111kleinbuchstabe
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Genau.Davon abgesehen: Es ist in Deutschland nach geltendem Recht nicht strafbar, Musik oder andere Daten zu laden, nur die unlizenzierte Veröffentlichung von urheberrechtlichen geschütztdem Material kann strafrechtlich verfolgt werden.
Genau. *grübel* Wer erwischt wird, der soll sich verpflichten, nix mehr ->legal<- raufzuladen... Ist denn schon wieder Fasching?http://www.musiktausch-recht.de/hintergruende/kanzlei-rasch/ meinte:In der Unterlassungserklärung soll sich der Anschlussinhaber verpflichten, in Zukunft keine Musikstücke mehr über seinen Anschluss im Internet anzubieten.
Das ist rechtlich unlogisch.Nun muss ich dazu sagen, dass ich damals auch illegal runtergeladen habe, ich jedoch nicht glauben wollte, dass sie mich tatsächlich irgendwann mal finden. Letztendlich musste ich knapp 1000€ Strafe zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben.
Du hast etwas runtergeladen, was irgendwer illegal raufgeladen hat und Du hast wegen des Runterladens 1000 Euro (Strafe?) bezahlt und eine Unterlassungserklärungserklärung unterschrieben, dass Du nie fragen wirst, wie Datei raufladen geht?
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