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Insolvenzverwalter fordert Beträge aus Nebeneinkommen nicht ein

systemanalyse

Neues Mitglied
Hallo,
ich bin seit Mai 2015 in der Privatinsolvenz.
Seit März 2017 bekomme ich ALG1. Ab 20..11.2017 habe ich eine geringfügige Beschäftigung angenommen und verdiene so mtl 329 € dazu. Das habe ich dem InsoVerwalter selbstverständlich mitgeteilt.
Auch die Agentur für Arbeit hat im Februar 2018 ein Schreiben an den InsoVerwalter geschickt und ihm mitgeteilt, das weniger gepfändet wird, da mein Nebeneinkommen teilweise auf das ALG1 angerechnet wird.

Dem InsoVerwalter schicke ich regelmäßig die Abrechnungen zu meinem Nebeneinkommen. Er hätte Anspruch auf rund 231 €, die ich Ihm von meinem Nebeneinkommen überweisen müsste.
Bisher hat er aber nichts dergleichen beansprucht. Inzwischen sind rund 800 € aufgelaufen.

Nun weiß ich nicht wie ich reagieren soll. Vor allem aber, kann er rückwirkend das Geld einfordern?
Mich macht das ein wenig nervös. Das Geld habe ich natürlich beiseite gelegt für den Fall der Fälle.

Hat hier jemand eine Idee dazu?
Danke im voraus
 

Mustang

Aktives Mitglied
Ruf ihn doch mal an? So ein Insolvenzverwalter hat x Fälle, da können schon mal sachen untergehen. Und falls er sagt dass das in Ordnung ist lass es dir auf jeden Fall schriftlich geben.
 

mia1970

Mitglied
Meine Erfahrung ist ebenfalls, dass sich Insolvenzverwalter eher "faul" verhalten.

Behalte das Geld, was du abgeben muss, auf jeden Fall weiterhin getrennt. Sicherlich wird es noch eingefordert.
 

Nagelring

Aktives Mitglied
Hallo!

Meiner Ansicht nach hast du bereits alles richtig gemacht:
1.) Den Insolvenzverwalter über alles informiert
2.) Du hälst das Geld, das ihm theoretisch zustünde auf einem getrennten Konto o.ä. verfügbar

Falls du weiter aktiv werden willst, kann ich dir ebenfalls nur empfehlen, den Insolvenzverwalter telephonisch zu kontaktieren und ihn darüber zu informieren. Jede so getätigte Absprache solltest du dann schriftlich fixieren (z.B. in einer e-mail).

Ansonsten wäre es evtl. sinnvoll, das Arbeitsamt zu informieren und auch hier jede Absprache schriftlich zu fixieren.

Und für den Fall des Falles kannst du dich noch informieren (durch einen Anwalt, z.B. bei einer Anwaltshotline), ob und wann der Anspruch auf die Zahlungen durch dich erlischt.


Viel Glück!
Nagelring
 

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