Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Ich befinde mich vor eine sehr schweren Entscheidung...

hude1988

Mitglied
Ich gehe ja in die Berufung, dann wird der ganze Fall vor einem anderen Gericht neu aufgerollt.das jetzige Gericht meinte dass bei mir keinerlei Einsicht besteht und damit eine Bewährung nicht in Frage kommt.
Beim neuen Gericht könnte man halt auf einsichtig sein und daran arbeiten plädieren um so zu Bewährung zu kommeb
 

DarkRose

Aktives Mitglied
Hi,

was genau rät Dir denn Dein Anwalt?

Hier, ohne jegliche Vorkenntnisse und ohne Akteneinsicht, wird es natürlich heikel, Dir eine richtigen Rat zu geben.

Die Beweise gegen Dich mussten ja dennoch belastend gewesen sein, sodass es zum Urteil kam.
Keiner kann vorhersagen, ob es in nächster Instanz zu einem Freispruch kommen wird.
Da ist eher Dein Anwalt gefragt, da ja "normalerweise" zu Gunsten des Angeklagten geurteilt wird, wenn die Beweise zu schwammig sind.

Ich schreibe extra "normalerweise" 😉😉, da ich einen neutralen Kommentar ohne Wertung des Rechtssystems abgeben möchte; was ich persönlich denke, ist was anderes 🙂

Möchte und will Dich nicht Werten und Urteilen, aber vielleicht verstehst Du, dass es bei sowas zu weiteren Fragen kommt.
 

Binchy

Sehr aktives Mitglied
Na ja, wenn man unschuldig ist, dann besteht natürlich keine Einsicht, wenn jemand einen schuldig spricht.

Du könntest, wenn Du Dir das leisten kannst, mal nach einem neuen Anwalt gucken und Dich dann mit ihm beraten. Ich kann Dir schlecht sagen: gestehe etwas, was Du nicht getan hast. Du müsstest halt die Chancen, einschätzen können, zu einer Bewährung zu gelangen, das kann Dir aber natürlich am besten ein Anwalt sagen. Vielleicht liest hier jemand mit, der mehr Erfahrung hat.
 

hude1988

Mitglied
Mein Anwalt meinte erstmal heute verdauen lassen und morgen sagen ob wir in Berufung gegen möchten, was für mich fest steht, da.ich nicht zwei Jahre in Haft gehen möchte, erst recht nicht für etwas was ich nicht getan habe.

Die aussage der Geschädigten war wohl ausreichend. Plus weitere Aussagen dass sich die Geschädigte seitdem sich verändert haben soll.

Wie gesagt für einen der drei Vorwürfe wurde ich ja auch freigesprochen. Alle drei Fälle waren grenzwertig. Bei zweien ging die Tendenz eher zur Klägerin bei einem zu mir
 

bertil

Aktives Mitglied
"das jetzige Gericht meinte dass bei mir keinerlei Einsicht besteht "

Irgendwas gäbe es immer einzusehen, auch wenn du unschuldig bist

Sei es die Einsicht, die falschen Freunde gehabt zu haben.
Sei es die Einsicht, einen problematischen Lebenswandel geführt zu haben
....
Und wenn Du Dich wirklich auf der falschen Baustelle wähnst: "Frau Rat, ich habe eingesehen,
dass man zur Unzeit am falschen Ort sein kann. Mehr Einsichten habe ich zu dem geschilderten Fall nicht"
 

DarkRose

Aktives Mitglied
das jetzige Gericht meinte dass bei mir keinerlei Einsicht besteht und damit eine Bewährung nicht in Frage kommt.
Folgende Frage ist jetzt nicht bös' gemeint etc.!

Wie war Dein Auftreten vor dem Richter?
Leider urteilen viele Menschen nach dem 1. Eindruck, was danach kommt ist egal.
Sicher müssen besonders Richter neutral urteilen, aber der Auftritt vor Gericht fällt (unbewusst/bewusst) in die Entscheidung mit ein ...

Es reicht manchmal wie ein bockiges Kind mit verschränkten Armen dort zu sitzen, und es entsteht ein Schubladen denken ...

So muss es natürlich nicht bei Dir abgelaufen sein, aber fällt mir da auch nicht ein, ohne selber zu urteilen.
 
G

Gelöscht 79650

Gast
Schwer zu sagen, der Anwalt ist mal besser Mal schlechter. Schwer das als Laie zu bewerten.

Klar wäre ich vorbestraft, aber da wäre dann die Gewissheit nicht ins Gefängnis gehen zu müssen.
Diese Gewissheit gibt es nicht - es kann ebenso gut sein, dass die Strafe erhöht wird im Berufungsprozess.
Wie kommst du darauf, dass du bei einem Geständnis "vorbestraft, aber auf Bewährung" wärst?
Niemals würde ich eine Straftat gestehen, die ich nicht beging.
Und du schreibst ja, du seiest unschuldig.
 
G

Gelöscht 79650

Gast
Ja mehr ich darüber nachdenke, umso absurder erscheint mir die "Strategie" deines Anwalts: Du wurdest heute zu zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Du warst nicht geständig. JETZT möchtest du ein Berufungsverfahren, um die Tat zu gestehen und zu hoffen, dass du als offensichtlich Schuldiger eine milde Bewährungsstrafe bekommst.
Hm...
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben