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Ich brauche unbedingt euren Rat - Wiederspruch OEG

Tyros5

Mitglied
Hallo zusammen,

ich möchte gerne nochmal etwas zu meinem Thema sagen.
Es kamen ja schon viele Beiträge von euch worüber ich mich auch freue das ihr euch dafür Zeit nehmt.

Ich versuche mal etwas in Detail zu gehen was meine Schädigungsunabhängigen Folgen angeht
bzw. darüber wo ich mir auch den Kopf zerbreche.

Ich habe im Gespräch mit der Gutachterin gesagt, dass ich aufgrund meines Traumas unter massiven
Schlafstörungen leide und das ich hin und wieder auch sehr schlecht träume.
Meine Konzentrationfähigkeit und eben auch meine Übermüdigkeit wird dadurch am Arbeitsplatz
sichtlich bemerkbar. Zusätzlich ist es eben noch so dass ich auch am Arbeitsplatz sehr häufig
in einer Halbachtstellung bin (ich bin sozusagen auf der Hut). Ich denke ihr versteht was ich meine.
Ich stehe sehr häufig innerlich unter Druck obwohl im Außen alles sicher ist.

Ich habe vor ca. 4 Jahren meinen Arbeitsplatz am Arbeitsplatz wechseln müssen da ich aufgrund der
Einschränkung diesen Arbeitsplatz nicht mehr betreuen konnte. Man hat mich jetzt einem Arbeitsplatz zugewiesen, der vom stresspotenzial sehr niedrig ist. Ich muss eben auch häufig Pause machen um mich sozusagen beruhigen zu können da ich innerlich sehr angespannt bin. Meine eingeschränktheit wurde auch in meiner Akte vermerkt.
Ein berufliches Fortkommen bzw. eine veränderung zu einem späteren Zeitpunkt bleibt mir aufgrund meiner Einschränkung und eben auch diesem Vermerk der Behörde zu 99 Prozent verwehrt.

Ich möchte sagen, dass ich sehr froh bin, dass ich einen Arbeitsplatz habe der meinen Möglichkeiten gerecht wird. In der freien Wirtschaft wäre ich schon aufgrund meiner sehr langen Krankheitszeiten längst rausgeflogen aber eben auch weil ich den Anforderungen nicht gewachsen wäre, aufgrund der Einschränkungen.

Was in diesem Zusammenhang jetzt noch wichtig ist zu wissen, dass bei mir seit Geburt eine körperliche Schwerbehinderung vorliegt. Diese Schwerbehinderung ist nicht (so sagt man - nicht nachweisbar) durch Gewalteinwirkung entstanden.

JETZT KOMMEN WIR ZUR STELLUNGNAHME DES VERSORGUNGSAMTES:
Meine Müdgkeit und meine Konzentrationsfähigkeit sind einzig und alleine auf meine körperliche Behinderung zurückzuführen und sind daher SCHÄDIGUNGSUNABHÄNGIG und eine besondere berufliche Betroffenheit NICHT vorliegt. Es mag sein das zu einem kleinen Teil dies zutrifft ABER meiner Meinung nach hat man da eben was schnelles gefunden um dies zu begründen.

Auf die Zweite Sachen möchte ich nicht so gerne eingehen, da ich dort sehr bzw. noch mehr ins Detail gehen müsste. Ich kann nur soviel dazu sagen, dass gesagt wird, dass ich diese Sache selbst zu verantworten habe bzw. ein anderes Verhalten in dieser Situation würde Besserung bringen bzw. es würde icht soweit kommen. Ist hat schwierig zu erklären. Diese Sache wird eben viel in meine eigene Veranwortung und meinen Umgang damit gelegt.

In meinen 9 Klinikbefunden steht jedoch ganz klar, dass genau DAS auf mein Trauma zurückzuführen ist und das ich in dieser Situation nicht anders handeln kann.
Vielleicht sagt euch Dessoziation etwas.

Natürlich bringt diese Anerkennung evtl. einen anderen Schädigungsgrad aber mir geht es eben AUCH darum das diese Schädigungen die als lapidar hingestellt werden eben auch anerkannt werden.

