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Ich verstehe die Anwältin nicht

FarbSpiel

Mitglied
Hallo,

ich kann das auf der Internet-Seite meiner Krankenkasse auch sehen.
Dafür muss ich mich auf der Seite einloggen.
Damit ich ein Passwort bekomme, hab ich das auf der Internetseite der KK beantragt und dann kam das Passwort, wie bei Eva beschrieben, nach ein paar Tagen per Post.
Dieses Procedere gibt es mittlerweile bei fast allen Krankenkassen.

Such mal Deine Krankenkasse im Internet auf, da steht bestimmt etwas.

Vielleicht hat Dich der Sachbearbeiter am Telefon ja auch missverstanden, da würd ich wirklich nochmal schauen.
 

FridaySun

Mitglied
Es kann ja sein, dass es genau auf das hinausläuft. Dass du eben einen behandelnden Arzt brauchst,
Verstehe ich nicht, warum man das dann nicht so eindeutig schreibt. Aber ich habe schon gelernt, dass bei so Behördensachen und Anwaltsachen das wohl oftmals nicht einfach und direkt formuliert wird. Ich versuche es wie von dir geschrieben, danke.

ohne irgendwelche Unterlagen/Befunde
Die gibt es, das Sozialgericht hat einen ausführlichen Arztbrief von der Autismus Ambulanz und auch ein Gutachten von der Autismus Ambulanz. Bei der Ambulanz, das sind Ärzte wo auf Autismus spezialisiert sind aber da kann ich nicht regelmäßig hin weil das 1,5h zum fahren ist.

Vielleicht versuchst du nächste Woche doch noch mal anzurufen (oder vorbei zu schauen), und lässt dich mit der Leistungsabteilung verbinden.
Danke für den Tipp. Es ist immer gut, wenn man das genaue Wort kennt und dann genau danach fragen kann. Ich kann auch nicht ausschließen dass ich vielleicht missverstanden wurde. Ich denke selbst wenn das ein paar Wochen dauert, wäre das für das Sozialgericht vermutlich immer noch besser, als wenn ich gar nichts angeben kann.

Verbessern kann man nur das Vorhandene.,
Wenn mir dein Beitrag irgendwie helfen sollte, bitte ich dich das nochmal in verständlichen Sätzen zu formulieren.

Wenn Du keine Formulare ausfüllen kannst, dann lass Sie von jemand ausfüllen.
Es ist aber auch so, dass inhaltlich nichts angegeben werden kann.

Danke euch für die Antworten.
LG FridaySun.
 

Schokoschnute

Aktives Mitglied
Du wirst doch einen Hausartz haben, auch wenn du lange nicht dort warst, oder ?
Die Adresse wollen Sie haben.
Dann die Adresse rein schreiben, wo du die Diagnose bekommen hast/+ die Ansprechperson(en).
Wenn es nur 2 Adressen sind, ist es eben so.
Hinzu kannst du auch ein erneutes psychologisches Gutachten beantragen, bei der Rentenkasse.
Ich denke aber, das werden Sie eh fordern und dich dafür auch folgend hin diktieren.
 
Zuletzt bearbeitet:

Knirsch

Aktives Mitglied
Verstehe ich nicht, warum man das dann nicht so eindeutig schreibt. Aber ich habe schon gelernt, dass bei so Behördensachen und Anwaltsachen das wohl oftmals nicht einfach und direkt formuliert wird. Ich versuche es wie von dir geschrieben, danke.
Ja, du. Mit der Unsinnigkeit der Dinge könnte man Bücher füllen. Vielleicht hilft dir folgender Gedanke: Ist es deine Zeit wert, andere Leute über die Unsinnigkeit zu belehren, wenn es in der Regel darauf hinausläuft, dass sie es sowieso nicht verstehen und du es selbst herausfinden musst? Nö. Mir hilft dieser Gedanke immer dabei, nicht ärgerlich bei solchen Dinge mit den Leuten umzugehen. Denn die stecken auch nur in diesem Unsinn fest. Man muss einfach stur versuchen sich mit minimalem Aufwand durch den Blödsinn zu kämpfen. Immerhin gibt es ein Sozialsystem, auch wenn es leider nicht jeden fängt. Ich hoffe, du hast Erfolg. Es ist mühsam, aber du kannst es schaffen.
 

FridaySun

Mitglied
Aber ohne gerichtsverwertbare Fakten
Die gibt es un die liegen dem Gericht auch vor. Arztbriefe, Gutachten.

Hinzu kannst du auch ein erneutes psychologisches Gutachten beantragen, bei der Rentenkasse.
Ich denke aber, das werden Sie eh fordern und dich dafür auch folgend hin diktieren.
Nein das gab es erst, auf der Grundlage hin gab es die Klage.

andere Leute über die Unsinnigkeit zu belehren,
Ich möchte andere nicht belehren. Für mich ist das nur irgendwie widersprüchlich, wenn einerseits von Barrierefreiheit und sowas die Rede ist. Aber gleichzeitig sind manche Sachen so verkompliziert, gerade wenn es um das Bekommen von z.B. Hilfen geht.
 

