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Ist das ein Missbrauch?

Fantafine

Sehr aktives Mitglied
Juristisch ist und bleibt es Missbrauch , je nach Alter des Jungen war er schon damals strafunmündig, was sich aber nicht an der Tat orientiert sondern an deren Verfolgung.
Ebenso weiss ich, dass ein Missbrauch heute keine Chance mehr her hat, verfolgt zu werden. Das ändert aber nichts daran, dass die Tat geschehen ist:
Die Frage lautete nämlich: Ist es Mißbrauch? Und da lautet die Antwort: Ja, war es.

Da es Missbrauch war, war es nicht "normal", also gesetzeswidrig. Das ist der Grund dafür, dass eine Wiederholung strafrechtlich relevant gewesen wäre / ist - also eben nicht statt finden darf.

Fantafine statuiert, dass es juristisch kein Missbrauch war. Wenn es aber juristisch kein Missbrauch war, war es legal. Was legal ist kann man jederzeit wiederholen.
Bezüglich Deiner (TE) Sache bin ich eben anderer Ansicht, und meine Ansicht finde ich keineswegs unverschämt o.ä..
Die Antwort auf meine Frage:
"Also voll normal, kann man jederzeit wiederholen, richtig? "
ist daher mit "nein" zu kommentieren (Komma weil... und dann folgt der §176 Strafgesetzbuch, den man im Internet nachlesen kann).
Man hätte - was ich zugebe - die Frage aber etwas anders stellen können:
Kann ein vermuteter Missbrauch von damals heute noch geahndet werden?
Und dann bin ich bei Euch: nein , ich denke nicht.
Dann bitte meinen Beitrag nochmal genau lesen. Juristisch lässt sich nichts mehr verfolgen. Emotional war es ein Missbrauch.

Nichts anderes schrieb ich.
 

momo28

Moderator
Teammitglied
Also ich hatte als erwachsene Person mit meinen Hausarzt mal gesprochen, weil er merkte daß was mit mir nicht stimmte. Aber erstmal eine kurze Erklärung: ja, ich bin Psychisch Krank durch viel Mobbing geworden.

Doch komme ich zum Thema zurück. Ich wurde, befand mich in der 2. Klasse damals, gegen meinen Willen zwischen den Beinen gezwickt mehrere Minuten von einen Jungen. Er hat in meiner Hose und Unterwäsche gelangt und danach hat er noch an seiner Hand gerochen. Ist das ein Missbrauch oder nicht? Weil der Arzt hat damals gesagt, dass das Missbrauch wäre. Vielleicht hat er sich aber auch auf ein anderes Ereignis bezogen mit meinen Exfreund. Der gegen meinen Willen einmal in mich eindrang. Ich schrie klar und deutlich: "Nein, ich will das nicht". "Ach komm schon, das macht doch Spaß" meinte er.

Ich weiß nicht auf welches Ereignis er es bezogen hat. Ich wollte nur wissen, ob das damals in der 2. Klasse schon als Missbrauch zählte, weil es ja von einen Jungen begangen wurden ist.

Im ersten Fall in der Schule, war es eine grenzverletzende Handlung, bei der der Junge dich sehr wohl missbraucht hat. Denn er hat es ohne deine Einwilligung getan. Es war dir unangenehm und hat dich so verunsichert, dass es bis heute in der nachwirkt.

Worauf bisher niemand eingegangen ist, ist der sexuelle Missbrauch, der durch deinen Freund erfolgte.
Und das war definitiv eine Vergewaltigung, die je nachdem wie lange sie zurück liegt, auch heute noch zur Anzeige gebracht werden könnte.
Hier gilt "Nein heißt Nein".
 

Frau1988

Mitglied
Es geht ja nicht nur darum, ob es juristisch belangbar wäre. Sondern was da trotzdem passiert ist und wie es der TE, die damals ein Mädchen war, damit ging. Wenn ein Kind ein anderes Kind verprügelt, kann man es juristisch auch nur bedingt belangen wegen Körperverletzung. Es bleibt aber trotzdem falsch und - das finde ich sehr wichtig! - etwas, das später im Erwachsenenalter definitiv juristisch belangt werden kann.

Man spricht bei solchen Szenarien auch von "sexueller Grenzverletzung" oder von "sexuell grenzverletzenden Verhalten". Das geht auch, wenn z. B. ein Kind "Doktorspiele" als unangenehm empfindet oder das nicht will.

Ich würde aus meinem Standpunkt heraus sagen, dass es definitiv sehr grenzverletzend ist und sexuelle Aspekte hat. Immerhin hat der Junge an die Geschlechtsorgane gegriffen und unter die Kleidung gefasst. Doch das wichtigste ist, wie geht es dir heute damit TE? Kannst du dich schützen und abgrenzen? Und Situationen für dich benennen, wo es unangenehm für dich wird? Du schreibst, dein Expartner hat dich auch einmal gegen deinen Willen penetriert. Da wäre es mitunter für dich wichtig, dir anzusehen, was auch das mit dir macht.
Naja es wird mir heute immer vorgeworfen, dass ich kein Blickkontakt halten kann und ich ekel mich auch vor Sex, aber ob das damit zusammenhängt weiß ich nicht.
 
G

Gelöscht 79650

Gast
Momo, habe ich etwas überlesen? Wo schrieb die TE, dass sie durch ihren Partner sexuell missbraucht wurde? Ich finde da nichts.
 
G

Gelöscht 79650

Gast
Sorry, ein Siebenjähriger ist kein Straftäter.
Wenn er eine Gleichaltrige betatscht, dann ist das nicht schön, aber sicher kein "Verbrechen".
Und wo steht, dass die TE von ihrem Partner missbraucht wurde?
Ich lese da nichts.
 
G

Gelöscht 79650

Gast
Du kannst zitieren, soviel du magst - ich halte es für verfehlt, einen siebenjährigen Tatscher "Verbrecher" zu nennen.
Was hat die TE von so einem Stempel, der auch noch völlig absurd ist?
 

momo28

Moderator
Teammitglied
Momo, habe ich etwas überlesen? Wo schrieb die TE, dass sie durch ihren Partner sexuell missbraucht wurde? Ich finde da nichts.
Dann hast du leider den Eingangsbeitrag nicht richtig gelesen.

Vielleicht hat er sich aber auch auf ein anderes Ereignis bezogen mit meinen Exfreund. Der gegen meinen Willen einmal in mich eindrang. Ich schrie klar und deutlich: "Nein, ich will das nicht". "Ach komm schon, das macht doch Spaß" meinte er.

Es tut mir Leid TE, dass du ein solches Erlebnis hattest. Partner, die ein Nein nicht respektieren, sind einfach nur unterirdisch. Es ist gut, dass ihr nicht mehr zusammen seid.
 
G

Gelöscht 79650

Gast
Danke, Momo.
Dann würde ich sagen, die Sache mit dem Siebenjährigen war kein Missbrauch.
Der Übergriff durch den Partner schon.
Aber du schreibst ja, dass du dich mittlerweile gut abgrenzen und wehren kannst.
Und DAS ist wichtig.
Die Gegenwart.
 

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