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ich bitte um hilfe! danke!

G

Gast

Gast
ich bin ratlos und habe angst.

ich habe jemanden wegen sexuellen missbrauch angezeigt. er schweigt und der gutachter ist der meinung, dass ich lüge, obwohl es leute gibt, die bezeugen können, dass der mann jahrelang sex von mir haben wollte bzw. verrückt nach mir war.

heute war ich im gericht und dort meinte man zu mir, dass ich u.a. auch das gutachten, welches knapp 7000€ gekostet hat, bezahlen muss.

ich bin aber mittlerweile arbeitslosengeld II - empfänger und habe angst, dass wenn ich das gutachten nicht bezahle, ich dafür ins gefängnis muss.

kann ich im notfall die kosten mit in (m)eine pirvate insolvenz packen?
 
G

Gelöscht 32652

Gast
Gehe zur Arge lasse dir einen Beratungsschein geben und ab zum Anwalt.
Er kann dich genau aufklären.
Ich denke aber das es gehen müsste bin mir aber aus Mangel an Erfahrung nicht sicher.
Obwohl ich bezweifle das du überhaupt etwas zahlen musst.
 

spamburger

Sehr aktives Mitglied
Also erstmal kommst du deswegen nicht in den Knast. In den Knast kommst du, wenn du verurteilt wurdest zu einer Geld- oder Ordnungsstrafe und diese nicht bezahlst bzw. abarbeitest. Auch wenn du zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nicht erscheinst oder diese nicht abgibst, kannst du in Haft kommen, allerdings wirst du da sofort wieder freigelassen, wenn du die EGV abgibst.

Das Problem ist wohl deine Privatinsolvenz, sollte es tatsächlich dazu kommen, dass du irgendwelche Verfahrenskosten zahlen musst. Denn soweit ich weiss darf man keine weiteren Schulden mehr machen, wenn man sich in der "Wohlverhaltensphase" befindet. Genauere und vor allem definitive Auskunft erteilt dir hier dein Schuldnerberater.
 
M

Monarose

Gast
Wenn er "verrückt nach dir " war, ist das doch kein Missbrauch.
Wer hat das Gutachten angefordert und gab es jemals eine Verhandlung?
 

Tuesday

Aktives Mitglied
Hallo,

hast du gegen das Gutachten keinen Einspruch erhoben?

Gibt es eine Therapeutin, einen Psychiater oder andere, die ein Gegengutachten erstellen können?

Ich denke, in diesem Fall könnte der Weiße Ring gut helfen und dafür sorgen, dass ein neues Gutachten in Auftrag gegeben wird bzw. vielleicht unterstützen die dich bei der Rückzahlung. Die können dir auch Adressen von Opferanwälten geben, die sich eben mit Sozialrecht sehr gut auskennen und im Notfall übernehmen die dafür auch die Kosten.

WEISSER RING :: Startseite :: Kriminalitätsopferhilfe, Hilfe für Opfer, Verhütung von Straftaten, Spende, Gemeinnützig, Opferschutz, Gewaltopfer, Verbrechen, Stalking

Ich wünsche dir, dass du die richtige Hilfe bekommst und dieser A**** nicht so davon kommt.


Tuesday
 
G

Gast

Gast
ja, ich weiß, dass, wenn jemand sex von einem will, dies kein sexueller missbrauch ist.

da es keine beweise gibt, die aufgrund des zeitlichen rahmens und der umstände nicht vorzeigbar waren, wurde ein gutachten erstellt, um meine glaubwürdigkeit einzuschätzen und wenn ich dann als lügnerin hingestellt werde, obwohl es u.a. die angesprochenen personen gibt, dann kann ich nicht lügen, weil dann würde es auch nicht diese personen geben, die immerhin vom zuständigen landesverwaltungsamt, zur abklärung, ob ich geld nach dem oeg bekomme oder nicht, angeschrieben wurden. warum konnte dies nicht auch der gutachter und/oder die staatsanwaltschaft machen?

ich habe aus schutzgründen auch noch nicht ins gutachten eingelesen und ich kann mir ein gegengutachten nicht leisten. der weiße ring, so wurde mir gesagt, zahlt mir auch kein gegengutachten.

ich bin noch nicht in der privaten insolvenz, dies soll erst im kommenden jahr sein.
daher meine frage, ob ich wenn dann die kosten für das gutachten mit in die insolvenz nehmen kann.

mir geht es wie gesagt um die möglichen kosten für das gutachten, wofür der gutachter 7000€ abgerechnet hat.

dass ich eventuell auch die kosten für das gutachten bezahlen muss, wurde mir auf dem amtsgericht mitgeteilt.
 

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