln + Firmenwagen.
Außerdem reden wir hier davon das es für die Zeit der Umschulung in der Stadt ist und die Firma mehrere Filialen hat. Das alles reicht ihm nicht

reden, reden - es fehlen schriftliche Aussagen von diesem Betrieb, der Deine Worte Beweiskraft verleiht

ich soll ihm auf die schnell einen Betrieb aus der Region bringen. Tja die schreiben mir nur eine Stellenzusagen wenn ich auch da anfangen möchte und beim nachhören. War ich zu spät dran für diese Jahr mit Praktikumsplätzen. Nächsten Jahr geht wieder.
Ich erklärte auch das ich eine Krankheit habe wo der neue Job sich positiv auf die Dauer der Krankschreibung auswirken würde. Da ich früher wieder zur Arbeit könnte. Weil die Bedingungen da andere sind.
Das alles ist zu wenig für einen Bildungsgutschein und reicht nicht aus.
Jetzt habe ich mich beschwert und alles nochmal wie oben geschrieben. Er rief heute an und fragte mich ob ich eine mündliche Antwort jetzt oder eine schriftliche in ein paar Tagen habe wollte.
natürlich immer nur schriftlich, sonst hast Du nichts in der Hand
Da der Bildungsträger und der Arbeitgeber mir den Platz frei halten und auf eine Antwort warten.
auch das brauchst Du schriftlich vom Arbeitgeber
Sagte ich mündlich. Er teilte mir mit das er mir aus oben genannten Gründen im Moment nicht weiterhelfen kann, schriftlich lehnt er den Antrag allerdings nicht ab. Außerdem soll ich zu Medizinischen Dienst da ich ja Langzeitkrank bin und er meine Tauglichkeit in Frage stellt. Ich bin so richtig auf 180. Ich habe von Mai bis jetzt 3 Medizinische Gutachten machen müssen alle bestanden und ich bin tauglich darf meinen Beruf weiter ausüben und so weiter. Er meinte es könne ja auch positiv auf meinen Antrag auswirken.
Doch dann rutsche ich erst einmal 1 Jahr bis zum nächsten Lehrgang in Arbeitslosengeld 1.
Die Medizinischen Gutachten würden 1 mal Vom Betriebsarzt erstellt.
1 vom Facharzt
Und dann noch von einer Behörde bei der ich alle 5 Jahre untersuchen lassen muss um weiter arbeiten zu dürfen.
Ist das so richtig ? Oder verarschen die mich ?
Ich meine die Wiedereingliederung war am 27.07. abgeschlossen und ich bin dann bis vorgestern wieder normal in Vollzeit arbeiten gegangen ?
Ich bin so wütend auch weil er jetzt immer wieder fragt warum ich nicht in Übernachtung will oder in die Schweiz ins Ausland.
Vom Leiter des Arbeitsamtes habe ich noch nichts gehört.
Ich habe geschaut was ich noch machen könnte, eine Beschwerde bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes? Wegen ggf auch Schadensersatz Ansprüchen?
Ich weiß das ich keinen Anspruch auf einen Bildungsgutschein habe. Aber vermitteln tuen die mich ja auch nicht?
Tut mir Leid das es so lang ist.
Ich bin wirklich an eurer Sicht interessiert, weil ich mir nicht sicher bin ob ich hier im Recht bin.

LG HerzSchweigStill
 
Hast du die Kündigung vom AG denn angenommen? Könntest ggf über das Arbeitsgericht noch einiges sonst beschicken. Kannst dir in der Regel für wenig Geld einen Anwalt holen der dann auf wiedereinstellung klagt. Meines Wissens muss der AG dann den Lohnausfall + Strafe zahlen für eine nicht gerechtfertigte Kündigung aber das kann dir der Anwalt dann sagen und dich beraten. Soll nur ein Denkanstoß sein, ich bin kein Jurist.

Mein Arbeitskollege hat das nur mal gemacht daher dieses Halbwissen von mir
 
Hast du die Kündigung vom AG denn angenommen? Könntest ggf über das Arbeitsgericht noch einiges sonst beschicken. Kannst dir in der Regel für wenig Geld einen Anwalt holen der dann auf wiedereinstellung klagt. Meines Wissens muss der AG dann den Lohnausfall + Strafe zahlen für eine nicht gerechtfertigte Kündigung aber das kann dir der Anwalt dann sagen und dich beraten. Soll nur ein Denkanstoß sein, ich bin kein Jurist.

Mein Arbeitskollege hat das nur mal gemacht daher dieses Halbwissen von mir
Ich habe mittlerweile einen Anwalt dieser hat Kündigungsschutzklage eingereicht.

Zurück will ich aber nicht. Aber damit durchkommen will ich ihn eigentlich auch nicht lassen. Ich weiß nicht ob das was ich getan habe reicht. Ich hatte dir Missstände schriftlich angesprochen und auf die Führsorgepflicht und auch auf die falsch Umgesetzten Regelungen des BEM s und unseren Arbeitsvertrag verwiesen.

Ob das reicht was ich gesammelt habe weiß ich nicht, ich habe keinen Zeugen und keinen Führsprecher.

Danke für deine Antwort.