Als ich den Bescheid bekommen habe, hat jeder aus meinem Umfeld gesagt, dass ich es doch dabei belassen soll. Ich wäre doch anerkannt und könnte froh sein. Aber eben auch deswegen weil jeder gesehen hat, wie sehr mich dies alles mitgenommen hat. Ich war lange Zeit nicht in der Lage darüber einen klaren Gedanken zu fassen. Und deshalb kommen eben jetzt zu einem späten Zeitpunkt
meine ganzen Zweifel.

Ich biin icht im VDK. Bin aber am überlegen dort einzutreten. Habe aber diesbezüglich
keinerlei Erfahrung

So jetzt habe ich mal ein bisschen geschrieben.
Freue mich auf eure Beiträge & wünsche euch allen zusammen einen schönen Abend

Tyros5
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 85627

Gast
Vorweg:
Ich kann Dir gar nichts raten, weil meine Priorisierung eine völlig andere ist.
OEG etc - nie ein Thema für mich, ich brauche meine Energie für andere Dinge, mich würde das zu sehr belasten und überfordern.

In der freien Wirtschaft wäre ich schon aufgrund meiner sehr langen Krankheitszeiten längst rausgeflogen aber eben auch weil ich den Anforderungen nicht gewachsen wäre, aufgrund der Einschränkungen.
Jep. Viele Wechsel (bei sehr guten Beurteilungen, doch ich hielt es nie lange aus), viel Krankzeit und steigend linear zur zunehmenden Überforderung.

Nach "persönlichem Lockdown" (nichts ging mehr) nun arbeitslos.
Endlose Scham, Versagensgefühle etc. - da hilft alle Logik nichts.

Was in diesem Zusammenhang jetzt noch wichtig ist zu wissen, dass bei mir seit Geburt eine körperliche Schwerbehinderung vorliegt. Diese Schwerbehinderung ist nicht (so sagt man - nicht nachweisbar) durch Gewalteinwirkung entstanden.
Wie überaus praktisch...Würgereiz.

Meine Müdgkeit und meine Konzentrationsfähigkeit sind einzig und alleine auf meine körperliche Behinderung zurückzuführen und sind daher SCHÄDIGUNGSUNABHÄNGIG und eine besondere berufliche Betroffenheit NICHT vorliegt. Es mag sein das zu einem kleinen Teil dies zutrifft ABER meiner Meinung nach hat man da eben was schnelles gefunden um dies zu begründen.
Das bot sich ja an. Es gibt nicht wenige Antragsteller, Sparen ist angesagt.
Dennoch kann ICH nicht ausschließen, dass das seine Berechtigung hat - je nach Standpunkt. Einer sieht's so, ein anderer anders.

In meinen 9 Klinikbefunden steht jedoch ganz klar, dass genau DAS auf mein Trauma zurückzuführen ist und das ich in dieser Situation nicht anders handeln kann.
Vielleicht sagt euch Dessoziation etwas.
Ja. Macht das Leben nicht leichter. Manchmal unterhaltsamer...und es gibt öfter etwas Neues/Überraschungen...Galgenhumor.


mir geht es eben AUCH darum das diese Schädigungen die als lapidar hingestellt werden eben auch anerkannt werden
Ok...dazu kann ich nichts sagen, ich verstehe die Wichtigkeit nicht, ist aber egal.

Finanziell wirkt es sich auch aus, also schon zwei Gründe.
Und beruflich. Drei.

Aber eben auch deswegen weil jeder gesehen hat, wie sehr mich dies alles mitgenommen hat.
Das ist etwas, womit ich sehr viel anfangen kann. Freiwillig würde ich (!) nicht riskieren, wieder an dem Punkt zu landen. Nur im Notfall.

Ich biin icht im VDK. Bin aber am überlegen dort einzutreten. Habe aber diesbezüglich
keinerlei Erfahrung
Sehr empfehlenswert, nur positive Erfahrungen im Bekanntenkreis. Ich bin dabei, schiebe Nutzung noch ein paar Monate weg. Vielleicht werde ich ja doch arbeitsfähig und muss nicht...

Kostet nicht viel, bringt aber viel (Beratung, Unterstützung, Anträge für Dich einreichen, "durchkämpfen").
 

Freund

Neues Mitglied
Zunächst einmal kannst natûrlich nur du entscheiden, ob du die Auseinandersetzung mit dem Versorgungsamt aufnehmen willst. Einen ÜberprufungsNtrag kannst du stellen, auch wenn die WiderspruchFrist vorbei ist.

Dissoziationen, sogenannte Spaltungen des eigenen Erlebens , sind immer Ursache von Traumatisierungen, und nichts, wofür man sich schämen sollte, solange es mit einem selber zu tun hat. Angst, berufliche Betroffenheit, Schlafstörungen, unkonzentriert sind bei dir alle wohl schädigungsbedingt.

ich Gehe davon aus, dass eine posttraumatische Belastungsstörung gefunden worden ist, oder? das ist eine menschliche Reaktion auf Trauma.

Das Versorgungsamt war nach deiner Erzaehlung nicht bereit, die Berichte der Kliniken angemessen zu würdigen. Du musst für dich entscheiden, ob du dagegen vorgehen willst, aber wenn ein Überprûfungsantrag gestellt worden ist, und dafür ist allerdings noch viel Zeit (!), dann solltest du das durchziehen, also nach einer eventuellen abermaligen Ablehnung des Amtes Widerspruch, dann dagegen klagen. Überprufung, Widerspruch, Klage, das wäre der Weg bei Ablehnung. Bei mir und den meisten Anderen, die ich kenne, war leider das Amt von sich aus nicht bereit, die Ansprüche anzuerkennen.Die Richterin hat denen aber gesagt, so geht das nicht, sie haben Freund in seinen Rechten verletzt.

Schön wäre es natürlich, wenn das Amt außergerichtlich abhelfen würde, aber garantiert ist das leider nicht.

ich bin mir nicht sicher, wie ich dir helfen kann, da ich nicht weiß, inwiefern belastbar du bist. Ich möchte dich nicht überfordern.

ich hatte ja auch schon auf den Weißen Ring aufmerksam gemacht als Opferorganisation, aber nicht jeder ehrenamtliche Helfer des WR kann helfen, ich hatte allerdings Glück,aber im zweiten Anlauf.

Stelle gerne Fragen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Tyros5

Mitglied
Hallo Freund,
vielen Dank für deine Nachricht.

Du sagst es. Es ist eben die Belastbarkeit die eben eine große Rolle spielt.
Es ist eben auch die Frage in wie weit ich nochmal vor einen Gutachter muss.

Eins kann ich aber scchonmal sagen.
Viele Dinge im Bescheid selbst, sind mit meinen Klinikbefunden absolut nicht übereinstimmend.

ich denke mal, dass miich ein Anwalt dahingehend gut beraten kann.
Er wird sich die Befunde anschauen und eben auch die Stellungnahme des Versorgungsamtes.
Alleine dieser Wiederspruch ist für mich wirklich unerträglich, da er überhaupt nicht den Tatsachen entspricht. Man hat sozusagen das Ganze nicht sehen wollen oder es eben umgedreht, wenn du verstehst was ich meine.

Alleine die Aktenlage sollte für ich im Hinblick auf den Erfolg schon positiv sein.
Ohne Anwalt oder eben Hilfe von Außen würde ich das sowieso nicht machen wollen.

Für mich selbst ist eben der Gang zum Gutachter die Hölle, weil man dort komplett außeneinander genommen werden kann. Je nach Gutachter.

Ich weiss eben auch nicht,wie das vom VA gesehen wird wenn ich jetzt plötzlich eine
Nachprüfung möchte. Meiner Meinung nach wäre es am besten gewesen sofort nach dem ich den bescheid erhalten habe, Wiederspruch einzulegen. Aber ich war lange Zeit nicht in der Lage dazu.

Ich denke es wäre gut, wenn ich mich einfach mal bei einem Anwalt informiere, der auf das OEG spezialisiert ist. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Müsste natürlich abklären ob die Kosten von dort gedeckt werden. Bevor ich zum Gutachter musste, war ich sebst nochmal bei einem Anwalt um für mich etwas abzuklären. Alleine die halbe Stunde die ich selbst gezahlt habe, kostete 250,- €, deshalb muss ich im Vorfeld abklären, in wie weit ich von meiner Versicherung Unterstützung bekomme.

Ich würde das Ganze auch nochmal durchlaufen, jedoch ist für mich der gang zu einem Gutachter mit Angst und Panik verbunden. ich denke, dass ich da aber nicht alleine bin bzw. dass es vielen so geht.

Du sagtest mir ja was vom VDK. Ich selbst kann nach Informatioseinholung am heutigen Tag nur sage, dass es dort auch nicht immer positiv verläuft bzw. es kommt halt darauf an wer sich mit diesem Fall beschäftigt. Aber es ist ja wie überall, es gehört eben auch etwas Glück dbzgl. dazu.

Es mögen sich einige vielleicht sagen, dass ich doch anerkannt bin und auch zufrieden sein kann.
Die Formulierung oder eben die Völlig falsche Darstellung der schädigungsunabhängigen Folgen sind für mich einfach nicht hinnehmbar. Das macht mich selbst einfach fertig und im Endeffekt ist es für mich ein Tritt in die Magengrube.

Wie ich ja schon sagte geht es mir in erster Linie nicht um das Geld wobei ein höherer GdS dies natürlich mitbringt. Es geht mir um die Richtigkeit und keine Verdrehungen der Dinge so wie es denen eben mal passt (siehe Schwerbehinderung - daraus folgt: Müdigkeit, Konzentrationsschwäche)
 

Freund

Neues Mitglied
Es kann leider schon sein, dass du begutachtet wirst. Auch wenn es nach Aktenlage entschieden werden kann. Darauf muss man sich einstellen.

Ich weiß, daß die absichtlich versuchen, Ansprüche abzuwehren. Wir müssen uns dann juristisch wehren.

Aber: eine Überprüfungsantrag deinerseits wäre formal kein Widerspruch, sondern ein ganz neuer Antrag zur Überprüfung der entschiedenen Sachlage eben. Wenn dieser abgelehnt werden sollte, dann gibt es sogar einen Widerspruch zum Überprüfungsantrag. Alles klar?

Widerspruchsfrist der alten Entscheidung ist in deinem Fall abgelaufen, und du hast die Chance auf einen neuen Überprüfungsantrag aufgrund des Sozialrechts, so ein Antrag hat sogar einen Paragraphen, den Icke nicht kenne . Du hast auch nur eine Chance auf einen Überprüfungsantrag, deswegen solltest du diesen überprüfungsAntrag bis zum Happy End durchziehen. Du kannst dir damit aber auch Zeit lassen, bis Du eine Überprüfung beantragst, ich meine vier Jahre. Das gibt dir also Zeit zum Nachdenken.


zum Überprüfungsantrag sagt unser Freund wikipedia:https://de.m.wikipedia.org/wiki/Überprüfungsantrag_(Sozialrecht)

ähmmm... ich habe nichts vom VDK gesagt, sondern vom lieben Weißen Ring, dem Herzensprojekt von Dr. Oetker. VDK und WR, da brauchst du Glück, ich habe von einem Unsinns-Berater vom WR erst einen Tritt in die imaginäre Magengrube bekommen, symbolisch gesprochen, dann ist der entsprechende Ehrenamtliche aus dem Weißen Ring getreten worden, nach Beschwerde von einem wirklich kundigen Helfer vom Weißen Ring, was das denn solle, dem Freund zu sagen, er habe keine Ansprüche. Denn er hatte keine Ahnung von meiner Materie, deswegen durfte er dann anschließend in seiner Freizeit etwas anderes tun, angeln, lesen, sich über sich selbst ärgern, die eigene Inkompetenz betrauern, was auch immer.

Kompetente „Weiße Ringer“, die wirklich für Opfer kämpfen, kennen sicherlich auch gute Opferanwälte.
 
Zuletzt bearbeitet:

logig

Mitglied
Hallo,

habe nur kurz überlesen. Wie Freund schon gesagt hat, gibt es die möglichkeit eines Überprüfungsantrages, ich glaube allerdings die läuft auch alles nur über die Versorgungsbehörde

Ich kann deinen Wunsch auf Anerkennung auch von der Behörde, gut verstehen. OEG ist einfach mehr als nur eine Finanzielle Entschädigung, es geht mit um das immaterielle.

Zwar gibt es Nachprüfungsanträge, diese prüfen allerdings soweit ich weiß nach ob die bereits anerkannnten Schädigungsfolgen noch vorhanden sind oder sich verschlechtert haben.

Es ist leider sehr häufig, dass nur das anerkannt wird, was nciht abgestritten werden kann. Aus meiner Sicht wird häufig aufgrund der unlogischten Hypothesen Schädigungsfolgen abgelehnt. Das heißt in keinster Weise, dass sie nicht Schädigungsbedingt ist. Es wird nur gesagt, dass sie nicht wesendlich, heißt für das VA meist zu nicht mehr als 50% wahrscheinlich ursächlich auf die Schädigung zurückzuführen sind. Wie bereits gesagt die Hypothesen warum eben noch andere Ursachen vorliegen könnten sind, bei fast jeden Menschen vorhanden und könnten laut Gutachter vom VA auch zu den Folgen führen. Mit der eigentlich Gesetzgebung hat dies aus meiner Sicht nicht viel zu tun, da steht nur wer hat schon die Kraft gegen an zu gehen. Dabei geht es dem Amt nur um das Geld.

Ich finde es schade, dass dir die meisten anscheinend ohne sich rechtlich auszukennen, einfach vom Widerspruch abgeraten haben. Dabei wurde aus meiner Sicht verkannt, dass dich zwar ein Widerspruch belastet, allerdings eben nicht sofort Begründet werden muss. Sprich du kannst immer innerhalb des Monates Widersrpuch einlegen und mitteilen, Begründung folgt, z.B. wenn du dich Rechtlich Beraten lassen hast und gesundheitlich in der Lage bist.

Akten einsicht solltest du allerdings auch jetzt noch haben, sprich du hast das Recht dir das Gutachten zusenden zu lassen. Damit alles nicht zu belastend ist, kannst du auch überlegen ob das Gutachten nicht dir, sondern z.B. deiner Therapeutin zugeschickt wird.

Überlegen kannst du auch, ob es eine Chance gibt, weshalb du den Widerspruch nicht fristgerecht einlegen konntest und damit Widereinsetzung in der vorherigen Stand vorliegt. Dafür solltest du dich allerdings Anwaltlich Beraten lassen. Du kannst über den Weißen Ring einen Erstberatungsschein für eine Anwältin deiner Wahl in Höhe von € 150,-- bekommen.

Vielleicht würde dir auch schon etwas bringen, wenn du im Gutachten ließt, warum der Schädigungsunabhängige Teil abgelehnt worden ist. Wenn ich es bei mir sehe, dann würde ich sagen, ja ich bin geboren wurden und wenn ich alles lese, müsten die meisten Menschen ähnliche Einschränkungen wie ich haben. Nur mich kostet es Jahrelangen Kampf, dass Gegenteil einzuklagen.

VG logig
 

Tyros5

Mitglied
Hallo zusammen,
entschuldigt meine etwas späte Rückmeldung.

Ich danke euch nochmals für die Beiträge bzw. auch das Verstehens meines Anliegens bzgl. der Anerkennung. Es ziehlt halt nicht immer alles nur aufs Geld ab, wobei ich das nicht negativ meine.

Wie ich das verstanden habe, wird das Verfahren dann wieder von vorne beginnen, was natürlich auch wieder einen Termin beim Gutachter nach sich zieht.

Ich schwanke eben da ich nicht genau sagen kann inwieweit ich diesem Ganzen Druck gewachsen bin.
Was für mich eben so unheimlich ärgerlich ist bzw. wo ich mich absolut nicht mit abfinden kann ist,
dass eine Schädigungsfolge (die auch wirklich vorhanden ist) mit meiner körperichen Behinderung gerechtfertigt wird. Das ist in meinen Augen eine absolute Frechheit und genau deshalb ärgere ich mich, dass ich den Weg direkt nach dem bescheid nicht weitergegangen bin bzw. Widerspruch eingelegt habe.

Es ist ja so, dass es Nachuntersuchung gibt, wo eben festgestellt werden soll ob die Schädigungsfolgen noch vorhanden sind. Und dann eben entschieden wird ob der GdS erhöht order herabgestuft wird.

Weiss emmand von euch in welchen Intervallen diese Untersuchungen stattfinden?
Oder ist das bei jede unterschiedlich?
Da könnte man ja die Dinge auch nochmal anbringen und dann ggf. Widerspruch einlegen, sollte es wieder anders begründet werden.

Ich wünsche euch allen einen schönen Abend.
Tyros5
 

logig

Mitglied
Hallo,

da ich noch seid Jahren im Klageverfahren, kann ich zu Nachprüfungen dir keine Auskunft geben. Denke allerdings andere kennen sich damit aus.

Ob mit einem Überprüfungsantrag alles von vorne beginnt ist schwer zu sagen, es kann auch gut sein, dass soweit für das Amt nicht offensichtlich hier gar nicht weiter geprüft wird. Zumal ich nicht weiß, ob dir damit der Klage wege offen wäre. Soweit ich mitbekommen habe, kommt es häufig auf das Bundesland und auch stark Sachbearbeiter an.

Es ist leider normal, dass bei komplex Trauma nur ein GdS von 30 anerkannt wird, wenigstens sagen dies die meisten Opferschutzverbände u.ä.. Aus meiner Sicht, liegt dies zum grossen Teil daran, dass nicht der real GdS gesehen wird, sondern viele Folgen entweder nicht entsprechend gerprüft und/oder bewertet werden und viele Folgen wegen unmöglichen Hypothesen von den Gutachtern nicht schädigungsbedingt gesehen werden. Zumal die Gutachter auch wenn sie eigentlich neutral sein sollte, fürs Versorgungsamt arbeiten.

Wie du schon sagst es geht eben nicht nur ums Geld, nur die Ämter sehen nur das materielle.

Was du allerdings mit einem Überprüfungsantrag erreichen könntest ist das die Berufliche Betroffenheit anerkannt wird, soweit diese bis jetzt nicht überprüft worden ist. Dafür wäre das Gutachten gut zu lesen, bzw. mit deiner Therapeutin zu lesen. Sei da vorsichtig, es kann totaler Blödsinn drinn stehen. Da hast auch noch die möglichkeit Brufsschadensausgleich (BSA) zu beantragen, wobei auch hierfür wäre gut zu wissen ob Berufliche Betroffenheit geprüft worden ist. Welches vom BSA unabhängig sein soll. Wenn du also wegen der Schädigungsfolgen nicht so arbeiten kannst wie ohne die Schädigung hättest du auch anspruch auf BSA.

VG logig
 

Silan

Aktives Mitglied
Hallo Thyros5,
bei mir lief die Überprüfung nach jeweils ca 2- 3 Jahren. Ich denke mal, nach 2 Jahren sagt denen ihr Computersystem, da steht eine Überprüfung an, dann suchen die einen Gutachter aus und wenn der Platz im Terminkalender hat, gibts den Termin. Das kann sich schonmal ein paar Monate ziehen...
Berufsschadensausgleich wäre noch eine Möglichkeit. Aber da gilt der Grundsatz "Reha vor Rente". Du musst erst alles an Reha ausgeschöpft haben um deine volle Arbeitsfähigkeit wieder her zu stellen. Aber wenn ich mich recht erinnere waren die Gründe deiner Einschränkungen bei der Arbeit eben jene nicht anerkannten, um die es dir ja hier geht. Die sind leider raus beim Berufsschadensausgleich, dafür müssen die erst anerkannt werden. Teufelskreis...
Ich an deiner Stelle würde den Antrag auf Überprüfung stellen. Gut geht es dir ja so auch nicht.
Liebe Grüße Simone
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo Tyrus
Ich möchte mich nur kurz äußern.
Ich gehöre wahrscheinlich zu den "alten Hasen" hier. Bin aber mittlerweile nur noch selten hier.
Habe einiges gelesen und kann hier einigen Personen zustimmen insbes. Logig, silan (schön von dir zu lesen)
Freund.
Empfehle auf jeden Fall wenn man mit diesem Kampf begonnen hat den auch zu Ende zu führen., bzw bis dorthin wo man für sich selbst sagen kann... Ja es passt, es fühlt sich nach "Recht" an.
Ich hatte so manches Mal Zweifel ob das alles Sinn macht aber selbst ein Vdk der meinte ich sollte mit den 30gds zufrieden sein, konnte mich nicht aufhalten.
Ich kann nur empfehlen sich mit sich und dem Krankheits Bild auseinander zu setzen und ich habe mir Lektüre zugelegt..
Bücher zum Thema Trauma und Folgen von Michaela Huber und Reddemann etc.
Hab mir Bücher zum Thema oeg und Rechte zugelegt und mich beschäftigt.
Ja es war eine harte Zeit aber heute weiß ich es war der richtige Weg.
Ich stand auch vor einem Richter der mich fragte warum ich mir das antue.
Meine Antwort ich möchte Gerechtigkeit und Recht auch spüren und dadurch eine Anerkennung.
Es gibt kein Geld der Welt was den Schaden wiedergutmachen kann.
Mit den Folgen muss ich klar kommen und ich kann zumindest für mich sagen ich habe ein bißchen Lebensqualität mir zurück geholt., bzw bin gerade dabei.
Denn ich schäme mich nicht mehr weil ich mehr Geld zur Verfügung habe als ein Hartz IV Empfänger.
Genau für diese Situationen ist dieses Oeg Gesetz da.
Kann nur den Personen beipflichten einen Überprüfung Antrag zu stellen.
Man weiß nie wie das ganze ausgeht aber du kannst zumindest in Spiegel schauen und sagen du hast alles getan dafür.
Höre öfters Menschen die nicht weiter gemacht haben und glaube mir sie kommen nicht zur Ruhe.
Man bekommt auch Neid zu spüren aber das ist das Problem dieser Menschen. Sie hätten einfach ihren Weg weitergehen müssen /können.
Ich wusste oft nicht wie soll es weitergehen.
Möchte nochmal betonen ich wollte auch nicht weitermachen. Mich hat eine Anwältin damals Haus und Hof Anwalt bestärkt etwas zu tun.
Ich hatte ja an verschiedenen Fronten gekämpft. Wer meine Geschichte bissl verfolgt hat weiß wovon ich schreibe.
Ich dachte ich muss doch unbedingt arbeiten gehen als allein Erziehende....
Mit den Jahren habe ich viel dazu gelernt aber den Kampf habe ich nie bereut. Auch wenn ich oft dachte ich höre auf....
Wichtig ist dass du einen Ausgleich schaffst.
Der Behörden Wahnsinn soll nicht das einzige sein wofür du lebst.
Ich kann dir nicht garantieren dass alles zu deiner Zufriedenheit läuft.
Ich hatte einen netten Hausarzt, einen Psychiater und Therapeutin. Auch Menschen die in derselben Situation standen wie ich.
Und wo es notwendig war hab ich mir auch anwaltliche Hilfe gesucht.
Klar musste ich mir klar werden dass eine vollständige Entschädigung eher unwahrscheinlich ist. Deshalb solltest dir auch die Frage stellen wo ist die Grenze wie weit möchtest du gehen und mit welcher Entscheidung kann ich leben...
Wünsche Dir alles Gute.
Oeg Anwälte gibts bundesweit rar gesät.
Mein Anwalt den ich damals auf Empfehlung bekam war weit weg.
 

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