systemanalyse
Neues Mitglied
Hallo,
ich bin seit Mai 2015 in der Privatinsolvenz.
Seit März 2017 bekomme ich ALG1. Ab 20..11.2017 habe ich eine geringfügige Beschäftigung angenommen und verdiene so mtl 329 € dazu. Das habe ich dem InsoVerwalter selbstverständlich mitgeteilt.
Auch die Agentur für Arbeit hat im Februar 2018 ein Schreiben an den InsoVerwalter geschickt und ihm mitgeteilt, das weniger gepfändet wird, da mein Nebeneinkommen teilweise auf das ALG1 angerechnet wird.
Dem InsoVerwalter schicke ich regelmäßig die Abrechnungen zu meinem Nebeneinkommen. Er hätte Anspruch auf rund 231 €, die ich Ihm von meinem Nebeneinkommen überweisen müsste.
Bisher hat er aber nichts dergleichen beansprucht. Inzwischen sind rund 800 € aufgelaufen.
Nun weiß ich nicht wie ich reagieren soll. Vor allem aber, kann er rückwirkend das Geld einfordern?
Mich macht das ein wenig nervös. Das Geld habe ich natürlich beiseite gelegt für den Fall der Fälle.
Hat hier jemand eine Idee dazu?
Danke im voraus
ich bin seit Mai 2015 in der Privatinsolvenz.
Seit März 2017 bekomme ich ALG1. Ab 20..11.2017 habe ich eine geringfügige Beschäftigung angenommen und verdiene so mtl 329 € dazu. Das habe ich dem InsoVerwalter selbstverständlich mitgeteilt.
Auch die Agentur für Arbeit hat im Februar 2018 ein Schreiben an den InsoVerwalter geschickt und ihm mitgeteilt, das weniger gepfändet wird, da mein Nebeneinkommen teilweise auf das ALG1 angerechnet wird.
Dem InsoVerwalter schicke ich regelmäßig die Abrechnungen zu meinem Nebeneinkommen. Er hätte Anspruch auf rund 231 €, die ich Ihm von meinem Nebeneinkommen überweisen müsste.
Bisher hat er aber nichts dergleichen beansprucht. Inzwischen sind rund 800 € aufgelaufen.
Nun weiß ich nicht wie ich reagieren soll. Vor allem aber, kann er rückwirkend das Geld einfordern?
Mich macht das ein wenig nervös. Das Geld habe ich natürlich beiseite gelegt für den Fall der Fälle.
Hat hier jemand eine Idee dazu?
Danke im voraus