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Insolvenz, Erbschaft

K

Kuhwaad

Gast
Hallo, Situation ist folgende::confused:

Seit Februar 2007 in Regelinsolvenz, meine Frau ist Verscherungsnehmer einer Lebensversicherung und ich die versicherte Person. Nun ist meine Frau verstorben. Geht das komplette Geld, keine gewaltige Summe, komplett an den IV-Verwalter oder nur zum Teil?
Bitte um einen Tip, oder Angabe wo hier sowas zu finden ist
Vielen Dank
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Hast Du was verwechselt?

Wenn DU die versicherte Person bist ,
gibt es nur bei DEINEM TOD evl.Geld.
Dann müßtest Du eine neue Bezugsberechtigte/einen Bezugsberechtigten benennen.

Wenn Deine Frau versicherte Person war,also ihr Leben durch Versicherung vertraglich betroffen war und Du Versicherungsnehmer bist, steht selbstverständlich das Geld aus der Versicherung der Insolvenzmasse zu. Natürlich ist das nicht "zu Deiner freien Verwendung" in einer Inso. Wie hoch da ggf. Freibeträge sind,mußt Du den Verwalter fragen...oder hier weiß es jemand.

Oder ist es keine "Risiko-LV" sondern eine Kapital-LV mit
Auszahlung beim Erleben? Da gibts ja auch...
Du müßtest mal noch paar Angaben machen.
 
Zuletzt bearbeitet:

paps1959

Aktives Mitglied
Das Problem ist ein anderes.
Der Vertrag (die angesparte Summe) geht nun auf die versicherte Person über, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt.
Er erwirbt also die Rechte an dem Vertrag.

Wurde das Verfahren bereits nach §200 Inso aufgehoben?
Dann besteht m.E. kein Anspruch des TH.

Haben Sie Kinder/Eltern?
Dann können diese anstatt der Verstorbene den Vertrag als Versicherungsnehmer weiterführen.
 
K

Kuhwaad

Gast
Hast Du was verwechselt?

Wenn DU die versicherte Person bist ,
gibt es nur bei DEINEM TOD evl.Geld.
Dann müßtest Du eine neue Bezugsberechtigte/einen Bezugsberechtigten benennen.

Wenn Deine Frau versicherte Person war,also ihr Leben durch Versicherung vertraglich betroffen war und Du Versicherungsnehmer bist, steht selbstverständlich das Geld aus der Versicherung der Insolvenzmasse zu. Natürlich ist das nicht "zu Deiner freien Verwendung" in einer Inso. Wie hoch da ggf. Freibeträge sind,mußt Du den Verwalter fragen...oder hier weiß es jemand.

Oder ist es keine "Risiko-LV" sondern eine Kapital-LV mit
Auszahlung beim Erleben? Da gibts ja auch...
Du müßtest mal noch paar Angaben machen.
Erstmal vielen Dank für die Antworten.
Meine Frau ist/war die Versicherungsnehmerin, ich die versicherte Person, normale Kapital-LV. Es geht jetzt um den momentanen Rückkaufswert. IV wurde im Feb. 2007 eröffnet. Meine Frau starb im Mai 2007. Die Versicherung (Beiträge) ist einfach weiter gelaufen. Was mir flüchtig bekannt ist, dass in so einem Fall (Erbschaft) 50% an den Treuhänder abgeführt werden muss. Problem ist der TH weiß von der LV. Das soll auch alles ordentlich abgewickelt werden, aber nicht mehr gezahlt werden als nötig.
 

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