Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Insolvenz - Mieteinnahme Pfändbar?

E

Engelswesen

Gast
Seit Feb. ist bei mir die Insolvenz eröffnet.:eek: Meine Frage ist jetzt: Ich möchte mit meinem Freund zusammen ziehen :), das heißt er zu mir. Er würde mir 200 Euro Miete zahlen. Was muss ich machen, muss ich das melden das ich dann eine Mieteinnahme habe und das Geld abgeben oder kann ich das Geld frei verwenden? :confused:Danke für alle Antworten!!!
 

paps1959

Aktives Mitglied
Was ist "Hilfe zur Miete"?

m.E. ist es nicht so einfach abgetan.

Steht der Freund mit im Mietvertrag/Liegt die Erlaubnis des Vermieters vor?
Wenn ja, könnte es offiziell als "anteilige Miete" bezeichnet werden und dann wäre das Problem geklärt.

Einfacher ist es jedoch man einigt sich intern, dass der Freund halt andere Zahlungen; z.B. Nebenkosten in der Höhe übernimmt.

Findet eine offizielle Untervermietung statt, was ja nicht anzunehmen ist, wären die Mieteinnahmen für die Dauer des Verfahrens pfändbar.
Der TH/IV müßte dann den Untermietvertrag erst mal freigeben, ehe die Einnahmen daraus unpfändbar wären.
 

ewk

Mitglied
Hallo,

Generell zählt dieses Geld als Einkunft und muß zu Deinem gesammten Einkommen hinzugerechtet werden und kann damit gepfändet werden wenn Dein Einkommen die Freibeträge dadurch übersteigt


Mal Abgesehn das Dein Vermieter der ganzen Sache zustimmen muß, würde ich Dir vorschlagen Deinen Freund mietfrei bei dir wohnen zu lassen und er zahlt diese 200 Euro als Lebenshaltungskosten, denn Du hast ja mehr Nebenkosten (Wasser Strom etc.), Essen.
 

Micky II

Aktives Mitglied
Die Frage erübrigt sich eigentlich, denn zu den Pflichten in der Insolvenz gehört es, solche Veränderungen (Eingehen einer Lebensgemeinschaft) dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Wie das dann im Endeffekt berechnet wird, wird dir der Inso-V. dann mitteilen.
 

paps1959

Aktives Mitglied
Auf welcher Grundlage soll denn eine Lebensgemeinschaft Auswirkungen auf die Insolvenz haben?

Lediglich die Mieteinnahme als solche hätte Auswirkungen.
Deshalb ja auch der Hinweis, dass das Geld/ der Beitrag lieber in anderer Form zu leisten wäre.
Und es können keine Mieteinnahmen regeneriert werden, wenn nicht untervermietet wird.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
C Insolvenz im Ausland Finanzen 48

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben