Kommt allerdings auch etwas komisch rüber, wenn innerhalb eines Betriebs unterschiedliche Urlaubstage gelten.
Bis vor ein paar Jahren war es so, dass im öffentlichen Dienst der Urlaub nach Alter gestaffelt wurde.
Dagegen wurde dann geklagt unter Berufung des Gleichstellungsparagraphen, worauf die Regelung gekippt werden musste und im ÖD nun alle Beschäftigten einheitlich 30 Tage haben müssen, egal ob jemand 20 oder 60 Jahre alt ist.
Dass Teilzeitangestellte die gleiche Anzahl Tage haben können, ist von Weidebirke ja schon erläutert worden. Dass innerhalb eines Betriebes Teilzeitangestellte einen Tag mehr haben, kann ich v.a. im Hinblick auf das Urteil des ÖD nicht nachvollziehen.
Ich weiß gar nicht, was ich Dir raten soll. Mit dem Chef sprechen, kann schnell nach hinten los gehen. Anwalt ist auch problematisch, weil Du dann erst recht Ärger mit dem Chef hast, wenn der Anwalt Dir zustimmen würde und stell Dir vor den Teilzeitkräften wird dann ein Tag gestrichen, damit alle gleich behandelt werden. Man wird Dich dafür verantwortlich machen.
Tut mir leid, mir fällt kein Guter Rat ein. :-(