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Ich weis nichtmehr weiter,Mein cousin nervt/will was von mir?

G

Gast

Gast
Das Strafmaß "5 Jahre auf Bewährung" gibt es nicht.
Wenn er wegen Stalking einschlägig vorbestraft ist, hast du gute Karten.
Aber wenn du ihn nicht anzeigst, willst du vermutlich keine Änderung.
Nicht 5 sondern 3. Mein handy hat gesponnen.
Ich war einmal davbei da hat seine Bewährungshelferin gesagt dass er garnicht vorbestraft sei weil jugendstrafrecht und eine entwicklungsverzögerung vorliegen würde deswegen keine vorstrafe.
Er hat auch sein führungszeugniss zuhause luiegen das ist relativ neu un d da steht auch nichts drinnen.

Ja die machen doch nichts. da heisst es dann es wird ermittelt und er muss sich nur 4 wochen ruhig verhalten dann geht das wieder von vorne los!
 

Harle

Aktives Mitglied
Du hast noch nichts unternommen. Hängst aber immer wieder mit ihm ab und wenn es zuviel wird schickst du manchmal deinen Papa los.
Solange du dir keine Hilfe holen willst und ihn weiter sehen möchtest , ihm zweideutige Aussagen anbietest und davonausgehst das er sowieso gewinnt - gewinnt er. Und alles was hier geschrieben wird könnte auch einfach nicht geschrieben werden. Ich hoffe nur, das du nicht verlierst. Melde dich doch hier an, dann ist es einfacher zu sehen was du schreibst.
 
G

Gast

Gast
Das Strafmaß "Drei Jahre auf Bewährung" gibt es ebensowenig.
Und wenn er diese Strafe bekommen hätte, wäre er auch vorbestraft.
Wenn du ihn nicht anzeigen möchtest, was willst du dann tun?
Warum redest du nicht mit seinen Eltern, also deiner Tante und deinem Onkel?
Oder mit deinen Eltern?
Familiärer Druck hilft!
 
C

chrismas

Gast
Das Strafmaß "Drei Jahre auf Bewährung" gibt es ebensowenig.
Und wenn er diese Strafe bekommen hätte, wäre er auch vorbestraft.
In das Register sind die rechtskräftigen Entscheidungen einzutragen, durch die ein deutsches Gericht im Geltungsbereich dieses Gesetzes wegen einer rechtswidrigen Tat 4.nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes die Schuld eines Jugendlichen oder Heranwachsenden festgestellt
BZRG - Einzelnorm

Nach dem was die TE hier schreibt, liegt das nicht vor von daher kann das schon stimmen und

(1) Das Gericht bestimmt die Dauer der Bewährungszeit. Sie darf fünf Jahre nicht überschreiten und zwei Jahre nicht unterschreiten.
§ 56a StGB Bewährungszeit - dejure.org

Von daher ebenfalls möglich.

Dennoch bleibe ich allerdings dabei, inbesondere wenn hier noch eine Bewährungshelferin am mit herumwerkeln ist, solltest du @TE etwas unternehmen, denn durch nichtstun trägst du nur dazu bei, dass dieser so weitermachen kann/darf wie bisher und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich irgendein Staatsanwalt das lange anschaut, denn Bewährung ist ein Schuss vor den Bug und wenn man dabei noch nichts gelernt hat, dann wird er es wahrscheinlich niemals lernen.
 
J

JanekSunber

Gast
Vielleicht meint die TE die Bewährungsangaben als ganzes. ALso z.B 1-3 Monate Haft auf 3 Jahren Bewährung?
So etwas gibt es doch oder?
 

Guppy

Aktives Mitglied
Bei Stalkern wird es schwer in Deutschland. So lange er keine Tat begeht,
sind die Gesetzgeber eher eingeschränkt im Handeln. Außer du
machst eine Anzeige und er bekommt nur ein Annäherungsverbot. Was
einen Stalker kaum aufhält, sondern mehr in seinem Handeln bestätigt und
motiviert. Sie können sich über Jahre mit einem Menschen beschäftigen und sein
Leben zu Hölle formen. Dabei sind die gesammelten Strafen nur eine Nebensache.

Ich schaue/höre immer mal Domian. Dort rufen oft Opfer an und berichten,
obwohl es ein Gesetz gibt wird die Strafe nur selten auferlegt. Die Stalker
sind geschickt im Umgang und verdrehen alle Tatsachen.

Viele gehen sogar soweit, dass sie einfach das Land verlassen und in
benachbarte deutschsprachige Länder flüchten.

Ich kann dir nur so viel sagen bzw. einen Tipp in dieser Richtung geben:

Spreche mit deinen Eltern, erkläre ihnen die Lage und schildere was es
für dich bedeutet. Danach lasse seine Nummer blockieren und sage
den Eltern sie sollen über dich keine weiteren Informationen weitergeben.

Du kannst diese Stalker nur besiegen, wenn du sie machtlos machst und
einen kompletten Kontaktentzug herbeiführst.

Du solltest auch einen benachbarten Gegenstalker-Verein-Einrichtung
aufsuchen und deinen Fall schildern. Sie haben immer frische Informationen
und können dich gut beraten. Dir auch die gesetzliche Lage erklären.

Du musst eine Sache ganz klar und deutlich verstehen: Der Stalker ernährt
sich über dein Verhalten. Je mehr du ihm Gelegenheit bietest dich zu sehen,
um so mehr wird er fordern. Ein Entzug macht ihn zwar machtlos aber dafür
sehr gefährlich. Alle Entschuldigungen oder Mitleid-Aktionen kannst du als
Psycho-Taktik sehen, um die Nähe zum Opfer (dir) zu haben.

Schon zu deinem Schutze musst du eine Anzeige bei der Polizei abgeben und
deine Nummer für Notfälle hinterlassen. Der Stalker beschäftigt sich gut mit
Gesetzen und weiß genau wie er vorgehen muss.

Ich habe nur paar deiner Beiträge gelesen, du scheinst noch nicht ernst der
Lage erkannt zu haben. Wende dich an eine passende Stelle, diese stehen in jedem
Bundesland kostenlos zur Verfügung oder lasse dir Adressen bei der Polizei geben.

L.G.
 
Zuletzt bearbeitet:

Harle

Aktives Mitglied
Bitte überlies die Hinweise, das die Polizei / Gerichte etc nicht helfen können. Es ist nicht immer einfach, aber diese Institutionen habe großartige Erfolge vorzuweisen.
[...]
 
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