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Gast
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Hallo!
Ich habe vergessen eine Rechnung zu bezahlen. Nach der 1. Mahnung habe ich zu spät überwiesen. Es kam ein Brief vom Inkassobüro worauf ich sofort die Schulden direkt an den Gläubiger bezahlt habe.
Die Rechnung beim Gläubiger betrug 33 € plus 5 € Mahngebühr. Dann schrieb das Inkassobüro ich hätte eine Teilzahlung in höhe von 38€ geleistet und sollte die Restforderungen von 58€ (Inkassokosten) begleichen.
Ich habe Widerspruch eingelegt mit der Begründung es fehle nach §xxx die Vollmacht und ich habe widersprochen eine Teilzahlung geleistet zu haben da ich die Forderungen direkt an den Gläubiger überwiesen habe.
Nun kam wieder Post von denen:
"Nachdem Sie sich in Verzug befinden, da ausschlaggebend das Datum der Wertstellung ist, Wertstellungsdatum xx.xx.xx und nicht das der Überweisung. Entgegen Ihrer Ansicht sind, die mit unserer Beauftragung enstandenen Kosten gemäß §§ 280 Abs. 1und 2 i.V.m. 286 BGB erstattungsfähig.
Die Höhe des geltend gemachten Verzugsschadens ist nicht zu beanstanden. Im Rahmen der Plausibilitätskontrolle werden durch zentralen Mahngerichte Inkassokosten bis zu 1,5 analog RVG bestätigt, so das an der Durchsetzbarkeit kein Zweifel besteht."
Verstehe nur Bahnhof.
Anbei eine Kopie der Vollmacht des Gläubigers die aber allerdings erst am 27.02 unterschrieben wurde. Wertstellungsdatum war der 09.02.
D.h die Vollmacht wurde nachträglich ausgestellt wo ich ja die Zahlung an den Gläubiger ja schon geleistet habe.
Wie kann ich weiter vorgehen, oder muss ich bezahlen? Muss nicht ein Original vorliegen?
Danke und Gruß
Anna
Ich habe vergessen eine Rechnung zu bezahlen. Nach der 1. Mahnung habe ich zu spät überwiesen. Es kam ein Brief vom Inkassobüro worauf ich sofort die Schulden direkt an den Gläubiger bezahlt habe.
Die Rechnung beim Gläubiger betrug 33 € plus 5 € Mahngebühr. Dann schrieb das Inkassobüro ich hätte eine Teilzahlung in höhe von 38€ geleistet und sollte die Restforderungen von 58€ (Inkassokosten) begleichen.
Ich habe Widerspruch eingelegt mit der Begründung es fehle nach §xxx die Vollmacht und ich habe widersprochen eine Teilzahlung geleistet zu haben da ich die Forderungen direkt an den Gläubiger überwiesen habe.
Nun kam wieder Post von denen:
"Nachdem Sie sich in Verzug befinden, da ausschlaggebend das Datum der Wertstellung ist, Wertstellungsdatum xx.xx.xx und nicht das der Überweisung. Entgegen Ihrer Ansicht sind, die mit unserer Beauftragung enstandenen Kosten gemäß §§ 280 Abs. 1und 2 i.V.m. 286 BGB erstattungsfähig.
Die Höhe des geltend gemachten Verzugsschadens ist nicht zu beanstanden. Im Rahmen der Plausibilitätskontrolle werden durch zentralen Mahngerichte Inkassokosten bis zu 1,5 analog RVG bestätigt, so das an der Durchsetzbarkeit kein Zweifel besteht."
Verstehe nur Bahnhof.
Anbei eine Kopie der Vollmacht des Gläubigers die aber allerdings erst am 27.02 unterschrieben wurde. Wertstellungsdatum war der 09.02.
D.h die Vollmacht wurde nachträglich ausgestellt wo ich ja die Zahlung an den Gläubiger ja schon geleistet habe.
Wie kann ich weiter vorgehen, oder muss ich bezahlen? Muss nicht ein Original vorliegen?
Danke und Gruß
Anna