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Insolvenz

Hallo Gast,

schau mal hier: Insolvenz. Hier findest du was du suchst.

Miss-Verständnis

Aktives Mitglied
Guten Morgen Gast,

bei der Privatinsolvenz steht dir der Pfändungsfrei Betrag zur Verfügung, alles was du darüberhinaus an Einkünften erzielst wird unter deinen Gläubigern gleichmäßig aufgeteilt.

Die Pfändungsfreigrenze richtet sich nach Einkommen und der Anzahl deiner Unterhaltsplichtigen Personen.
Das sind Kinder, Ehegatten, Lebenspartner (bei gleichgeschlechlicher Ehe) und die Eltern.

Der Freund ist kein Unterhaltberechtigter nach dem Gesetz, sodass sich die Berechnungsgrenze nicht ändert.

Da du keine Angaben gemacht hast, gehe ich davon aus, dass du noch keine Unterhaltsberechtigte bei dir gibt, oder?

Aufpassen musst du aber bei Miethöhe. Die Kosten sind Lebenshaltungskosten und schon im Pfändungsfreibetrag enthalten. Wenn deine Miete , oder Nebenkosten !!!plötzlich 200,00€ mehr sind, dann wird dein Pfändungsfreibetrag nicht erhöht. Musst dann woanders sparen.

Vorsicht auch beim Vertrag. Steht ihr beide drin oder nur du? Wie hast du dr das gedacht.
Wenn nur du da drin stehst, dann bist du die für die Miete haftet.Auch wenn er sich nicht mehr beteiligt oder/und auszieht.

Mein Möbelkauf wirst du aufgrund der P.INS keine Ratenverträge abschließen können.

Hoffe du bist ein wenig schlauer;)

Liebe Grüße
Miss-Verständnis
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Hallo, Gast,
bei Adresswechsel ist Dein Insolvenzverwalter sowie das Insolvenzgericht schriftlich zu informieren.
Dies ist eine wichtige Mitwirkungspflicht.

Klare Vermögenstrennung
Sicherheitshalber würde ich hochwertige Geräte oder hochwertige Möbel oder Fahrzeug nie auf eigenen Namen kaufen. Sollte Dein Freund über solche hochwertige Besitztümer verfügen, sollte nur er den Mietvertrag abschliessen. Steht ihr beide im Mietvertrag, dann benötigt er im Falle eines Falles eine Quittung oder Rechnung für den Nachweis, dass hochwertige Gegenstände der gemeinsam angemieteten Wohnung ihm gehören.

Auch rate ich von einem gemeinsamen Konto ab. Ein Konto auf seinen Namen - mit Dir als zusätzliche Bevollmächtigte ist wieder möglich.

LG, Nordrheiner
 

Miss-Verständnis

Aktives Mitglied
Die Insolvenz zählt für Dich alleine.

Dein Partner wird in keiner Weise mit eingerechnet.
Selbst bei Ehepartnern führen beide eine eigene Insolvenz.

Ein LEBENSPARTNER kann nicht als unterhaltsberechtigte Person angeführt werden.
Hallo Cosima,

der Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft schon. Geregelt im LPartG (Lepenspartnerschaftsgesetz) und steht einem Ehepartner gleich. Damit sollen Gleichgeschlechtliche Paare gesetzlich den Hetero-Paaren gleich gestellt werden.

Der Lebensparter, also ohne Ehe, ist nicht relevant bei der Unterhaltsberechnung. ;)

Viele Grüße
Miss-Verständis

PS: Veränderungen wie Wohnungswechsek, Jobwechsel, Beförderung, Kinder etc...müssen immer mitgeteilt werden. Ist ja auch bisschen logisch :)
 

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