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Ich bin irgendwie verwirrt :(

Hallo ihr Lieben!!
1) Ist es normal das ich (14) in ein Mädel (23) verliebt bin und sie evtl. auch in mich?
2) Gillt das Gesetzt unter Lesben auch das wir nicht miteinander schlafen dürfen weil ich ja 14 bin und sie älter??

Dann nochwas:

Ich bin unsicher weil ich schon so oft verarscht wurde.
Ich weiss nicht ob sie es ernst meinte auch wenn sie das gesagt hat oder ob sie nur mit mir spielt??
 

Andrew

Neues Mitglied
Vom moralischen Standpunkt her kann ich dir nur raten die ersten (?) sexuellen Erfahrungen unter anderen Umständen zu machen.

Hier mal was zur gesetzlichen Lage. Es wird kein Unterschied zwischen den Geschlechtern gemacht. Nachfolgend der entsprechende Paragraph. Wichte Punkte sind rot. Anmerkungen Unterstrichen. Ohne Gewähr da ich mich zwar mit Wirtschafts- aber nicht mit Strafrecht auskenne.

§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Trifft in deinem Fall nicht zu

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

Trifft in deinem Fall nicht zu

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist

Ist in deinem Fall aufgrund des Alters zu prüfen. Kommt aber wenn ich es richtig verstanden habe nur im Fall einer Anzeige zum tragen.
 

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