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Ist das ein Missbrauch?

Frau1988

Mitglied
Also ich hatte als erwachsene Person mit meinen Hausarzt mal gesprochen, weil er merkte daß was mit mir nicht stimmte. Aber erstmal eine kurze Erklärung: ja, ich bin Psychisch Krank durch viel Mobbing geworden.

Doch komme ich zum Thema zurück. Ich wurde, befand mich in der 2. Klasse damals, gegen meinen Willen zwischen den Beinen gezwickt mehrere Minuten von einen Jungen. Er hat in meiner Hose und Unterwäsche gelangt und danach hat er noch an seiner Hand gerochen. Ist das ein Missbrauch oder nicht? Weil der Arzt hat damals gesagt, dass das Missbrauch wäre. Vielleicht hat er sich aber auch auf ein anderes Ereignis bezogen mit meinen Exfreund. Der gegen meinen Willen einmal in mich eindrang. Ich schrie klar und deutlich: "Nein, ich will das nicht". "Ach komm schon, das macht doch Spaß" meinte er.

Ich weiß nicht auf welches Ereignis er es bezogen hat. Ich wollte nur wissen, ob das damals in der 2. Klasse schon als Missbrauch zählte, weil es ja von einen Jungen begangen wurden ist.
 
G

Gelöscht 79650

Gast
Wenn der Junge in deinem Alter war, ist es juristisch gesehen kein sexueller Missbrauch.
Wichtig ist, dass du dich HEUTE zu wehren verstehst.
 

Frau1988

Mitglied
Wenn der Junge in deinem Alter war, ist es juristisch gesehen kein sexueller Missbrauch.
Wichtig ist, dass du dich HEUTE zu wehren verstehst.
Okay danke erstmal. Inzwischen kann ich mich wehren. Ich verstehe nicht, warum das nicht als Missbrauch gewertet wird, nur weil es von einen Jungen begangen wurde. Die Handlung bleibt immerhin die gleiche. Aber ist halt so. Naja bin auch schon darüber hinweg, wollte nur einmal nachfragen
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Wenn der Junge in deinem Alter war, ist es juristisch gesehen kein sexueller Missbrauch.
Wichtig ist, dass du dich HEUTE zu wehren verstehst.
Der §176STGB normiert den sexuellen Missbrauch von Kindern. Wer also ein Kind missbraucht, hat eine "Tat" begangen. Diese "Tat" muss es geben, damit man zum §19 STGB kommt, welcher sagt, dass ein Kind unter 14 (welches also die Tat begangen hat) schuldunfähig ist.

Der Gesetzgeber weiss also, dass Kinder auch Kinder missbrauchen können, dass aber Kinder auch abenteuerlusig sein können und Taten manchmal nicht von Spiel unterscheiden können.
Das können nur ältere, bei denen man eine gewisse "Lebenserfahrung" voraus setzt.
Wäre das nicht so, so könnte man jedes Baby anzeigen, wenn es aus Wut eine Tasse auf dem Boden zerschlägt.
Also musst Du - TE die Situation aus der damaligen Sicht heraus sehen, nicht mit Deinem heute höheren Wissensstand , wenn der Junge unter 14 war.
 

Fantafine

Sehr aktives Mitglied
Ob Missbrauch vorliegt, entscheidet sich nicht danach, ob ein Junge/Mann die Tat begeht. Das ist irrelevant. Genauso kann ein(e) Mädchen/Frau Missbrauch begehen.

Juristisch gesehen ist die von dir beschriebene Situation kein Missbrauch. Emotional ist eine andere Sache. Es war gegen deinen Willen und hat sich schlimm angefühlt. Hast du das Gefühl, es beeinflusst dich heute noch?
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Juristisch gesehen ist die von dir beschriebene Situation kein Missbrauch. Emotional ist eine andere Sache. Es war gegen deinen Willen und hat sich schlimm angefühlt. Hast du das Gefühl, es beeinflusst dich heute noch?
Also voll normal, kann man jederzeit wiederholen, richtig?
Ich seh das anders.
Zitat aus https://beauftragter-missbrauch.de/praevention/was-ist-sexueller-missbrauch/definition-von-sexuellem-missbrauch#:~:text=Sexueller%20Missbrauch%20oder%20sexuelle%20Gewalt,Unterlegenheit%20nicht%20wissentlich%20zustimmen%20k%C3%B6nnen.

