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ich war krank,muss ich es meinem Arbeitgeber beweisen?

K

kämpferin

Gast
Hallo,wer kann mir weiterhelfen?
Ich arbeite bei einer der grössten Einzelhandelskette in Deutschland und habe jetzt grosse Probleme.Ich war zwei wochen krank und nun stellt man mich als Simulant hin.
Also erst mal zu meiner Krankheit:
ich bin an einem Abend die Stufen in meinem Treppenhaus hinuntergestürzt, habe mir prellungen am Knie und Hüfte geholt,und ausserdem habe ich mir
4 Zähne ausgeschlagen.
Nach den Zwei Wochen musste ich zum BL um vorzusprechen:
Ich habe ihn meine Situation erzählt,aber er war nicht damit einverstanden das ich ihn eine Krankmeldung vorgelegt habe,ich hätte ja Urlaub oder Überstunden nehmen können.Er zweifelt meine Krankheit an.Darauf hin gab er mir ein Schreiben, wo drin steht , das ich ihn vom meinem Arzt eine Bescheinigung über meine Krankheit bringen müsse.

Jetzt meine Frage ,darf er das?

Muss ich meinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden??

Und sollte ich meine Bescheinigung bis zum gewissen Datum nicht beibringen, so werde er mein Gehalt stoppen!!

Kann er das machen??

Was kann ich machen oder wer kann mir dazu Tipps geben??
 
Hallo,

nein, er darf das nicht! - Wenn du eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung binnen 3 Tage nach dem ersten AU-Tag vorgelegt hast, dann kann er dir eigentlich nichts wollen.

Du musst auch deinen Arzt nicht von der Schweigepflicht entbinden. Dein Arzt kann (wenn dein AG unbedingt ein zusätzliches Attest will) auch schreiben, dass du medizinisch gesehen eindeutig arbeitsunfähig warst und fertig. Diagnose muss da nicht drauf.

Wenn dein Arbeitgeber zweifel hat, hat er die Möglichkeit, dies bei noch bestehender Arbeitsunfähigkeit über deine Krankenkasse prüfen zu lassen.

Die AUB (Krankmeldung) muss der AG so akzeptieren.

Und er kann dich aufgrund der Krankheit bzw. der Fehlzeit auch nicht kündigen. Und dass du Urlaub nehmen solltest ist auch Unsinn. Das Gehalt muss er dir auch weiter zahlen solange du arbeitest. Ich würde dir raten, einen Anwalt zu konsultieren, solange du eine Rechtschutzversicherung hast, die sollten das dann übernehmen.

Es wundert mich immer wieder, dass Arbeitgeber so reagieren. Ich meine wenn du einen Unfall hattest, müsste er das doch auch sehen (gerade bei den Zähnen).

Lass dich nicht entmutigen!
 
Hallo kämpferin!

Ich habe den Verdacht, dass einige Polit- oder Verbrauchersendungen des deutschen Fernsehens gerne einen Bericht mit Dir bringen würden 🙂!

Meines Erachtens brauchst Du keine Informationen bezüglich der Krankheit vorlegen (also keine Diagnosen etc.). Das sind ja Zustände wie vor 100 Jahren! Eine Krankmeldung müßte genügen.

Ich finde, dass hier schon ein Zustand erreicht ist, der die Einschaltung eines Rechtsanwalts erfordert. Suche Dir unbedingt einen, der auch persönlich auf Deiner Seite steht. Die Verbraucherschutzorganisationen der nächst größeren Stadt, in der Du lebst, werden Dir sicherlich weiterhelfen. Sie bieten auch in der Regel Rechtsberatung für relativ wenig Geld.
 
Hallo,
ich geh mal davon aus, dass du den gelben schein innerhalb von drei tagen bei deinem arbeitgeber vorgelegt hast... ansonsten wüsste ich keinen grund, warum er deine "krankheit" anzweifeln sollte... oder hat er das begründet?
ich würde an deiner stelle noch mal zum arzt gehen, ihm den sachverhalt erklären und noch mal bescheinigen lassen, dass du wirklich krank warst... so kann dein chef nicht wirklich viel machen... und wenn deine angaben stimmen, braucht dein arzt ja auch nicht seine "schweigepflicht" verletzten, oder? wenn du dazu nicht bereit bist, muss dein chef dir erst mal nachweisen, dass du "angeblich" blau gemacht hast... deinen lohn darf er nicht so einfach stoppen und er kann auch nicht verlangen, dass du für die ausgefallene zeit urlaub nimmst...
versuch es erst mal auf die "weiche tour", also mit dem ärztlichen nachweis...
ansonsten: hast du eine rechtschutzversicherung? wenn nicht, kannst du auch beim zuständigen amtsgericht einen beratungsschein beantragen, mit dem du zu einem anwalt für arbeitsrecht gehen kannst... da zahlst du für eine beratung max. 10,- euro... der wird dir dann genau sagen, was du für rechte hast... bedenke aber dabei, das sowas das arbeitsverhältnis nachhaltig stört...
ich hab eher die vermutung, dass dein chef dich bluten lassen will, weil er den arbeitsausfall teilweise finanzieren muss...
lg lilia
 
Unglaublich was den lieben Arbeitgebern so einfällt.
Habe schon von einigen ähnlichen Fällen gehört, die alle bei einer bestimmten Einzelhandelskette arbeiten.
Das einzige Ziel solcher Unternehmen ist, ihre Mitarbeiter kleinzuhalten.
Der Einzelhandel ist für solche Spielchen sehr bekannt....

Lass Dich bloß nicht unterkriegen!

Gruss
Sommer
 
Aber Zahn und Kieferverletzungen haben meistens andere Ursachen.

Ich sehe keinen Grund die Ausführungen des TE anzuzweifeln.

Das ist ja auch nicht das Thema, sondern die Frage, ob der Arbeitgeber dieses oder jenes darf oder nicht.

Aufgrund arbeitsrechtlicher Vorschriften darf er es nicht!

Nur wenn Drittverschulden vorliegt hat er ein berechtigtes Interesse, da er die Lohnfortzahlung während der Krankheit als Schadenersatz vom Schädiger einfordern kann.

Und wenn es auf dem Weg von der Arbeit war könnte es auch noch ein Arbeitsunfall gewesen sein, für den die Berufsgenossenschaft zuständig ist.
 

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