soweit ich weiß, darfst du zwar die geldbeträge nicht schwärzen (egal ob zu- oder abgänge), aber zumindest bei abgängen darfst du den text schwärzen, bei zugängen muss der text aber bleiben, denn die wollen wissen, woher das geld kommt, also ob es einkommen oder ähnliches ist.
die behalten natürlich nicht deine originalkontoauszüge, aber sie machen sich auf jeden fall kopien davon. wahrscheinlich kannst du sie auch vorher selbst kopieren und dann auf den kopien die texte der geldabgänge schwärzen, dann hast du die originale "unbeschädigt".
das problem ist, dass jeder sachbearbeiter im prinzip sein eigenes ding macht, also natürlich müssen sie sich an die gesetze halten, aber schlussendlich hat das letzte wort dein sachbearbeiter. der eine sagt vielleicht, dass ihm selbsterstellte (teilgeschwärzte) kopien reichen und ein anderer will sie vielleicht doch im original sehen.
ich würde an deiner stelle kopien machen und die texte der geldabgänge schwärzen und die dann zusammen mit den nichtgeschwärzten originalen mit zu deinem sachbearbeiter nehmen und ihm dann erstmal nur die kopien vorlegen und wenn die ihm reichen ok und wenn nicht, dann musst du eben doch die komplett lesbaren originale vorlegen.
p. s.: diesen aussagen sind nach bestem wissen und gewissen aber auf jeden fall ohne gewähr!