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Hohe Ratenzahlung erwünscht

Wimmers

Mitglied
Hallo liebe Foren Mitglieder!

Seit langer Zeit - ich war sehr schwer krank und lag 8 Monate im Krankenhaus - brauche ich
nun dringendst Rat weil folgendes passiert ist.

Aufgrund der o.e. schweren Erkrankung und meines Alters bin ich nun verrentet und habe ein mtl. Einkommen von
rd. 860,00 €. Ich habe hohe Auslagen infolge meiner Krankheit und bin nun nicht mehr in der Lage, eine ehemals vereinbarte Rate bei einem Unternehmen in Höhe von 120,00 € zu entrichten. Ich nahm Kontakt auf und man sagte man hätte Verständnis, wolle mich umschulden auf eine Rate von 98,-- € was jedoch 780,00 Mehrzinsen kosten sollte.
Ich antwortete, auch diese Ratenhöhe (!!!) sei noch zu hoch für mich, na dann, sagte man, dann machen wir mehr Monate und dann kostet die Umschuldung 1.178,-- € und die Rate beträgt 78,-- €. Das ist für mich wie ein Schlag ins Gesicht, das kann ich nicht. Insolvenz möchte ich nicht beantragen und mit einer Rate - von mir angeboten - von 30,-- € sind sie absolut nicht einverstanden. WAS soll ich nun tun. Was kann mir jetzt passieren?
Man sagt doch immer, das man sich vergleichen kann wenn kein Vermögen und kein entsprechendes Einkommen mehr vorhanden ist. Ich bin doch "zahlungswillig". Und bei Insolvenz bekämen die Gläubiger doch wohl gar nichts!
 

strandstuermer

Aktives Mitglied
das ist doch eine ganz normale rechnung.....vermutlich geht nichts unter 65 euro, weil du dann irgendwann nur noch zinsen zahlst.....

entweder zahlen oder inso anntrag stellen....
 

mikenull

Urgestein
Da das Einkommen sowieso unter der Pfändungsgrenze liegt, muß man nicht mehr bezahlen. Will heißen, der Gläubiger könnte pfänden lassen ( falls was da ist ) udn anschließend noch die e.V. verlangen. Das war´s dann aber auch.
 
C

chrismas

Gast
Bitte schriftlich um eine Stundung der Zinsen und bitte um angemessene Ratenzahlung gemessen an deinem Einkommen (mit entsprechendem Nachweis) mit Vorschlag deinerseits einer Ratenhöhe, welche du maximal leisten kannst.

Sollten die damit nicht einverstanden sein, kannst du anschließend darauf verweisen, dass du (auf Dauer? ) verrentet bist und sowieso nichts zu holen ist und du die von dir maximal zu tragende Ratenhöhe leisten wirst, aber nicht mehr, denn auch hier gilt die Kostenminderungspflicht (theoretisch könntest du auch nur 5 Euro überweisen, damit die keinen Gerichtsvollzieher und ähnliches beauftragen können) oder je nach Höhe der Schuld kannst du auch mit der Privatinsolvenz drohen, dann sehen die nämlich gar nichts.
 
C

chrismas

Gast
Und noch etwas: Die müssen deine Zahlungen immer zuerst auf die Hauptschuld verrechnen!
Das ist falsch.

Nach §367 BGB kommen zuerst die Kosten, dann die Zinsen und dann erst die Hauptschuld, deswegen sollte man immer um eine Stundung der Verzinsung bitten, damit man ein fixes Zahlungsziel hat. Diese wird dann von den Gläubigern zwar dann immer an die Voraussetzung gekoppelt, dass man auch der Zahlungsvereinbarung nachkommt, aber das dürfte das geringste Problem sein, solange man einen minimal zu entrichteten Betrag vereinbart.

§ 367 BGB Anrechnung auf Zinsen und Kosten - dejure.org
 
C

chrismas

Gast
Antwort zu vorherigem Kommentar: Da kann ich nur aus eigener Erfahrung sprechen. Wenn du im Betreff der Überweisung angibst für was das Geld verwendet werden soll, muss es so gebucht werden. Ich kann nur sagen, dass das bei mir so gemacht wurde und sie dann auch auf meinen ratenzahlungsangebot eingingen. Paragraphen hin oder her....
Schön, dass du einen solchen Gläubiger hattest, aber nicht jeder ist. So kann der Gläubiger gemäß Satz 2 des bereits genannten Paragraphen die Form der Abzahlung verweigern, muss es dir gegenüber entsprechend erklären und anschließend dann auch zurückzahlen. In der Regel wird das Geld dann aber einbehalten als sogenannte Sicherheitsleistung und dein Geld ist dann futsch.

Dass dein(e) Gläubiger sich darauf eingelassen hat, bedeutet daher nicht zwangsläufig, dass das auch andere tun, denn letztendlich ist eine Zahlungsvereinbarung immer unterschiedlich gestaltet, wenn man denn weiß, wie man verhandeln muss.
 

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