Fantafine
Sehr aktives Mitglied
Dann bitte meinen Beitrag nochmal genau lesen. Juristisch lässt sich nichts mehr verfolgen. Emotional war es ein Missbrauch.Juristisch ist und bleibt es Missbrauch , je nach Alter des Jungen war er schon damals strafunmündig, was sich aber nicht an der Tat orientiert sondern an deren Verfolgung.
Ebenso weiss ich, dass ein Missbrauch heute keine Chance mehr her hat, verfolgt zu werden. Das ändert aber nichts daran, dass die Tat geschehen ist:
Die Frage lautete nämlich: Ist es Mißbrauch? Und da lautet die Antwort: Ja, war es.
Da es Missbrauch war, war es nicht "normal", also gesetzeswidrig. Das ist der Grund dafür, dass eine Wiederholung strafrechtlich relevant gewesen wäre / ist - also eben nicht statt finden darf.
Fantafine statuiert, dass es juristisch kein Missbrauch war. Wenn es aber juristisch kein Missbrauch war, war es legal. Was legal ist kann man jederzeit wiederholen.
Bezüglich Deiner (TE) Sache bin ich eben anderer Ansicht, und meine Ansicht finde ich keineswegs unverschämt o.ä..
Die Antwort auf meine Frage:
"Also voll normal, kann man jederzeit wiederholen, richtig? "
ist daher mit "nein" zu kommentieren (Komma weil... und dann folgt der §176 Strafgesetzbuch, den man im Internet nachlesen kann).
Man hätte - was ich zugebe - die Frage aber etwas anders stellen können:
Kann ein vermuteter Missbrauch von damals heute noch geahndet werden?
Und dann bin ich bei Euch: nein , ich denke nicht.
Nichts anderes schrieb ich.