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Hilfe von der Stadt

Schokoschnute

Aktives Mitglied
Schokoschnute meinte:


Sie muss zeigen,das Sie selber keine Mittel zur Begleichung hat.
Bei wem?

Allem voran, wichtige Ämtern/Einwohnermeldeamt/Verkehrsamt,wenn Sie ein Auto hatte..
Alle; die Geld von ihrer Mutter bekommen (laufende Kosten und Verträge ) eine Sterbeurkunde erhalten haben.

Dazu ist Sie verpflichtet,das ist Wichtig.
Die Leute müssen ja wissen das Sie verstorben ist.

Dann wird verschiedene Post bei Ihr ankommen,mit einer Bestätigung.
Oder auch Forderungen für noch nicht bezahlte Rechnungen.
Dafür muss Sie ihren Studentenausweis und Einkommensnachweise x mal Kopieren und je hin schicken,damit Sie schriftlich sehen,das man Sie nicht Belangen kann,weil Sie selber zu Wenig Geld hat.
Damit hat es sich meistens auch schon erledigt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Deuterium_ru

Mitglied
Allem voran, wichtige Ämtern/Einwohnermeldeamt/Verkehrsamt,wenn Sie ein Auto hatte..
Alle; die Geld von ihrer Mutter bekommen (laufende Kosten und Verträge ) eine Sterbeurkunde erhalten haben.
Aber nur das was mit der Wohnung zu tun hat oder? Woher soll sie wissen über alle Verträge, die Mutter mal abgeschlossen hat... und ist sie wirklich dazu verpflichtet? Nur weil sie mit ihr gewohnt hat...
 

Schokoschnute

Aktives Mitglied
Naja normal ist Sie doch Erbin.
Ob Sie das jetzt annimmt oder nicht.
Der Nachkomme kümmert sich um alles,wenn es nicht vorher anders Bestimmt wurde.
Wenn mehrere Geschwister da sind,müssen die sich alles Teilen,auch die Schulden, bezahlen und klären.

Naja..die Miete läuft noch,da braucht der Vermieter ne Sterbeurkunde/Kündigung ist ja schon geschehen,aber trotzdem.
Strom, evtl TV/ Internet /Handy ,Versicherungen zumindest was man weiß..alle Dinge die noch weiterlaufen.
Damit ist das doch von Backen.
Ämter Mitteilungen sind Pflicht,es sei denn die Mutter hatte einen gesetzlichen Vertreter.
Ich weiß nicht wo man sich am besten Auskunft darüber holt,sry. Sind nur private Erfahrungen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Schokoschnute

Aktives Mitglied
Ihr müsst die Whg eh räumen,..Papier alle in Sack.
1. Tag wichtige Papiere Raus suchen.
2. Tag dieSterbeurkunde/ Kopien erstellen und gestapelt versenden.
Dann abwarten was an Post rein kommt und Mitteilen,wieder per Kopie das man keine finanziellen Mittel hat.
 
I

ImmerJung

Gast
Da kann man noch so viel meinen und schreiben.
Wer sich nicht für die Zukunft absichert, mal drüber nachdenkt, ist im Kapitalismus verloren.
Ist der Preis der Freiheit, das nicht sofort jemand da ist der alles regelt , ,einen rettet.
Sobald man mit 18 Erwachsen ist , nach dem Gesetz.
Erwachsen sein heißt, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen.
Wenn man Kinder beobachtet, sieht man, wie sie „Vater, Mutter, Kind“ spielen und mit besonderem Spaß, oft auch großer Ernsthaftigkeit, die Rolle der Mutter oder des Vaters übernehmen.
Wie die Großen.
Im Gegensatz dazu steht dann Jahre später die Glückwunschkarte zum 18. Geburtstag: „Volljährig sind wir jetzt. Erwachsen werden wir später.“

 

Daoga

Urgestein
Sie soll auf jeden Fall nachfragen, ob und wieviel Kaution für die Wohnung bezahlt wurde. Das wird nämlich gern vergessen. Mit dem Gegenwert kann sie vielleicht die Kündigung um einen Monat hinauszögern, der Vermieter hat dieses Geld ja in der Hand. Oder ist der 01. Oktober schon fest, mit feststehenden Nachmietern?
 
G

Gelöscht 115710

Gast
Wenn sie das Erbe ausgeschlagen hat, erbt sie auch nicht den Mietvertrag. Somit hat sie keine Möglichkeit der Verhandlung. Hat die TE denn auch das Erbe ausgeschlagen? Gibt es noch mehr Geschwister?
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Wenn sie die Erbschaft ausgeschlagen hat, dann ist sie keine Erbin mehr. Diese Erklärung wird beim Nachlassgericht abgegeben und man bekommt dann eine Mitteilung darüber.
unabhängig ob unsere TE das Erbe ausschlägt, wenn sie in der Wohnung mit der Mutter gemeldet war, und die Übernahme des Mietvertrag nicht binnen 4 Wochen ausschließt haftet sie für die Mietschulden. Habe ich in einem vorhergehenden Artikel bereits gepostet. ( wenn das Gesetz stimmt).
Ich denke, es ist für euch selbstverständlich einer 22 jährigen aus diesem Schlamassel zu helfen.
Zu deiner Aussage: Sie spart nicht.... Das wird sie ab jetzt müssen, das gehört zum Erwachsen werden halt dazu, dass man Verantwortung für das eigene Leben übernimmt.
Sie bekommt Kindergeld, das beim Bafög nicht angerechnet wird und 130 € vom Waisengeld werden auch nicht angerechnet. Also steht sie besser da, als manch ein anderer Student, der es auch aus eigenen Mitteln schaffen muss.
 
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