LG HerzSchweigStill
 
Welchen Beruf hast du nach der ersten Umschulung erlernt?
Ich habe 2006 eine Ausbildung zur Bäckereifachverkäuferin abgeschlossen.
Mich dann in der Industrie und im Service rumgetrieben. Dann habe ich eine Umschulung zur Busfahrerin bekommen.
Jetzt würde ich eine Umschulung zur Fahrlehrerin anstreben. Man kann sich halt Weiterbilden und dann als Fahrlehrerin die Busfahrer Ausbilden. Was der Betrieb auch anbietet bzw macht er Umschulungen zur Fahrlehrerin.

Lg HerzSchweigStill
 
Ich habe mittlerweile einen Anwalt dieser hat Kündigungsschutzklage eingereicht.

Zurück will ich aber nicht. Aber damit durchkommen will ich ihn eigentlich auch nicht lassen. Ich weiß nicht ob das was ich getan habe reicht. Ich hatte dir Missstände schriftlich angesprochen und auf die Führsorgepflicht und auch auf die falsch Umgesetzten Regelungen des BEM s und unseren Arbeitsvertrag verwiesen.

Ob das reicht was ich gesammelt habe weiß ich nicht, ich habe keinen Zeugen und keinen Führsprecher.

Danke für deine Antwort.

LG HerzSchweigStill
Ob du zurück willst oder nicht ist ja relativ egal dabei. Oft kann man bei gericht sich auch einigen das der alte AG dir nur den "schaden zahlt und ihr euch dann einvernehmlich im Anschluss trennt oder du kündigst dann wenn du wieder eingestellt bist.

Aber da kann dir dein Anwalt besser helfen als ich. Auf jeden Fall wünsche ich dir viel Glück und alles gute für die Zukunft!
 
Der Arbeitgeber muss darlegen, dass er alle milderen Mittel geprüft hat und die Kündigung das letzte Mittel ist.

Schriftlich nachfragen, um eine schriftliche Antwort zu erhalten, die eine Begründung enthalten muss, um eventuell Widerspruch einzulegen.

Das JobCenter kann dich nicht zwingen im Ausland zu arbeiten, da ein Arbeitsvertrag im Ausland und die Zustimmung zur Arbeitsaufnahme in diesem Land eine individuelle Entscheidung sind.

Außerdem reden wir hier davon das es für die Zeit der Umschulung in der Stadt ist und die Firma mehrere Filialen hat. Das alles reicht ihm nicht

reden, reden - es fehlen schriftliche Aussagen von diesem Betrieb, der Deine Worte Beweiskraft verleiht

ich soll ihm auf die schnell einen Betrieb aus der Region bringen. Tja die schreiben mir nur eine Stellenzusagen wenn ich auch da anfangen möchte und beim nachhören. War ich zu spät dran für diese Jahr mit Praktikumsplätzen. Nächsten Jahr geht wieder.

natürlich immer nur schriftlich, sonst hast Du nichts in der Hand

auch das brauchst Du schriftlich vom Arbeitgeber
Er verweigert mir eine schriftliche Antwort. Er meint das es von Vorteil sein könnte wenn ich Ausgesteuert werde und der Medizinische Dienst die Tauglichkeit und Arbeitsfähig einschränkt. Ich müsste halt offen das Gespräch mit dem neuen Arbeitgeber suchen. Ich habe dort nicht gesagt, das ich eine Langzeiterkrankung habe.und irgendwie müsste ich ja begründen, das das Arbeitsamt noch Unterlagen möchte. Bei Jobcenter bin ich nicht.

Ich werde auch Finanziell immer enger, so lange Krankengeld, dann 3 Monate gearbeitet und jetzt wieder Arbeitslosengeld, ich bekomme im Monat 600 Euro weniger. Da ist halt auch die Frage wie lange kann ich meinen Lebensstandard noch halten also Auto, Wohnung. Ich habe auch bedenken das sie mich in einen schlecht bezahlten Job vermitteln und ich dann finanziell irgendwann nicht mehr klar komme, bzw alles aufgeben muss.

Ich müsste auch im schlimmsten Fall alle Medizinischen Untersuchungen nochmal neu machen und vielleicht Gutachten bezahlen.
Ich habe jetzt einmal den Hausarzt angeschrieben ob man die Diagnose ändern kann in zb Z 56.4 weil meine Probleme Grad wirklich von der Arbeit kommen.

Ich habe ja zwischendrin wieder gearbeitet die Wiedereingliederung gemacht und wieder kommen die Probleme mit dem Arbeitgeber. Wo es mir schlechter geht. Ich nehme auch keine Medikamente oder habe irgendwelche gefährdenden Gedanken. Ich stecke einfach in dieser scheiße fest, das es gefährlich und nicht gut ist zurück zu gehen.

LG HerzSchweigStill
 
Kannst du nicht deinen Anwalt fragen, ob das gerechtfertigt ist oder nicht?

Mir ist nicht klar, was dein Ziel ist. Klar, eine erneute Umschulung, aber eine wurde dir bereits bewilligt.
Ich könnte mir schon vorstellen, dass eine zweite nicht genehmigt werden muss.
 

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