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Ich bin total am Ende

G

Gladiole

Gast
Hhm, das kann man gut sagen, wenn man nicht drin steckt.

Also abhauen, kommt für mich als allerletztes in Frage. das heisst nicht dass ich es ausschliesse. Zumal wir erst hierher gezogen sind. Und dann wieder weg von den Grossen, die jetzt schon zu kämpfen haben, die Wohnung zu wechseln. Sie würden beim Umzug 8 Minuten von hier entfernt wohnen. Und ich? Ich zieh dann 10 Minuten von hier entfernt weg. Na das soll mal einen Unterschied machen.

Es gibt auch eine andre Lösung, ganz bestimmt. Man kann doch nicht das ganze Leben weglaufen. Niemand wird jemals Ruhe finden, wenn er immer nur weg läuft.
Ihr habt recht es kann noch alles mögliche passieren. Das schliesse ich AUCH nicht aus. Ist aber kein Grund vor dem wegzulaufen und ein Jagd durch Deutschland anzufangen. Vor so Leuten ist man nirgends sicher, wenn sie es nicht wollen.

Das geht garnicht. Und die Viecher lasse ich hier stehen bis sie tot umgefallen sind, verhungert halt, is doch egal?
:confused::confused::confused:

Komische Ansichten.

Ich fighte für ALLES was ich mir hier aufgebaut habe. Vor EINEM Menschen davon laufen, was kann der sich darauf einbilden? Er hofft ja jetzt schon dass wir Angst vor ihm haben. Ich glaub der kennt mich schlecht.
 

Sisandra

Moderator
OK, in gewisser Weise kann ich dich auch verstehen. Hast du schon eine Idee, wie du verhindern kannst, dass dein Mann ins Haus eindringt und dir oder den Kindern etwas antut?

Gruß
Sisandra
 
G

Gladiole

Gast
Ich weiss nich, das wollte ich eigentlich hier gesagt bekommen, was es noch für Möglichkeiten gibt.

Die nächste is mal, dass er von der Verwahrung direkt in Therapie einfährt. Aber wie macht man das? MÜSSEN die das unbedingt freiwillig machen? Oder ob wann gibts da die staatliche Einweisung??

Kann man da über den Staatsanwalt was machen, bevor der irgendwelche Haftstrafen fordert???
 

Sisandra

Moderator
Hmmm, du schreibst ja, es ist DEIN Haus, in dem ihr lebt. Letztlich musst du ihn gar nicht erst wieder hereinlassen.

Soweit ich weiß, kannst du bei Gericht beantragen und sehr wahrscheinlich auch durchsetzen, dass es sich überhaupt dem Anwesen oder dir oder den Kindern in Zukunft nicht nähern darf.

Was können Opfer tun?

Opfer von häuslichen Gewalttaten sollten sofort – bei Tag und Nacht - unter Notruf 110 (Telefon und Fax) die Polizei verständigen. Die Polizei kann die gewalttätige Person aus der Wohnung verweisen und ihr das Betreten der Wohnung für zunächst 10 Tage verbieten. Das Verbot verlängert sich, wenn das Opfer in dieser Zeit die Überlassung der gemeinsamen Wohnung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragt (Anträge finden Sie unten). Es bleibt solange bestehen, bis das Gericht über den Antrag entschieden hat, längstens jedoch 20 Tage.

Beim Gericht können auch Schutzanordnungen beantragt werden - wie z. B. Näherungs- und Belästigungsverbote. Darüber hinaus kann die Zuweisung der gemeinschaftlichen Wohnung beantragt und zugleich dem Täter untersagt werden, die Wohnung zu kündigen oder ihre Nutzung zu erschweren. Verstöße dagegen sind eine Straftat und können mit Freiheitsentzug bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Quelle: Häusliche Gewalt - Stadt Hamburg

Gruß
Sisandra
 

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