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    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

ich weis nicht mehr weiter.

Portion Control

Urgestein
ohne ausbildungplatz, das weis ich nicht, das musst du besser googeln.
Unterhaltspflicht besteht bis zu ersten Ausbildung.
Der Unterhaltsanspruch kann aber auch hinfällig werden, wenn eine oder mehrere Ausbildungen ohne zwingende Gründe abgebrochen werden und auch ansonsten keine beruflichen Perspektiven in Sicht sind. Also falls er einfach nur zu Hause rumlungert, anstatt Praktika, Bewerbungen, freiwilliges soziales Jahr, Berufsgrundschuljahr oder ähnliches.

Vom Unterhaltsanspruch laut DT muss natürlich das bereinigte Einkommen (Ausbildungsgehalt + Kindergeld) des Kindes abgezogen werden. Gezahlt wird also nur die Differenz.

je nachdem, wie viel der Vater verdient kann es also schon sein, dass das Jugendamt deshalb keine Unterhaltspflicht mehr feststellte. Kommt eben auf die Zahlen an.
 
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