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HILFE KRankenversicherung

maddinschen

Mitglied
Zur Zeit, habe ich weniger geld da ich nen problem mit dem Auto habe, musste ich 2 Aufträge abgeben, bin aber nah dran ein zubekommen, und mit der arge ist es nicht so einfach, vor 5 monaten hatte ich die idee mich dort zumelden, weil es mir finanzielle nicht gut ging, ich habe den antrag gestellt und wurde dann wieder nachhause geschickt und mir wurde gesagt das ich keine leistungen ohne krankenversicherung bekomme.
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Wenn dem so ist, was ich mir nicht vorstellen kann, dass man bei der Arge abgelehnt wird, weil man keine KK hat, dann würde ich tats. den Weg über die Privaten nehmen, denn das neue Urteil sagt aus, dass die Arge den vollen Beitrag der PKV zahlen muss...
Ich meine, ich glaube dir das sofort, dass dir das gesagt wurde, denke aber dass die dich einfach nicht haben wollten ;)
Nicht jede Entscheidung einer Arge ist richtig.....lass dir das schriftlich geben, dass du keine Leistungen bekommst dann kannste gleich ne Klage ans Gericht schicken und bis dahin suchst dir ne Private deren Beiträge die Arge voll übernehmen muss.....denen würde ich etwas erzählen! ;)
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Kuck mal hier...

Private Krankenversicherung von Hartz-IV-Empfängern: ARGEN müssen Beiträge in voller Höhe übernehmen

Die ARGEN müssen die Kosten für die private Krankenversicherung von Hartz-IV-Empfängern voll übernehmen. Dies hat die 29. Kammer in zwei Verfahren von Arbeitslosengeld-II-Beziehern aus Düsseldorf und Grefrath entschieden.
Die Kläger sind im jeweils günstigsten Tarif privat krankenversichert. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung war aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen. Die ARGEN Düsseldorf und Kreis Viersen bewilligten den Klägern nur einen Zuschuss zu ihren privaten Versicherungen, nicht jedoch die vollen Beiträge. Zur Begründung führten sie aus, dass nur ein Zuschuss in Höhe des Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung gewährt werden könne. Für die Zahlung höherer Leistungen fehle es an einer Rechtsgrundlage.
Die vor der 29. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf erhobenen Klagen hatten Erfolg. Die Beklagten wurden verurteilt, die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in tatsächlicher Höhe zu übernehmen. Dies ergebe sich zwar nicht unmittelbar aus dem Gesetz, aber aus einer entsprechenden Anwendung von § 26 Abs. 2 Nr. 2 Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II). Danach wird für Bezieher von Arbeitslosengeld II, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, für die Dauer des Leistungsbezuges der Beitrag übernommen.

Diese Regelung sei auch dann anwendbar, wenn der Hartz-IV-Empfänger privat krankenversichert sei. Denn es bestehe eine mit dem geregelten Fall vergleichbare Interessenlage. Es entspreche der Absicht des Gesetzgebers, für Bezieher von Arbeitslosengeld II umfassenden Krankenversicherungsschutz zu gewährleisten, ohne sie gegen ihren Willen mit Beiträgen zu belasten. Wenn ein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung jedoch ausscheide, müsse auch der private Krankenversicherungsbeitrag voll übernommen werden. Andernfalls würden bei den Betroffenen Beiträge in nicht unerheblicher Höhe auflaufen, so dass das Existenzminimum nicht mehr gewährleistet sei.

  • Urteil vom 12.04.2010 - Az. S 29 AS 547/10; nicht rechtskräftig
  • Urteil vom 12.04.2010 - Az. S 29 AS 412/10; nicht rechtskräftig
Quelle: Sozialgericht Düsseldorf
Quelle:
http://www.sozialticker.com/private...ege-in-voller-hoehe-uebernehmen_20100610.html
 

maddinschen

Mitglied
Das ist interessant, das merke ich mir, versuche es jetzt mal bei der vdk, habe ja auch jetzt nen schreiben vom dezernat der knappschaft bekommen wo geschrieben ist das das woll die barmer mich aufnehmen muss das wollte ich noch vom bundesversicherungsamt klären lassen, aber die hat mir am telefon schon wenig hoffnung gemacht, werde es aber trotzdem versuchen, und arbeitslos melden will ich mich ziemlich ungern, nur wenn es nicht anders geht, ich habe mich immer durchgeboxt und denke das andere eher das geld von den brauchen.
 

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