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Hilfe mein Konto ist dicht aber das dürfte nicht sein

smurfi

Neues Mitglied
hallo community,

meine freundin hat ein großes problem. sie hatte vor einigen monaten ein p-konto eingerichtet, weil eine kontopfändung auf dem konto ist. so wurde es ihr von der bank angeraten...seitdem bezahlt sie monatlich 15euro kontoführungsgebühren. ihr wurde zugesichert das ein betrag bis ~950 euro nicht pfändbar sei. das lief bis heute auch ganz gut.

nun ist sie aber im 7. monat schwanger und hat beihilfen beim sozialamt beantragt sowie geld aus dem "neu" gebildeten bildungstopf für unseren 3jährigen.

nun sind am 31.05. sozialhilfe, unterhaltsvorschuß, beihilfe zur babyausstattung sowie die nachzahlung aus dem bildungstopf. in summe waren das 995euro.

um die sache mal aufzuschlüsseln
133,- unterhaltsvorschuss vom jugendamt
350,- beihilfe babyausstattung
460,- sozialhilfe
52,- aus dem bildungstopf
----
995,- in summe

es folgt demnächst noch 184,- kindergeld

nun hat sie sich gleich 650 euro gesichert (vorahnung?), aber daher noch einige verpflichtungen überwiesen werden müssen hat sie eben noch geld auf dem konto gelassen.

heute wollte ich für sie die wickelkommode überweisen, aber das ging nicht. die dame von der bank konnte mir keine auskunft geben, was auch ok ist da keine schriftliche vollmacht vorlag.

als ich dann aber versuchen wollte 50,- abzuheben schlug mir der automat vor das nur noch der alternativbetrag von 25,- ausgezahlt werden kann. nun sind noch 230,- euro auf dem konto und sie kommt nicht ran. das komische diesen monat dazu ist, dass normale kontoführungsgebühren abgebucht wurden und nicht die 15,- wie gewöhnlich bei dem p-konto.

die alles entscheidenden fragen sind:
a) kann die bank von alleine das konto wieder zurückstufen, von p-konto zu normal?
b) kann die bank diese gelder einfach einbehalten/pfänden?
c) welche dieser beträge darf nicht gepfändet werden?
d) was ist mit der 7-tage regelung geworden, in der man sich das geld vom konto holen kann?
e) wie hoch ist der pfändfreie betrag bei 1 erwachsener (schwangerschaft) + 1 kind (3j)
f) reicht es mit den entsprechenden bescheiden bei der bank vorzusprechen um das geld zu bekommen?
g) oder muss der umweg über das gericht gegangen werden?
h) was mache ich am besten als nächstes?

das problem ist unter anderem auch das die gelder an bestimmte zwecke gebunden sind (beuhilfe) und diese zweckgemäße verwendung nachgewiesen werden muss.

danke, ich würde mich über eine schnelle aufschlussreiche antwort SEHR freuen.

mfg smurfi
 

Dolphin1979

Aktives Mitglied
Hallo Smurfi!

Deine Freundin erfährt nur bei Ihrer Bank was los ist und Aufklärung!

Von meiner Freundin mit Kind weiß ich, weil Sie auch P-Konto beansprucht und Sozialleistung bezieht und Gläubiger als Verehrer hat:

*Man hat monatl. Pfändungsfreibetrag von € 985,15.
*Pfändungsfreie Beträge wie Babyausstattung, Kindergeld muss man eine Bescheinigung (Nachweise für Freibeträge von Familienkasse, Amt etc.) der Bank vorlegen.
*Das nicht verbrauchte Pfändungsfreibetrag vom Vor-Monat darf man ihr im nächsten Monat nicht gepfändet werden. Man kann sich eine Rücklage bilden (Monat zu Monat).
*Mit dem Guthabenkonto (Ohne Dispokredit) hat sie Einschränkungen (Bezahlen im Geschäft, Lastschrift- oder Abbuchungsaufträgen)

Wenn Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegt kann man nicht direkt vom Leistungträger Geld holen. Das gilt nicht für das Bankkonto! Das kann abgeräumt werden.
Deshalb gibt es diese Regelung - eingehende Sozialleistungen muss man innerhalb dieser 7 Tage verwenden. Nicht verwendete Gelder werden ab dem 8. Tag von der Spk/Bank an den Pfändungsgläubiger abgeführt! D.h. So lange ist die Sozialleistung noch Sozialleistung und kann vom Empfänger entsprechend verwendet werden. Was danach noch übrig ist, ist dann aber `normales Guthaben´ und kann gepfändet werden.

Sie macht alle notwendige Bankgeschäfte innerhalb dieser Frist und hebt nur den nötigen monatlichen Bargeldvorrat ab damit ihr nur noch pfänden kann, was Sie zur Begleichung der Schulden geben kann.

Alles abzuheben, sollte man besser nicht, denn es kommt immer auf den Einzelfall an, ob man von Schulden herunter kommen will/muss, und da zählt dann natürlich jeder Cent.

lg.
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
Hallo,
hier steht alles über das P-Konto drin:
P konto, pfändung konto, giro mit pfändungsschutz und sicherheit


a) kann die bank von alleine das konto wieder zurückstufen, von p-konto zu normal?
Können theoretisch....aber sollte sie nicht

b) kann die bank diese gelder einfach einbehalten/pfänden?
NEIN!!!
Kindergeld ist sowieso unpfändbar und es gilt der Pfändungsfreibetrag.
Allerdings würde ich vorsichtshalber die 7 Tage Frist einhalten. Aber trotzdem einmal auf das Gericht zu einem Rechtspfleger gehen, damit sich was bewegt.

c) welche dieser beträge darf nicht gepfändet werden?
Es darf nichts gepfändet werden; siehe Pfändungsfreibeträge.

d) was ist mit der 7-tage regelung geworden, in der man sich das geld vom konto holen kann?
Die gilt weiterhin!!
Siehe auch die Homepageadresse oben.

e) wie hoch ist der pfändfreie betrag bei 1 erwachsener (schwangerschaft) + 1 kind (3j)
1359,99 €
ob Schwangerschaft oder nicht, das Kind zählt noch nicht...

f) reicht es mit den entsprechenden bescheiden bei der bank vorzusprechen um das geld zu bekommen?
Nein, die musst auf das Gericht gehen zu einem Rechtspfleger, damit sich die Bank bewegt.
Es gibt auch ausnahmen bei den Banken, aber darauf würde ich nicht bauen.
 

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