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Inhaftiert und Bekommt keinen Regelurlaub mehr

DieEule

Neues Mitglied
Hallo, vllt kennen sich hier ein wenig welche mit der JVA Aus, würde mich sehr über hilfreiche antworten freuen.

Hallo, stimmt es das man 8 Wochen vor Entlassung kein Anspruch mehr auf Regelurlaub hat?
Meine Tochter hatte 6 tage von dem 17/4 Genommen und zwei tage vom Regelurlaub beantragt, wurde genehmigt. Dann rief sie Letzte Woche dort an und bittete nochmals um 3 Tage, Der Arbeilungsleiter fragte ob Kontigent vorhanden sei, sie sagte sie habe seid paar tagen ihren Regelurlaub, darauf er Stimmt dann buche ich den. Ende der Woche rief sie da an und wollte Für diese Woche nochmal 2 Tage buchen lassen, da meinte er weil sie in 8 Wochen geht hat sie keinen Anspruch auf den Regelurlaub mehr. Nun ist sie aber schon seid 5 Tagen auf Regelurlaub draußen und er hatte ihr den Genehmigt.
Muss sie jetzt wirlich bis Mitte Juni also 5 Wochen dort beleiben?

"Der regelurlaub für das Vollstrekungsjahr hatte am 18.5 Begonnen. Vom 14.5 - 19.5 War sie über den 17/4 im Urlaub, und vom 19.5-26.5 ist sie im Regelurlaub. Deswegen verstehe ich es ja nicht. Normal hätte er beim Antrag schon was sagen müssen. Sie geht dann auf 1/2 Strafe also vorzeitige."

Bitte um Hilfe.
 
G

Gast bleibt Gast

Gast
Ich würde mal im Strafvollzugsgesetz nachsehen. Beginnend mit § 13 ff. der genannten Rechtsnorm.

Weiter möchte und darf ich hier aus Gründen der Rechtsberatung nicht ausholen.
 

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