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HILFE! --- Sorgen mit Bafög und viele Fragen !!!

ChrisiW.

Mitglied
Hi zusammen, ich weiss das es hier öfter schon mal ähnliche Beiträge gegeben hat, aber vlt können mir hier eiige weiter helfen die dieses Problem auch schon hatten.

Und zwar.

Mein Freund will jetz eine schulische Ausbildung machen, das wäre aber schon seine zweite ( erste war überbetrieblich). Die sache ist die, Bafög antrag läuft, aber die eltern werden wohl zu viel verdienen wie es aussieht. Doch am ende bleibt nichts für seine unterstützung bei der ausbildung übrig. Er wohnt noch zuhause und muss dann jeden tag 110 km zur ausbildung fahren und 110 wieder zurück. aber vom geld her würde sich eine wohnung in der ausbildungsstadt auch nicht lohnen.
Nun habe ich gehört das man auch bis zu 2 jahren ausbildung einen bildungsgtschein bekommen kann. wisst ihr vlt welche vorraussetzungen man für einen bildungsgutschein haben muss?
Ich habe schon viele foren durchstöbert und auch gelesen das wenn man wenig bafög bekommt ( bis 192€) , es mit alg2 aufstocken kann das man die schule wenigstens bezahlen kann. andre frage: kann man vlt auch irgendwo fahrkosten beantragen?
Ich weiss das sich viele leute da drüber aufregen, das wenn man ne schulische ausbildung machen will auch sicher gehn muss das man es bezahlen kann usw. Aber manchmal kann man nicht alles allein zahlen ... aber man will sein leben doch weiter führen und nicht den ganzen tag zuhause sitzen und warten bis am 1. des monats das geld auf dem konto ist.
Deshalb wollen wir egal woher, jegliches geld bantragen das man die ausbildung machen kann. hierbei spreche ich nur von der dauer von 1 jahr.
Kann doch nicht sein das wenn man zuhause sitzt und nichts macht geld bekommt, und wenn man sich bemüht was aus seinem leben zu machen dasteht wie ein depp.


Und die andre sache ist die, ich persönlich werde auch in ein paar wochen nochmal eine ausbildung machen ( schulisch). Bin 26 Jahre, und versuche natürlich auch bafög zu bekommen. Mein Problem ist allerdings, das ich dann bei den Eltern meines Freundes einziehen will, da ich es dann nicht so weit zur arbeit habe. Die sache ist nur die, ich muss dann 50 euro im monat bezahlen ( was ich auch gern mache). Ich weiss das die eltern meines freundes dann eine mietbescheinigung ausfüllen müssen. die sache ist aber die, muss ich dort gemeldet sein oder kann ich das auch noch bei meinen eltern bleiben?

Deshalb muss es doch irgendwelche möglichkeiten geben wie man unterstützung anfordern kann.

Vlt können mir hier einige von euch weiterhelfen ;)
 

Yukmaus

Aktives Mitglied
Also zum Freund: wenn er kein Bafög bekommt, weil die Eltern zuviel verdienen, dann sollte er dort einfach mal wegen Unterhalt anklopfen ;)
Wenn er eh noch zuhause wohnt, was hat er denn dann an Kosten?

Bildungsgutscheine sind eher eine theoretische Konstruktion und werden ungern ausgegeben. Die Voraussetzungen dafür sind unterschiedlich aber eine bereits angefangene Ausbildung wird wohl eher nicht unterstützt (sondern eher wenn man arbeitslos ist und gar nirgends mehr unterkommt). Zum Arbeitsamt und beraten lassen, aber keine großen Hoffnungen machen.

Zu dir: du kannst den Wohnsitz beim Freund als Zweitwohnsitz anmelden wie auch viele Studenten sich in der Unistadt mit Zweitwohnsitz anmelden. Bafög kann man nicht mit Alg 2 aufstocken (sowas habe ich versucht, geklagt und verloren). Je nach Richter hat man damit vielleicht sogar Erfolg aber geh mal damit zur ARGE, die lachen dich aus... Um eine Klage kommst du dabei nicht herum (wette ich drauf).