Sexueller Missbrauch oder sexuelle Gewalt an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Der Täter oder die Täterin nutzt dabei seine/ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.

Diese sozialwissenschaftliche Definition bezieht sich auf alle Minderjährigen. Bei unter 14-Jährigen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie sexuellen Handlungen nicht zustimmen können. Sie sind immer als sexuelle Gewalt zu werten, selbst wenn ein Kind damit einverstanden wäre.
 

Fantafine

Sehr aktives Mitglied
Also voll normal, kann man jederzeit wiederholen, richtig?
Ich seh das anders.
Zitat aus https://beauftragter-missbrauch.de/praevention/was-ist-sexueller-missbrauch/definition-von-sexuellem-missbrauch#:~:text=Sexueller Missbrauch oder sexuelle Gewalt,Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können.

Sexueller Missbrauch oder sexuelle Gewalt an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Der Täter oder die Täterin nutzt dabei seine/ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.

Diese sozialwissenschaftliche Definition bezieht sich auf alle Minderjährigen. Bei unter 14-Jährigen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie sexuellen Handlungen nicht zustimmen können. Sie sind immer als sexuelle Gewalt zu werten, selbst wenn ein Kind damit einverstanden wäre.
Was soll der erste Satz bitteschön?!

Die TE wird heute vor keinem Gericht mehr Erfolg haben, wenn sie ihren Klassenkameraden aus der zweiten Klasse von damals anzeigen will.

Was du in diese Aussage hineinliest, ist befremdlich. Und deine Unterstellung mir gegenüber unverschämt.
 

Findefuchs

Sehr aktives Mitglied
Es geht ja nicht nur darum, ob es juristisch belangbar wäre. Sondern was da trotzdem passiert ist und wie es der TE, die damals ein Mädchen war, damit ging. Wenn ein Kind ein anderes Kind verprügelt, kann man es juristisch auch nur bedingt belangen wegen Körperverletzung. Es bleibt aber trotzdem falsch und - das finde ich sehr wichtig! - etwas, das später im Erwachsenenalter definitiv juristisch belangt werden kann.

Man spricht bei solchen Szenarien auch von "sexueller Grenzverletzung" oder von "sexuell grenzverletzenden Verhalten". Das geht auch, wenn z. B. ein Kind "Doktorspiele" als unangenehm empfindet oder das nicht will.

Ich würde aus meinem Standpunkt heraus sagen, dass es definitiv sehr grenzverletzend ist und sexuelle Aspekte hat. Immerhin hat der Junge an die Geschlechtsorgane gegriffen und unter die Kleidung gefasst. Doch das wichtigste ist, wie geht es dir heute damit TE? Kannst du dich schützen und abgrenzen? Und Situationen für dich benennen, wo es unangenehm für dich wird? Du schreibst, dein Expartner hat dich auch einmal gegen deinen Willen penetriert. Da wäre es mitunter für dich wichtig, dir anzusehen, was auch das mit dir macht.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Juristisch ist und bleibt es Missbrauch , je nach Alter des Jungen war er schon damals strafunmündig, was sich aber nicht an der Tat orientiert sondern an deren Verfolgung.
Ebenso weiss ich, dass ein Missbrauch heute keine Chance mehr her hat, verfolgt zu werden. Das ändert aber nichts daran, dass die Tat geschehen ist:
Die Frage lautete nämlich: Ist es Mißbrauch? Und da lautet die Antwort: Ja, war es.

Da es Missbrauch war, war es nicht "normal", also gesetzeswidrig. Das ist der Grund dafür, dass eine Wiederholung strafrechtlich relevant gewesen wäre / ist - also eben nicht statt finden darf.

Fantafine statuiert, dass es juristisch kein Missbrauch war. Wenn es aber juristisch kein Missbrauch war, war es legal. Was legal ist kann man jederzeit wiederholen.
Bezüglich Deiner (TE) Sache bin ich eben anderer Ansicht, und meine Ansicht finde ich keineswegs unverschämt o.ä..
Die Antwort auf meine Frage:
"Also voll normal, kann man jederzeit wiederholen, richtig? "
ist daher mit "nein" zu kommentieren (Komma weil... und dann folgt der §176 Strafgesetzbuch, den man im Internet nachlesen kann).
Man hätte - was ich zugebe - die Frage aber etwas anders stellen können:
Kann ein vermuteter Missbrauch von damals heute noch geahndet werden?
Und dann bin ich bei Euch: nein , ich denke nicht.
 
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