Knirsch

Aktives Mitglied
Ich möchte andere nicht belehren. Für mich ist das nur irgendwie widersprüchlich, wenn einerseits von Barrierefreiheit und sowas die Rede ist. Aber gleichzeitig sind manche Sachen so verkompliziert, gerade wenn es um das Bekommen von z.B. Hilfen geht.
Ja, das stimmt. Manchmal könnte man fast schon meinen, dass sie einfach wollen, dass die Hürde so hoch ist, dass sie keiner nehmen kann und sie sich was sparen. Aber die Kosten, die die Leute verursachen, die einem da sinnlos hin und herschreiben, sind vermutlich viel höher. Schade um die Zeit, die bei allen Beteiligten für sowas draufgeht.
 

Schokoschnute

Aktives Mitglied
Du bekommst doch laufende EM Rente, wozu der Kampf und die Klage?
..zumal es bei Autismus verschiedene Skalierungen und Schweregrade gibt, die schwieriger und langwieriger zu ermitteln sind.
Autismus ist eine hochgradig heterogene Diagnose: Am einen Ende des Spektrums gibt es Menschen, die ein erfolgreiches, glückliches und erfülltes Leben führen, und am anderen Ende solche, die im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind und kognitive Beschränkungen aufweisen.
z.B. Vier von zehn Autisten geben an, noch nie gearbeitet zu haben, während nur 32 % der Autisten berufstätig sind (Teil- und Vollzeit zusammengenommen) Diese niedrigen Zahlen lassen jedoch nicht zwangsläufig auf das tatsächliche Ausmaß der Berufsunfähigkeit in dieser Gruppe schließen. Auch wenn Autisten im Beruf auf mehr Betreuung und Services angewiesen sein mögen als gewöhnliche Beschäftigte, können sie einen Beruf problemlos dauerhaft ausüben, sofern die Bedingungen am Arbeitsplatz ihren besonderen Bedürfnissen entsprechen.

Die DRV prüft immer den Gesundheitszustand und damit verbunden die Leistungsfähigkeit der Antragsteller und entscheidet dann anhand der vorliegenden Ergebnisse/Befunde, was für sie als Leistungsträger der günstigste und sicherste Weg ist.

Sofern da jemand in jungen Jahren eine EMR beantrag, geht man schlicht davon aus (außer in medizinisch eindeutigen Fällen ohne jedlichen Heilungserfolg) das noch ein Heilungserfolg besteht bzw. bestehen könnte, was dann zu einer befristeten EMR führt.
Selbst daran gibt es nichts großartig auszusetzen, solange die DRV auf die medizinischen Fakten entsprechend reagiert und eine EMR für 1-3 Jahre bewilligt, denn es bleibt ja die Möglichkeit eines Weiterbewilligungsantrages offen. Dann muß man halt vor Ablauf der Frist einen neuerlichen Antrag stellen und diesen mit aktuellen medizischen Befunden belegen.
Von daher wäre für dich eine medizinische Grundlage und Versorgung wichtig, sofern du etwas forderst.
Läßt sich anhand der vorgelegten Befunde keine gesundheitliche Verbesserung feststellen, wird dem Antrag statt gegeben (was mit unter binnen weniger Tage geschehen kann) und man erhält dann erneut eine weitere befristete Verlängerung für 1-3 Jahre. Sollte aus den vorgelegten befunden sich allerdings ergeben das sich der Gesundheitszustand und damit die Leistungsfähigkeit weiter verschlechtert hat, kann es auch direkt zu einer unbefristeten vollen EMR führen - wohlgemerkt kann - und nicht muß.
So im groben läuft es ab.
Ps. Schreibe..oder rufe dort an und erzähle das deine Sozialarbeiterin gerade 2 Wochen im Urlaub ist und Sie bitte die Zeit noch entsprechend abwarten möchten.
 
Zuletzt bearbeitet:

FridaySun

Mitglied
So im groben läuft es ab.
Wenn das die Frage gewesen wäre, ja. Es geht darum dass ich die Anwältin nicht verstehe, alles andere liegt außerhalb deiner Urteilsfähigkeit und ist auch nicht Thema. War vielleicht nett gemeint, aber ich beauche hier keinen Vortrag über Autismus und möchte auch nicht, dass das hier im Thread Thema wird. Weil manches von deinen geschriebenen Ansichten nicht stimmt.
Schicke die Mail und fertig.
Habe ich gemacht, letzen Freitag noch. Ich habe auch Rückfragen dazu geschrieben, warum das nochmal verlangt wird, und ob dem Gericht das Schreiben der Anwältin nicht ausreicht. Bisher kam leider noch keine Reaktion darauf. Aber das ist auch gut wenn deren Antwort etwas dauert, weil ab nächster Woche meine Sozialarbeiterin wieder im Dienst ist und die mir dann dabei weiter helfen kann.
 

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