Schokoschnute
Aktives Mitglied
Für alles bis zum Sterbetag ist die Tochter nicht Verantwortlich, wenn Sie das Erbe ausschlägt.
Ab Sterbetag schon, erstmal weil Sie mit in ihrer Wohnung wohnt,aber auch wenn Sie nicht darin gewohnt hätte.
Das muss ja Vernüftig aufgelöst werden,wie beschrieben und das geht immer an die folgende Generation.
Ohne Erbe, hat Sie trotzdem die Pflicht, Sterbeurkunden zu verschicken, damit der Fall Mutti quasi geschlossen werden kann, ansonsten laufen die Rechungen immer weiter,und ab da würde es Kompliziert,..denn ab Sterbetag wird es der Tochter wohl angerechnet.
Nur weil Sie das Erbe abschlägt ist Sie nicht der Verantwortung raus.
Die Tochter muss Sie ja auch Beerdigen.
Da Sie kein Geld hat..
Sie kann beim zuständigen Sozialamt einen schriftlichen Antrag stellen zur "Übernahme der Beerdigungskosten."
Hinzu der Mietevertrag der Mutter/Sterbeurkunde/ Kündigung der Tochter.
Hinzu das Sie Studentin ist, alle schriftlichen Beweise, das Sie es nicht alleine tragen kann!
Die Bestattung ist natürlich auf das nötigste Minimiert.
Mit einer Bestätigung vom Sozialamt für eine Sozialamtbeerdigung ,geht man zu einem Bestattungsunternehmen,alles weiter dort.
Wenn dem Statt gegeben wird, ( Wiederspruch im Eilverfahren,falls die sich schwer tun )
hat Sie aber auch kein Anrecht mehr,auf den Wohnungsinhalt ihrer Mutter.
Die schriftliche Bestätigung vom Sozialamt muss dann auch an den Vermieter gehen.
Der Wohnungsinhalt ist dann quasi Besitz der Stadt.
Die Tochter darf NUR ihre Privatdinge mit Raus nehmen.
Die Wohnung wird dann ab Genehmigung der Sozialbestattung be"kukuckt".
Bis Dato sollten ihre Dinge,oder auch Andenken ihrer Mutter aus der Whg sein.
Die Wohnung wird dann von der Stadt entsorgt und Frei gegeben.
Ich weiß jetzt nicht genau, ob damit eine Wohnungsauflösung automatisch verläuft,oder ob im Antrag auch noch + Wohnungsauflösung stehen muss.
https://www.bestattungen.de/ratgeber/bestattungskosten/sozialbestattung.html
Ab Sterbetag schon, erstmal weil Sie mit in ihrer Wohnung wohnt,aber auch wenn Sie nicht darin gewohnt hätte.
Das muss ja Vernüftig aufgelöst werden,wie beschrieben und das geht immer an die folgende Generation.
Ohne Erbe, hat Sie trotzdem die Pflicht, Sterbeurkunden zu verschicken, damit der Fall Mutti quasi geschlossen werden kann, ansonsten laufen die Rechungen immer weiter,und ab da würde es Kompliziert,..denn ab Sterbetag wird es der Tochter wohl angerechnet.
Nur weil Sie das Erbe abschlägt ist Sie nicht der Verantwortung raus.
Die Tochter muss Sie ja auch Beerdigen.
Da Sie kein Geld hat..
Sie kann beim zuständigen Sozialamt einen schriftlichen Antrag stellen zur "Übernahme der Beerdigungskosten."
Hinzu der Mietevertrag der Mutter/Sterbeurkunde/ Kündigung der Tochter.
Hinzu das Sie Studentin ist, alle schriftlichen Beweise, das Sie es nicht alleine tragen kann!
Die Bestattung ist natürlich auf das nötigste Minimiert.
Mit einer Bestätigung vom Sozialamt für eine Sozialamtbeerdigung ,geht man zu einem Bestattungsunternehmen,alles weiter dort.
Wenn dem Statt gegeben wird, ( Wiederspruch im Eilverfahren,falls die sich schwer tun )
hat Sie aber auch kein Anrecht mehr,auf den Wohnungsinhalt ihrer Mutter.
Die schriftliche Bestätigung vom Sozialamt muss dann auch an den Vermieter gehen.
Der Wohnungsinhalt ist dann quasi Besitz der Stadt.
Die Tochter darf NUR ihre Privatdinge mit Raus nehmen.
Die Wohnung wird dann ab Genehmigung der Sozialbestattung be"kukuckt".
Bis Dato sollten ihre Dinge,oder auch Andenken ihrer Mutter aus der Whg sein.
Die Wohnung wird dann von der Stadt entsorgt und Frei gegeben.
Ich weiß jetzt nicht genau, ob damit eine Wohnungsauflösung automatisch verläuft,oder ob im Antrag auch noch + Wohnungsauflösung stehen muss.
https://www.bestattungen.de/ratgeber/bestattungskosten/sozialbestattung.html
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