Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Insolvenz??? was soll ich machen?

Carlos10

Neues Mitglied
Hallo liebe Leute,
Ich habe ein Problem, durch dumme Verträge (alte Mitverträge, Höhe Nebenkostenabrechnung, Dienstleistung, usw.) habe ich mich verschuldet - 12,000 EUR. Ich betreibe ein kleines Geschäft, wo ich etwas Geld verdiene, nicht viel vielleicht 500 EUR in Monat, manchmal etwas mehr, immer unterschiedlich.
Meine Frage ist, ich kann meine Schulden nicht bezahlen , habe ich schon ein Vergleichsangebot mit den Gläubiger versuch, leider ohne Erfolgt, sie wollten mehr haben als ich bezahlen kann und jetzt überlege ich ob die Insolvenz eine Lösung für mich ist, aber ich möchte nicht mein kleines Geschäft verlieren sonst ich weiß nicht was ich beruflich machen soll.
Wenn ich Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit anmelden können die Gläubiger meine Sachen (Einrichtung) fänden? Darf ich weiter mein kleines Geschäft behalten??
Ich bitte um Rat!
Übrigens, Sorry für die rechtschreibfehler und mangelnde Groß und Kleinschreibung!!!
 
T

Tramnovi

Gast
Von was lebst du denn? Von 500 € im Monat kann doch keiner Leben? Das Geschäft müsste schon soviel abwerfen, das du wenigstens die laufenden Kosten deckst.
 
W

Wuschelmautz

Gast
deine frage ist sicherlich nicht kompetend durch ein forum zu beantworten. es gibt auch in deiner nächst größeren stadt schuldenberatungsstellen die dich da KOSTENLOS beraten.
mache dir da einen thermin und nehme alle unterlagen die irgend eine relevanz haben mit. eine privatinsolvenz ist heutzutage auch keine einfache geschicht mehr sondern ziemliches spießrutenlaufen und kostet eine menge nerven und auch noch zusätzlich geld. doch genau dazu wird man dich beraten. auch helfen dir schuldenberatungsstellen ggf. gegenüber gläubigern. schau aber das du dich von einer einrichtung beraten hast die eine staatliche zulassung hat und frage VORHER ob sie dir KOSTENLOS helfen werden. es gibt da mittlerweile so einige schwarze schafe auf dem markt die einem hinterher mal eben eine saftige rechnung schicken.
das stadtamt, landratsamt, sozialamt, bürgeramt, rathaus usw. gibt dir auskunft wo du eine kompetente zugelassene schuldenberatung finden kannst.
 

Carlos10

Neues Mitglied
Danke für die Infos!

@ Tramnovi ... Mit 500 Euro (mannschmal mehr) meine ich reine Gewinn, d.h. die laufenden Kosten sind zuerst gedeckt.
@ Wuschelmautz ...Ich hab für nächste Dienstag ein Termin beim Schuldenberatungsstellen, mit meiner Frage wollte nur in Vorfeld was erfahren wie alles mit der Insolvenz läuft.

Es geht einfach darum ob ich mit dem Geschäft trotz Insolvenz weiter machen kann!!!???
Danke Leute, über ein paar mehr Tipps würde ich mich freuen!
Schönes WE!!!
 
W

Wuschelmautz

Gast
tips

es ist kaum zu vermuten das hier in diesem forum für spezielle bereiche ausgebildete leser und schreiber beraten.
sicherlich macht man sich auch gedanken um deine probleme, doch wirklich so spezielle tips die dir weiterhelfen (zumal du ja eine beratung in anspruch nehmen wirst) kannst du von einem laienforum nicht erwarten, zumal es hier eher um juristische fragen denn zwischenmenschliche probleme geht. du wirst dich also bis frühestens dienstag gedulden müssen.
 

waikiki

Mitglied
Also bei uns ist das so, man geht zur Schuldnerberatung beim LANDRATSAMT, holt sich dort einen Termin, ist sogar kostenlos!!! Bekannte von mir waren dann auch dort... Die Mitarbeiter dort sind Juristen und kennen sich aus, es werden Anfangs Vergleiche ausgehandelt, macht alles die Schuldnerberatung für dich... du musst ihnen nur ne Vollmacht erteilen...

Geh hin oder ruf mal dort an, lass dich erst mal beraten... die helfen dir weiter...

Mit dem Pfänden ist es auch so dass man nur einen gewissen Betrag der über dem Limit ist Pfänden kann...

Bei einem Mann mit Ehefrau und einem Kind zB darf dein Gehalt 1600€ Netto sein ohne dass etwas gepfändet wird, da ist es auch egal was die Ehefrau verdient wenn sie nicht mit im Insolvenzverfahren steht... Mit 2 Kindern 1800€... usw...
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
Danke für die Infos!

@ Tramnovi ... Mit 500 Euro (mannschmal mehr) meine ich reine Gewinn, d.h. die laufenden Kosten sind zuerst gedeckt.
@ Wuschelmautz ...Ich hab für nächste Dienstag ein Termin beim Schuldenberatungsstellen, mit meiner Frage wollte nur in Vorfeld was erfahren wie alles mit der Insolvenz läuft.

Es geht einfach darum ob ich mit dem Geschäft trotz Insolvenz weiter machen kann!!!???
Danke Leute, über ein paar mehr Tipps würde ich mich freuen!
Schönes WE!!!
Du wirst zu der Schuldner"beratungsstelle" gehen und man wird Dir sagen dass die entweder nicht zuständig oder fähig sind...was auf dasselbe rauskommt....

Berichte mal....
 

Carlos10

Neues Mitglied
Sorry wegen die Verspätung...

ich war am Dienstag bei Schuldner "beratungsstelle"
(beim Insolvenzberater) und er hat mir ganz deutlich gesagt das ich keine Angst haben soll wegen meine Ladeneinrichtung, trotz „eventuell“ Insolvenz, ich kann weiter Selbständig bleiben und weiter mein Geschäft führen!!!
Laut Gesetz es ist so. Hier ein Zitat aus einem Artikel von viele Unterlagen die ich von Ihm bekommen habe:

Was ist nicht pfändbar?
Zum Schutz der wirtschaftlichen Existenz und unter Berücksichtigung der sozialen Belange des Schuldners sehen die Gesetze Ausnahmen von der Pfändbarkeit vor (Pfändungsverbote und -beschränkungen). In den §§ 811 bis 813 ZPO werden z.B. solche Ausnahmen genannt.

Beispielsweise sind folgende Sachen nicht pfändbar:

-Sachen, die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt des Schuldners dienen und von ihm für eine angemessene und bescheidene Lebensführung benötigt werden (Kleidungsstücke, Betten, Geschirr, notwendige Möbel, Kühlschrank, ein Fernsehgerät etc.).

-Lebensmittel und Brennmaterial (z.B. Heizölvorrat), sofern sie für den Schuldner und dessen Familie für vier Wochen erforderlich sind.

-Arbeitsmittel von Personen, die körperliche oder geistige Arbeit leisten, sofern die Arbeitsmittel zur Fortsetzung der Tätigkeit benötigt werden (z.B. Werkzeug eines Handwerkers, Auto eines Handelsvertreters, Schreibmaschine eines Schriftstellers).

-Bücher, die der Schuldner oder seine Familie in einer Schule oder Kirche gebraucht.

-Trauringe, Orden und Ehrenzeichen des Schuldners.

-Hilfsmittel zur Krankenpflege.
..........


Ich habe gestern alle beteiligten Gläubiger wirtschaftlich sinnvolle Vergleichslösung vorgeschlagen. Mal sehen was raus komm!!!
 
P.S.: ich bin erst 5 Jahre in Deutschland, bin Künstler, ich wollte mein Lebensunterhalt durch meine Begabung verdienen, leider durch dumme Verträge habe ich mir die Schulden geholt. Ich bitte um Verzeihung wegen meine Grammatik!
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
Sorry wegen die Verspätung...

ich war am Dienstag bei Schuldner "beratungsstelle"
(beim Insolvenzberater) und er hat mir ganz deutlich gesagt das ich keine Angst haben soll wegen meine Ladeneinrichtung, trotz „eventuell“ Insolvenz, ich kann weiter Selbständig bleiben und weiter mein Geschäft führen!!!
Laut Gesetz es ist so. Hier ein Zitat aus einem Artikel von viele Unterlagen die ich von Ihm bekommen habe:

Was ist nicht pfändbar?
Zum Schutz der wirtschaftlichen Existenz und unter Berücksichtigung der sozialen Belange des Schuldners sehen die Gesetze Ausnahmen von der Pfändbarkeit vor (Pfändungsverbote und -beschränkungen). In den §§ 811 bis 813 ZPO werden z.B. solche Ausnahmen genannt.

Beispielsweise sind folgende Sachen nicht pfändbar:

-Sachen, die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt des Schuldners dienen und von ihm für eine angemessene und bescheidene Lebensführung benötigt werden (Kleidungsstücke, Betten, Geschirr, notwendige Möbel, Kühlschrank, ein Fernsehgerät etc.).

-Lebensmittel und Brennmaterial (z.B. Heizölvorrat), sofern sie für den Schuldner und dessen Familie für vier Wochen erforderlich sind.

-Arbeitsmittel von Personen, die körperliche oder geistige Arbeit leisten, sofern die Arbeitsmittel zur Fortsetzung der Tätigkeit benötigt werden (z.B. Werkzeug eines Handwerkers, Auto eines Handelsvertreters, Schreibmaschine eines Schriftstellers).

-Bücher, die der Schuldner oder seine Familie in einer Schule oder Kirche gebraucht.

-Trauringe, Orden und Ehrenzeichen des Schuldners.

-Hilfsmittel zur Krankenpflege.
..........


Ich habe gestern alle beteiligten Gläubiger wirtschaftlich sinnvolle Vergleichslösung vorgeschlagen. Mal sehen was raus komm!!!
 
P.S.: ich bin erst 5 Jahre in Deutschland, bin Künstler, ich wollte mein Lebensunterhalt durch meine Begabung verdienen, leider durch dumme Verträge habe ich mir die Schulden geholt. Ich bitte um Verzeihung wegen meine Grammatik!
Das ist keine Beratungsleistung sondern einfach schlicht und einfach Zitate aus dem Antrag zum EV:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/images/ev.pdf

Beratung ist was anderes.:D
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben