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Ich brauche unbedingt euren Rat - Wiederspruch OEG

G

Gelöscht 115417

Gast
Danke auch dir für deinen Beitrag.
Es geht mir nicht darum das mir jeder über den Kopf streicheln soll (ich drücke es mal so aus, ABER das eben gerade eine Behörde die Folgen die ich habe wahrnimmt und nicht völlig verdreht darstellt. Und daraus dann eben auch ein niedriger Schädigungsgrad rauskommt.
Ja, kann ich verstehen. Meiner Meinung nach aber Energieverschwendung, die man lieber in seine Genesung steckt. Und ja, ich habe das selbst erlebt. War in der EU-Rentenbewertung, hatte starke Depressionen und eine starke Sozialphobie, konnte seit Jahren nicht aus dem Haus, traf keine Freunde, machte keine Unternehmungen, wollte auch einfach nicht mehr leben und wurde trotzdem für ein paar Stunden am Tag als erwerbsfähig beurteilt
 

Tyros5

Mitglied
Das wird jetzt schwierig, ich bemühe mich gut zu formulieren, bin aber nicht der große Meister. Deshalb vorweg:
Es geht mir nicht darum, Deinen Wunsch zu negieren oder Dir etwas auszureden.
Ich möchte gerne verstehen, und das gelingt mir gerade schlecht, weil ich mich nicht in Dein Empfinden hineinversetzen kann.
Daher meine Fragen und Anmerkungen. Ich hoffe, das ist für Doch so in Ordnung.



Du wurdest gesehen, wahrgenommen, anerkannt.

Die Einstufung ist, soweit ich das von anderen gehört/gelesen habe, nicht immer nachvollziehbar. So nun auch für Dich.
Gleichzeitig sagst Du, um Geld ginge es nicht.
Ist dann der GdB nicht relativ egal?
Er ändert dann nichts daran, dass Du Du gesehen, wahrgenommen, anerkannt wurdest. Worum es Dir ging.

Es wird nie jemand in allen Details nachvollziehen können, wo Du durchmusstest und womit Du leben musst, denn niemand kann Deine Gefühle fühlen. Mess- und vergleichbar ist das auch nicht wirklich.
Man kann nur ein paar pauschale Kriterien festlegen zur Einstufung, wirklich treffend kann das alles gar nicht sein.



Die sind da.
Egal, ob da 30 oder 50 auf dem Papier steht, ob die als unabhängig eingestuft werden oder nicht.
Einer sieht es so, ein anderer anders, je nach Standpunkt und Blickwinkel.
Was konkret ändert das für DICH?
Was bedeutet das für Dein Leben?



Der Stress tat Dir nicht gut.
Und dennoch überlegst Du jetzt Dich vermeidbarem Stress auszusetzen.
Wie stufst Du das ein?
Selbstschädigend?
Ist es das wert? Steht das mögliche Ergebnis in Relation zum nötigen Einsatz?



Das ist Deine Sicht als Betroffener und Experte für Dich selbst.
Zu beachten dabei ist dennoch, dass auch Dein Blick nicht neutral sein kann und Du eventuell nicht alles wahrnimmst und einbeziehen kannst.

Mit der Sicht von Außen ergibt sich manchmal ein anderer Eindruck.
Weder muss der eine noch andere Blickwinkel falsch sein, manchmal ist beides möglich, kann beides zutreffen und absolute Sicherheit gibt es häyfiger nicht.



Dein Anliegen wurde anerkannt.
Beim Punkt dieser Folgen gibt es verschiedene Betrachtungsmöglichkeiten.



Von einem Amt?

Wahrgenommen und anerkannt wurdest Du, für's Verstehen sind die eher nicht zuständig.

Verstehen ist auch immer so ein Ding; ich kann etwas verstehen ohne dem zuzustimmen.

Wer kann wirklich bis ins Detail verstehen, was in einem anderen Menschen vorgeht? Niemand.
Hallo Weltkind,
ich danke dir für deinen ausführlichen Beitrag.
Werde mich heute Abend nochmal melden, da ich jetzt noch einen Termin habe
 
G

Gelöscht 85627

Gast
Es geht um die Darlegung der Folgen. Das ist einfach absolut verdreht. Wenn diese Folgen eben anders anerkannt werden, gibt es auch andere Entschädigung wie z.B. auch Hilfe am Arbeitsplatz oder eben auch eine Möglichkeit eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen da ich am Arbeitsplatz nur sehr eingeschränkt belastbar bin.
Hm, also sind dann doch Geld und andere unterstützende Leistungen nicht unwichtig, da Du nur sehr eingeschränkt belastbar bist.

Da ist jetzt die Frage, wie akut das ist. Kannst Du die Zeit nutzen bis zu einer Überprüfung, um Dich weiter zu stabilisieren und Infos zusammentragen, Dich mit anderen Betroffenen auszutauschen und deren Erfolgsstrategie herauszufinden und alles zusammenzutragen was nötig ist?

Mehr Zeit, weniger Druck, weniger Stress, besser für Gesundheit?
 

Schokoschnute

Aktives Mitglied
Ja. Rufe da mal an.
Allerding bei 30% ,..selbst bei einem Widerspruch den du gemacht hättest, bis zur einer vollen Erwerbsminderung,ist ein laaanger Weg.
Vielleicht wären Sie auf 40% gegangen,was deinen Ziel nicht näher kommt.

..schau mal auf den Adresskopf deines Gutachtertermin.
Auch wäre es Gut zu wissen,in welcher Sparte das Gutachten lief.
Also z.B ein Orthopädisches Gutachten oder Psychisches Gutachten o. ä ?
Wurde es nur aufgrund körperlicher Einbußen begründet ? usw..

Aber befasse dich damit,wenn Du meinst das es so falsch Dargelegt wurde,..natürlich ist der Spielraum der Gutachter sehr Streng/ Eng gelegt, es geht dabei um viel Geld.
Es gibt bestimmt irgendwo Opferschutzgesetz-Hilfe für solche Fälle, wo du besseren Rat bekommst,ich kann dir da leider nicht mehr zu sagen.
 

mucs

Aktives Mitglied
Hallo ihr Lieben,

ich brauche unbedingt mal euren Rat.
Ich bin einfach Ratlos und mich beschäftigt das in letzter Zeit sehr.

Ich bin im Juni nach dem Opferentschädigungsgesetz anerkannt worden. Es wurde ein GdS von 30% festgestellt.

Im Bescheid selbst steht eben die Begründung warum diese Anerkennung erfolgt ist. Ebenfalls stehen dort unabhängige Folgen.

Und genau um diese Folgen geht es.

Zu der Zeit wo ich den Bescheid bekommen habe, ging es mir sehr schlecht. Eben auch wegen dem ganzen Stress den ich bzgl. des OEG's (Gutachter usw.) hatte.

Die Widerspruchfrist beträgt 1 Monat d.h. Ich hätte einen Monat Zeit gehabt dagegen Widerspruch einzulegen. Jeder in meinem Umweld hat mir aber davon abgeraten (auch meine Therapeutin) weil es in mir noch mehr Stress erzeugt hätte.

Ich habe mich dann auch so entschieden eben weil es es mir zu der Zeit noch sehr schlecht ging und ich es nicht mehr geschafft hatte nochmal vor den Gutachter

Mir geht es jetzt um diese Schädigungsunabhängig Folgen wie das Versorgungsamt dies benannt hat.

Diese Folgen wurden sozusagen als lapidar hingestellt und diese hätten nicht mit der Schädigung an sich zu tun. Die Darstellung ist einfach absolut falsch. Diese Beeinträchtigungen die ich dadurch habe sind erheblich. Diese Folgen hängen absolut mit der Schädigung an sich zusammen.

Ich komme einfach nicht damit klar wie das begründet ist. Es geht soweit, dass ich Nachts nicht mehr richtig schlafen kann weil ich damit einfach nicht fertig werde.
Ich komme damit einfach nicht zurecht.

Ich möchte hier aber in aller Deutlichkeit sagen, dass es mir hier nicht ums Geld geht sondern es geht mir um Gerechtigkeit und um ANERKENNUNG.
Klar bringt ein höherer GdS auch mehr Geld aber darum geht es mir nicht.

Wie ich ja von diesem Forum erfahren habe, wird es auch immer mal wieder eine Nachprüfung geben wo ich das ja alles nochmal darlegen könnte ABER das Versorgungsamt ist jetzt der Meinung das die Folgen die Schädigungsunabhängig sind eben auch so sind. Das wird man später auch nicht anerkennen weil diese aus einem Blinkwinkel gesehen wird.

Meiner Meinung nach werden diese Folgen auch später nicht anerkannt. Deshalb möchte ich es gerne klarstellen. Mit einem Anwalt hat man glaube ich auch Einsicht ins Gutachten selber.

Es ist ja nun so, dass die Wiederspruchsfrist verstrichen ist und auch schon Geld geflossen ist sprich eben die 156€ jeden Monat ab Antragstellung.

Meine Frage ist nun ob ich vielleicht doch noch eine Moglichkeit habe, dagegen anzugehen. Ich habe auch überlegt ob ich mich mal anwaltlich mal beraten lasse.

Zuvor wollte ich aber eben mal hier nach Erfahrungen fragen.

Freue mich auf eure Beiträge.

Ich wünsche euch ein schönes Wochenende.

Tyros5
Hallo Tyros,

ich würde an Deiner Stelle versuchen, ob Du eine Überprüfung Deines Status' vornehmen lassen kannst. Bist Du Mitglied im SoVdK? Falls nicht, beantrage eine Mitgliedschaft und bitte die um Unterstützung.

Ich kann Dein Anliegen gut verstehen und finde nicht, dass das was mit "über den Kopf streicheln" zu tun hat. Ich kann auch gut verstehen, dass Du zu dem Zeitpunkt, wo Du den Bescheid erhalten hast, nicht gleich in der Lage warst, die Reichweite zu erfassen, sowas kann einen überrennen.

M.M.n. ist es vollkommen legitim, auf die tatsächliche Anrechnung zu beharren, bei einem "normalen" Gesundheitsschaden würde man doch auch nicht darauf verzichten, klarzustellen, in wie weit ein Bein oder ein Arm oder wasauchimmer wirklich eingeschränkt ist.

Wie gesagt, versuche es über den SoVdK, die sind bei sowas immer sehr hilfreich, meiner Erfahrung nach.

Alles Gute :)
 
F

Freund

Gast
Ich glaube, du kannst einen Überprüfungsantrag stellen, wenn du keinen Widerspruch eingelegt hast, dies geht auch vier Jahre nach einer sozialrechtlichen Entscheidung. Der Gutachter wird vom Versorgungsamt bestimmt, und hat mit der Rentenversicherung nichts zu tun.

Eine Anwältin oder rechtliche Unterstützung wäre hilfreich. weißer Ring könnte bei dem OEG helfen, sofern der Kollege oder die Kollegin dort wohlwollend ist, und da musst du vorsichtig sein, ich hatte erst im zweiten Anlauf Glück.

Es geht hier nicht um den GDB, sondern die GDS, Grad der Schädigungsfolgen, nicht Grad der Behinderung. es geht um das Entschädigungsgesetz, nicht um Schwerbehinderung und auch nicht die Erwerbsunfähigkeitsrente. Dies bezieht sich auf die Kommentare.

Mit 30% GDS hast du Anspruch auf Berufsschadensausgleich(BSA). Hast du eine Ausbildung gemacht, wie sieht es beruflich bei dir aus? Ich sehe, du willst eine EM-Rente und dich beruflich verändern. Für den BSA selbstgilt : Reha vor Rente, also Reha vor BSA, falls du eine REHA machen willst oder mußt, s.u.!

erwerbsminderungsrente ist zunächst einmal unabhängig von der Opferentschädigung, du kannst einen Antrag auf EM-Rente unabhängig davon stellen,und kannst auf die Entscheidung vom OEG verweisen, und du musst aber auch auf die Fehler von Versorgungsamt unbedingt hinweisen. Sie müssen sich die Sachlage unabhängig angucken,dazu werden sie dich nach Sachlage bejahend entscheiden, begutachten oder in eine Reha schicken. In der Regel ist es günstiger, wenn die EM-Rente vor dem OEG gefällt wird, andersherum ist es auch okay. Wenn alles gut läuft, kannst du EM-Rente auch später benutzen für eine höhere GDS und BSA.

Gibt es Ärzte, die dir helfen können?
 

Tyros5

Mitglied
Ich glaube, du kannst einen Überprüfungsantrag stellen, wenn du keinen Widerspruch eingelegt hast, dies geht auch vier Jahre nach einer sozialrechtlichen Entscheidung. Der Gutachter wird vom Versorgungsamt bestimmt, und hat mit der Rentenversicherung nichts zu tun.

Eine Anwältin oder rechtliche Unterstützung wäre hilfreich. weißer Ring könnte bei dem OEG helfen, sofern der Kollege oder die Kollegin dort wohlwollend ist, und da musst du vorsichtig sein, ich hatte erst im zweiten Anlauf Glück.

Es geht hier nicht um den GDB, sondern die GDS, Grad der Schädigungsfolgen, nicht Grad der Behinderung. es geht um das Entschädigungsgesetz, nicht um Schwerbehinderung und auch nicht die Erwerbsunfähigkeitsrente. Dies bezieht sich auf die Kommentare.

Mit 30% GDS hast du Anspruch auf Berufsschadensausgleich(BSA). Hast du eine Ausbildung gemacht, wie sieht es beruflich bei dir aus? Ich sehe, du willst eine EM-Rente und dich beruflich verändern. Für den BSA selbstgilt : Reha vor Rente, also Reha vor BSA, falls du eine REHA machen willst oder mußt, s.u.!

erwerbsminderungsrente ist zunächst einmal unabhängig von der Opferentschädigung, du kannst einen Antrag auf EM-Rente unabhängig davon stellen,und kannst auf die Entscheidung vom OEG verweisen, und du musst aber auch auf die Fehler von Versorgungsamt unbedingt hinweisen. Sie müssen sich die Sachlage unabhängig angucken,dazu werden sie dich nach Sachlage bejahend entscheiden, begutachten oder in eine Reha schicken. In der Regel ist es günstiger, wenn die EM-Rente vor dem OEG gefällt wird, andersherum ist es auch okay. Wenn alles gut läuft, kannst du EM-Rente auch später benutzen für eine höhere GDS und BSA.

Gibt es Ärzte, die dir helfen können?
Hallo Freund,

mir geht es darum, dass ich eben merke das ich von der Belastbarkeit ziemlich aus der Spur bin.
Ich bin im öffentlichen Dienst und habe einen Arbeitsplatz der mir auch nicht soviel abverlangt. Ich habe auf eigenen Wunsch die Abteilung gewechselt eben in einen Bereich wo das Stresspotential nicht so hoch ist.

Da ich aber sehr sehr häufig an Angstzuständen leide ist für mich auch diese doch eher leichte Tätigkeit nicht immer einfach zu bewältigen.

Hinzu kommt noch dass ich aufgrund dieser Zustände die auch häufig in der Nacht auftreten, sehr kaputt bin am nächsten Tag und dadurch eben auch nicht Leistungsfähig bin.

Ich habe schon eine Reha gemacht und war in 8 akutnpsychiatrischen Kliniken. Auch da liegen Befunde vor.

Ich habe noch einen Gdb von 70 d.h. ich bin noch schwerbehindert. Das Versorgungsamt begründete einen Teil meiner psychischen Folgen auch damit. Und genau das ist auch einer der Wunden Punkte. Meiner Ansicht nach hat man das eben gerade mal genommen und damit begründet. Das stimmt für mich hinten und vorne nicht. Klar mag es einen ganz kleinen Teil dazu. Beiträgen aber das kann man nicht als Begründung nehmen. Meine Behinderung ist eine Spastig im Bein.

Eine berufliche Einschränkung hat man auch vom Versorgungsamt nicht gesehen bzw. nicht anerkannt.

Eben aus diesem Grunde wäre es mir nochmal wichtig das Ganze aufzurollen.
 
F

Freund

Gast
Wie gesagt, einen nochmaligen überprufungsantrag kann man auch vier Jahre nach einer Entscheidung treffen, bitte lies dir gerne noch mal durch, was ich geschrieben habe. Ich habe dir versucht, eine Art Fahrplan zu zeigen, wie du vorgehen kannst, vielleicht hilft dir was davon. Ich würde für einen Überprüfungsamtrag nicht ohne kompetente anwaltliche Betreuuung tun, und diese zu finden ist möglich, aber nicht einfach. 30% ist wenigstens ein Anfang, mich wollten Sie gar nicht rein lassen, ich habe mich eingeklagt, und dann mussten Sie mich anerkennen.

Im OEG versuchen sie höchstwahrscheinlich deine Ansprüche abzuwehren, und du musst um sie kämpfen.!

Nicht vom OEG allein hängt es ab, ob du berentet wirst, wenn du wegen der Folgen zukünftig berentet werden solltest, worum ich mich bemühen würde, könntest du, wenn du wegen der Schädigungsfolgen bereitet wirst, einen BSA bekommen, als Ausgleich für den beruflichen Schaden, und zwar vom OEG aus! Aber nicht bei einer Umschulung!

Eigentlich kannst du auch für den jetzigen beruflichen Schaden, wenn du finanzielle Einbuße hast, unter Umständen einen BSA bekommen, aber dies ist von deiner beruflichen Einstufung im OEG und vom Datum des Antrags auf OEG abhängig.

Mit wahrnehmen meinst du, dass du das Recht hast, vom Amt so gesehen zu werden, und auch bewertet zu werden, wie es deinen Einschänkungen als Opfer entspricht, und dafür dann auch die angemessene finanziellen Ansprüchereal zu erhalten. Dies ist wohl nicht geschehen.

Die Sch ädigungsfolgen sind nicht nur die Spastik am Bein, wie du es schreibst, sondern auch die psychischen Folgen, das heißt, neben den Ängsten und der Spastik, auch eine posttraumatische Belastungsstö rung. Alles das müsste anerkannt werden.

Du sagst ja , OEG, und bist damit Opfer von Gewalt, auch ich bin leider ein Opfer. Traurig, aber wahr. Ist neben den Ängsten eine PTBS diagnostiziert worden? Eigentlich ist eine PTBS die Hauptdiagnose, und die Ängste gehören zum Trauma! Was sagst du dazu?
 

Tyros5

Mitglied
Hallo Freund,

danke für deinen ausführlichen Beitrag.
Ich werde dir morgen dazu was schreiben da ich schon um liege.

Komm bzw. kommt alle gut durch die Nacht.
Und nochmals Danke
 

Silan

Aktives Mitglied
Hallo Tyros, schön von dir zu lesen
Hast du schon eine berufliche Betroffenheit versucht geltend zu machen? Das soltest du vorab probieren, da du ja definitiv durch deine anerkannte Belastung im Beruf Abstriche gemacht hast. Die Berufliche Betroffenheit wiegt zwar nur 10 Grad, aber immerhin.
Ansonsten würde ich dir raten, einfach mal zu versuchen. Der Tip mit dem SoVdK ist gut. Die versuchen meiner Erfahrung nach wirklich viel. Anwälte, die sich wirklich mit OEG und sozialem Entschädigungsrecht auskennen, sind nicht leicht zu finden. Aber es gibt ein paar wenige die wirklich darauf spezialisiert sind, vielleicht weiß ja jemand von den "alten Usern" hier zufällig einen?
Ich würde den Widerspruch auch jetzt schon formulieren und dem VA zukommen lassen. Hab das auch schon gemacht, obwohl die Widerspruchsfrist lange abgelaufen war. Und das ist geprüft worden. Aber du weißt ja, dass ich eigentlich nur positive Erfahrungen in Sachen OEG zu vermelden habe, viele hier haben da andere Erfahrungen...
Aber vielleicht melden sich ja noch ein paar von den alten Hasen hier und haben noch andere Ratschläge für dich.
Ganz liebe Grüße
Silan
 

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