Ist leider teilweise nur Makulatur was in irgendwelchen Gesetzen steht (da gibts sowas als Härtefall aber wie gesagt...).
 

ChrisiW.

Mitglied
okay, dann weiss ich jetzt wenigstens bei mir schon mal bescheid mit dem zweitwohnsitz. das ist schon mal gut zu wissen. bildungsgutschein hat mir meine beraterin auch schon immer angeboten wenn ich was finde, werd ich sie auch nochmal drauf ansprechen.

Und zu meinem Freund: Er hat gar nichts an geld. Im moment nur seine vergütung zum Fsj, was aber auch nur noch bis ende august geht. ja klar müssten seine eltern ihm helfen weil sie für den bafög satz noch zuviel verdienen ( nach den letzten beiden kalenderjahren , denn sein vater ist in der zwischenzeit arbeitslos gewurden und verdient jetz viel weniger in einer zeitarbeitsfirma). die sache ist aber die, am ende des monats wissen sie trotzdem nicht wo ihr geld geblieben ist, und sie sagen das sie es nicht schaffen ihn zu fördern. ist ne schwierige lage
 

Yukmaus

Aktives Mitglied
Also wenn das Einkommen jetzt geringer ist - und gerade bei ZAF! dann kann es doch sein, daß Bafög dabei rausspringt. Hierbei sollte unbedingt ein Aktualisierungsantrag gestellt werden, sp daß das aktuelle Einkommen berücksichtigt wird und nicht das von vor 2 Jahren.

Zum Bildungsgutschein: wenn du einen angeboten bekommen hast ist das doch schonmal die halbe Miete ;)
Aber soweit ich weiß mußt du aufpassen: bereits begonnene Maßnahmen können nicht mehr gefördert werden. Darum mußt du rechtzeitig hin und den Gutschein beantragen. So jedenfalls hatte man es mir erklärt - ohne daß meine Ausbildung dann jedoch gefördert wurde. Egal, ich mach sie nun trotzdem - ohne Förderung (hab allerdings in der Hinsicht auch kein Geldproblem).
 

ChrisiW.

Mitglied
Ja gut, meine Beraterin sagte mir ja wenn ich etwas habe soll ich gleich vorbei kommen wegen Bildungsgutschein. Heut war ich dort und jetz will sie nichts mehr davon wissen. weil meine Ausbildung 3 jahre gehen würde. ich weiss das der gutschein nur für 2 jahre gilt. bei vielen klappt der trick 17, das sich die eltern verpflichten das 3. jahr zu finanzieren. ich musste ihr heut erstmal selbst sagen das man bab bei der 2. ausbildung nicht bekommt.

Ach ja was ich dich noch fragen wollte, bei dem zweitwohnsitz, müssen ja dann meine "schwiegereltern so ne mietbescheinigung angeben. aber wie ich gehört habe, müssen die des dann auch bei der steuererklärung usw mit abgeben und es wird ihnen abgezogen. weiss da jemand vlt was? weil wenn es so ist lass ich das mit dem 2. wohnsitz.


Naja und bei meinem freund, auf dem AA waren wir heut. die können nix machen. na gut, dann werden wir nächste wo mal beim bafög- amt vorsprechen :)
 

Landkaffee

Urgestein
Dein Freund wird wohl bei seinen Eltern um Geld anklopfen müssen.
Wenn sein Vater aber erst jetzt kürzlich in die finanzielle Not geraten ist, bzw. er erst kürzlich arbeitslos wurde, dann zur Zeitarbeit kam, so muss der Antrag auf BAföG entspechend aktualisiert werden.
Sollten aber seine Eltern einfach nur zu viel Geld ausgeben, so hat der Gesetzgeber kein Verständnis dafür.
Dann muss er wirklich an seine Eltern herantreten. That´s it!
Es gibt Härtefallregelungen, aber da müsste er sich wirklich nicht in Foren informieren.... .

Bist Du bei den Eltern Deines Freundes mit Zweitwohnung angemeldet, so interessiert das schon das Finanzamt. Du zahlst Miete und so ist das für die Eltern eben auch ein zusätzliches Einkommen. *achselzuck*
Mancherorts und das betrifft Dich: gibt es auch eine Zweitwohnungssteuer.
(Ich wusste das auch ´mal nicht und bekam plötzlich einen Bescheid über *lach* 1 Pfennig. Bin dann gleich zum Finanzamt und habe gefragt, ob ich auch bar zahlen darf. *schmunzel*)

Es gibt für Eure Anliegen Beratungsstellen, in denen Profis sitzen. Warum geht Ihr da nicht hin?

LG
Landkaffee
 

Yukmaus

Aktives Mitglied
Wobei man aber schon noch ergänzen sollte, daß die Eltern nicht verpflichtet sind, für eine zweite Ausbildung Unterhalt zu leisten. Sie tun das dann freiwillig. Das Bafögamt dagegen zahlt eine zweite Ausbildung dann, wenn die erste nicht föerderungsfähig war (zb weils eine Berufsausbildung in einem normalen Ausbildungsbetrieb und keine rein schulische war).
 

ChrisiW.

Mitglied
Ja Yuk, aber wenn meine Eltern das nicht freiwillig machen wird ihnen doch vom amt aus ein brief geschickt oder gegebenenfalls geklagt.
Wir werden am montag aufs amt gehen und alles besprechen.
Ich dachte eigentlc das die eltern nicht mehr unterstützen müssen wenn man schn über 25 jahre ist. aber anscheinend doch.
gelesen hab ich letztens auch das sie das wieder nur bis zum 27 Lj machen müssen.
ich mein die im amt werden mir nur des sagen was sie wollen das sie nicht viel geld zahlen müssen.
 

Yukmaus

Aktives Mitglied
Nein so ist es nicht ganz ;)
Sie MÜSSEN am Antrag mitwirken, also Einkommensunterlagen einreichen, das ja! Aber zahlen müssen sie nicht, auch nicht vom Amt aus. Du kannst bei einer ERSTausbildung die Unterhaltsansprüche zwar ans Land abtreten und die fordern die Kohle dann ein, das geht aber nur solang du noch Unterhaltsansprüche hast.
Und die hast du eben nicht automatisch bis 27 oder 25 sondern nur bis zum Abschluß einer ERSTausbildung. Die kann entsprechend ja auch mit 19 schon abgeschlossen sein, dann endet die Unterhaltspflicht der Eltern mit 19.
Das Amt berechnet einfach anhand der Unterlagen der Eltern den theoretischen Unterhaltsbetrag, das ist dann auch meistens korrekt (wie gesagt solltet ihr beantragen daß das AKTUELLE Einkommen berücksichtigt wird). Die rechnen da nicht irgendwas runter, damit sie nicht zahlen müssen ;)
Wenn die Eltern sich quer stellen, siehts aber schlecht aus, denn mit Einklagen ist dann nix.
Nur unter ganz bestimmten, nur sehr selten zutreffenden Bedingungen müssen Eltern eine Zweitausbildung zahlen. Davon weiß aber weniger das Bafögamt was, sondern eher der Anwalt.
Aber vllt kommt genug Bafög raus, dann hättet ihr das Problem ja gar nicht.
 

ChrisiW.

Mitglied
Also wie gesagt yuk, das ist ja meine 2. ausbildung. aber ich werde die nicht antreten wenn ich kein der kaum bafög bekomme. weil ich nicht WILL das meine eltern für mich zahlen müssen. obwohl sie es vlt machen würden. Aber das will ich einfach nicht. so siehts nämlich aus.
also wenn es meine 2. ausbildung is kann ich ja dann sagen das meine eltern nicht für mich zahlen wollen, und dann würde es gehen ohne das dann ein brief kommt und das geld eingeklagt wird vom amt? wenn ich das jetzt richtig verstanden habe.
 

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