G
Gelöscht 5176
Gast
Was rät den der Anwaltskumpel ? Er müsste euch doch fundierte Gesetzesgrundlagen liefern können!
Gefühlsmäßig hätte ich das mit dem Vermieter geregelt, damit möglichst wenig Schaden für den Vermieter entsteht.
Aber Gefühle decken sich nicht unbedingt mit dem Gesetz und Recht.
Ich habe nochmals das BGB gewälzt und folgende § gefunden.
§ 563 Absatz 3
Die Tochter ist unter der Anschrift der Mietswohnung der Mutter gemeldet.
Also tritt sie automatisch in den Mietvertrag ein, wenn sie diesen nicht kündigt.
Das hat nichts mit dem Erbe bzw dessen Nichtantreten der Erbschaft zu tun.
Wenn ihr das Erbe ausschlagt, dann müsst ihr vermutlich auch nicht kündigen, sondern es ist Sache des Nachlassgerichts.
Allerdings würde ich dem Vermieter mitteilen, dass ihr das Erbe ausschlagt und das alles in den Händen des Nachlassgerichts liegt und er sich dorthin wenden soll.
Weder ihr noch der Vermieter darf die Wohnung betreten, dass ist allein Sache des Nachlasspflegers.
Allerdings gehört sämtlicher Nachlass zur Wohnung und muss in der Wohnung verbleiben.
Hat die Schwägerin irgendwelche Gegenstände (z.B TV) wirklich selbst bezahlt und kann dies nachweisen, würde ich das über den Nachlasspfleger klären, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.
Die Schlüssel würde ich dem Nachlassgericht aushändigen.
Hierzu habe ich im BGB folgendes gefunden:
§ 1960 BGB Sicherung des Nachlasses; Nachlasspfleger
(1) Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht. Das Gleiche gilt, wenn der Erbe unbekannt oder wenn ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat.
(2) Das Nachlassgericht kann insbesondere die Anlegung von Siegeln, die Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten sowie die Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses anordnen und für denjenigen, welcher Erbe wird, einen Pfleger (Nachlasspfleger) bestellen......
Der Gearschte bei der ganzen Sache ist wohl der Wohnungseigentümer, der für die ganze materielle Bredouille deiner Schwiegermutter nichts kann.
Wenn deine Schwägerin einen Anwalt zum Kumpel hat, wird er euch doch auch seine Vorgehensweise benannt haben.
Vielleicht magst du uns berichten, was er euch vorgeschlagen hat, oder wie es am Ende insgesamt ausgegangen ist.
Für uns hier im Forum finde ich eine Rückmeldung immer vorteilhaft, um unseren Horizont und Kenntnisse zu erweitern. Wer weiß, wann nächste Fragesteller in diese Bredouille kommt und nachfragt.
Alles Gute
Gefühlsmäßig hätte ich das mit dem Vermieter geregelt, damit möglichst wenig Schaden für den Vermieter entsteht.
Aber Gefühle decken sich nicht unbedingt mit dem Gesetz und Recht.
Ich habe nochmals das BGB gewälzt und folgende § gefunden.
§ 563 Absatz 3
Die Tochter ist unter der Anschrift der Mietswohnung der Mutter gemeldet.
Also tritt sie automatisch in den Mietvertrag ein, wenn sie diesen nicht kündigt.
Das hat nichts mit dem Erbe bzw dessen Nichtantreten der Erbschaft zu tun.
Wenn ihr das Erbe ausschlagt, dann müsst ihr vermutlich auch nicht kündigen, sondern es ist Sache des Nachlassgerichts.
Allerdings würde ich dem Vermieter mitteilen, dass ihr das Erbe ausschlagt und das alles in den Händen des Nachlassgerichts liegt und er sich dorthin wenden soll.
Weder ihr noch der Vermieter darf die Wohnung betreten, dass ist allein Sache des Nachlasspflegers.
Allerdings gehört sämtlicher Nachlass zur Wohnung und muss in der Wohnung verbleiben.
Hat die Schwägerin irgendwelche Gegenstände (z.B TV) wirklich selbst bezahlt und kann dies nachweisen, würde ich das über den Nachlasspfleger klären, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.
Die Schlüssel würde ich dem Nachlassgericht aushändigen.
Hierzu habe ich im BGB folgendes gefunden:
§ 1960 BGB Sicherung des Nachlasses; Nachlasspfleger
(1) Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht. Das Gleiche gilt, wenn der Erbe unbekannt oder wenn ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat.
(2) Das Nachlassgericht kann insbesondere die Anlegung von Siegeln, die Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten sowie die Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses anordnen und für denjenigen, welcher Erbe wird, einen Pfleger (Nachlasspfleger) bestellen......
Der Gearschte bei der ganzen Sache ist wohl der Wohnungseigentümer, der für die ganze materielle Bredouille deiner Schwiegermutter nichts kann.
Wenn deine Schwägerin einen Anwalt zum Kumpel hat, wird er euch doch auch seine Vorgehensweise benannt haben.
Vielleicht magst du uns berichten, was er euch vorgeschlagen hat, oder wie es am Ende insgesamt ausgegangen ist.
Für uns hier im Forum finde ich eine Rückmeldung immer vorteilhaft, um unseren Horizont und Kenntnisse zu erweitern. Wer weiß, wann nächste Fragesteller in diese Bredouille kommt und nachfragt.
Alles Gute