hopeforbees
Neues Mitglied
Ich habe nun schon einige Beiträge dieser Art gesehen und bin zunehmend verunsichert darüber wie ich handeln sollte und ob ich überhaupt handeln sollte.
Vor zwei Jahren habe ich meinen Lehrer zum ersten Mal getroffen, es war keine Liebe auf den ersten Blick und eigentlich ist er manchmal ziemlich fragwürdig (seine Ansichten etc.), aber dennoch hat er es irgendwie geschafft, dass ich mich zu ihm hingezogen fühle.
Das mir bewusst ist, dass eine Beziehung zwischen Schülerin und Lehrer unerwünscht bzw. verboten ist und juristische Folgen für den Lehrer haben könnte, ist eine Tatsache. Und ich hinterfrage den Sinn dieser Vorschriften gar nicht, da ich es durchaus sinnvoll finde vor allem junge Schülerinnen und Schüler vor Machtmissbrauch zu schützen.
Gelten diese Vorschrift aber auch, wenn man nicht länger Schülerin ist? Im Juni, wenn alles gut geht, werde ich vermutlich mein Abitur erhalten und bin damit nicht länger Schülerin. Ist es dann trotzdem noch rechtswidrig? Natürlich, ist mir bewusst, dass er auch Gefühle für mich haben müsste.
Mein Problem ist, dass ich mit keinem über meine Gefühle sprechen kann und mir keine Ratschläge einholen kann. Generell tendiere ich dazu meine Gefühle nicht lange für mich behalten zu können, sonst sprudelt alles nur aus mir raus und das zu einem sehr unpassenden Zeitpunkt.
Sollte ich meinem Lehrer am Tag des Abschlusses von meinen Gefühlen erzählen, einfach um es von der Seele zu haben? Oder könnte das trotzdem juristische Folgen für ihn haben?
Ich habe das Gefühl, dass ich es nicht länger aushalte diese Gefühle für mich zu behalten. Ich kann nicht mehr essen, schlafen und muss immer an ihn denken, was mich sehr nervt, da ich mir niemals gewünscht habe mich in ihn zu verlieben.
Sollte ich ihm von meinen Gefühlen erzählen, eine Abfuhr kassieren, und weiterleben oder die Gefühle nie aussprechen?
Danke im voraus für alle lieb gemeinten Ratschläge und Aussagen!
Vor zwei Jahren habe ich meinen Lehrer zum ersten Mal getroffen, es war keine Liebe auf den ersten Blick und eigentlich ist er manchmal ziemlich fragwürdig (seine Ansichten etc.), aber dennoch hat er es irgendwie geschafft, dass ich mich zu ihm hingezogen fühle.
Das mir bewusst ist, dass eine Beziehung zwischen Schülerin und Lehrer unerwünscht bzw. verboten ist und juristische Folgen für den Lehrer haben könnte, ist eine Tatsache. Und ich hinterfrage den Sinn dieser Vorschriften gar nicht, da ich es durchaus sinnvoll finde vor allem junge Schülerinnen und Schüler vor Machtmissbrauch zu schützen.
Gelten diese Vorschrift aber auch, wenn man nicht länger Schülerin ist? Im Juni, wenn alles gut geht, werde ich vermutlich mein Abitur erhalten und bin damit nicht länger Schülerin. Ist es dann trotzdem noch rechtswidrig? Natürlich, ist mir bewusst, dass er auch Gefühle für mich haben müsste.
Mein Problem ist, dass ich mit keinem über meine Gefühle sprechen kann und mir keine Ratschläge einholen kann. Generell tendiere ich dazu meine Gefühle nicht lange für mich behalten zu können, sonst sprudelt alles nur aus mir raus und das zu einem sehr unpassenden Zeitpunkt.
Sollte ich meinem Lehrer am Tag des Abschlusses von meinen Gefühlen erzählen, einfach um es von der Seele zu haben? Oder könnte das trotzdem juristische Folgen für ihn haben?
Ich habe das Gefühl, dass ich es nicht länger aushalte diese Gefühle für mich zu behalten. Ich kann nicht mehr essen, schlafen und muss immer an ihn denken, was mich sehr nervt, da ich mir niemals gewünscht habe mich in ihn zu verlieben.
Sollte ich ihm von meinen Gefühlen erzählen, eine Abfuhr kassieren, und weiterleben oder die Gefühle nie aussprechen?
Danke im voraus für alle lieb gemeinten Ratschläge und Aussagen!