Portion Control
Urgestein
Unterhaltspflicht besteht bis zu ersten Ausbildung.ohne ausbildungplatz, das weis ich nicht, das musst du besser googeln.
Der Unterhaltsanspruch kann aber auch hinfällig werden, wenn eine oder mehrere Ausbildungen ohne zwingende Gründe abgebrochen werden und auch ansonsten keine beruflichen Perspektiven in Sicht sind. Also falls er einfach nur zu Hause rumlungert, anstatt Praktika, Bewerbungen, freiwilliges soziales Jahr, Berufsgrundschuljahr oder ähnliches.
Vom Unterhaltsanspruch laut DT muss natürlich das bereinigte Einkommen (Ausbildungsgehalt + Kindergeld) des Kindes abgezogen werden. Gezahlt wird also nur die Differenz.
je nachdem, wie viel der Vater verdient kann es also schon sein, dass das Jugendamt deshalb keine Unterhaltspflicht mehr feststellte. Kommt eben auf die Zahlen an.
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