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HILFE: Hartz 4 Erstantrag KONTOAUSZÜGE

G

Gast

Gast
Guten Morgen. Ich muß für meinen Hartz 4 Erstantrag meine Kontoauszüge vorlegen, dies sagte man mir vom jobcenter und ich habe das auch im Internet gelesen. Meine Frage, muß ich die Kontoauszüge "nur" vorlegen oder auch abgeben? Ich konnte leider keine Informationen finden die mir helfen. Sollte man die Kontoauszüge aber abgeben würde ich einige Geldausgänge schwärzen. Wer kann helfen? Es geht Niemanden etwas an wo ich etwas kaufe das ist ein Grundrecht!!
 
A

ABC

Gast
soweit ich weiß, darfst du zwar die geldbeträge nicht schwärzen (egal ob zu- oder abgänge), aber zumindest bei abgängen darfst du den text schwärzen, bei zugängen muss der text aber bleiben, denn die wollen wissen, woher das geld kommt, also ob es einkommen oder ähnliches ist.

die behalten natürlich nicht deine originalkontoauszüge, aber sie machen sich auf jeden fall kopien davon. wahrscheinlich kannst du sie auch vorher selbst kopieren und dann auf den kopien die texte der geldabgänge schwärzen, dann hast du die originale "unbeschädigt".

das problem ist, dass jeder sachbearbeiter im prinzip sein eigenes ding macht, also natürlich müssen sie sich an die gesetze halten, aber schlussendlich hat das letzte wort dein sachbearbeiter. der eine sagt vielleicht, dass ihm selbsterstellte (teilgeschwärzte) kopien reichen und ein anderer will sie vielleicht doch im original sehen.

ich würde an deiner stelle kopien machen und die texte der geldabgänge schwärzen und die dann zusammen mit den nichtgeschwärzten originalen mit zu deinem sachbearbeiter nehmen und ihm dann erstmal nur die kopien vorlegen und wenn die ihm reichen ok und wenn nicht, dann musst du eben doch die komplett lesbaren originale vorlegen.

p. s.: diesen aussagen sind nach bestem wissen und gewissen aber auf jeden fall ohne gewähr!
 

fusselbürste

Mitglied
Hallo Gast,

es ist richtig. Du musst Deine Kontoauszüge nur vorlegen. Sicher wirst Du gefragt, ob die sich Kopien machen dürfen oder die behalten können. So war es bei mir. Ich habe dies verneint. Dann war das Thema auch durch.

Du wirst sicher noch mehr Fragen haben, wenn Du das erste Mal diesen Antrag abgeben musst und ich kann Dir hierfür eine andere Plattform empfehlen, die mir persönlich sehr gut und auch schnell geholfen hat.

Startseite - Erwerbslosenhilfe online

Grade dieses Thema ist sehr speziell und es gibt soviel Vorschriften, Rechte und Pflichten worüber mich niemand bei der Antragsaufnahme hingewiesen hat.

Alles Gute und gute Nerven wünsche ich Dir ;)
 

Lilalaunefee

Aktives Mitglied
Wie schon geschrieben, dürfen die nicht die Originalbelege behalten. Wohl aber einsehen. Was auch recht und billig ist. Du willst Geld vom Staat, also dürfen die auch schauen, ob du was auf der hohen Kante hast. Oder ob du monatlich von einem Wohltäter gesponsert wirst ;). Wo genau du einkaufst, interessiert niemanden.
 

Landkaffee

Urgestein
Wie schon geschrieben, dürfen die nicht die Originalbelege behalten. Wohl aber einsehen. Was auch recht und billig ist. Du willst Geld vom Staat, also dürfen die auch schauen, ob du was auf der hohen Kante hast. Oder ob du monatlich von einem Wohltäter gesponsert wirst ;). Wo genau du einkaufst, interessiert niemanden.
Na, bei ständig Feinkost oder eben Luxus, da gucken die sicher auch.
Fragt sich nur wie weit und ob das okay ist.
Letztlich geht´s dann aber um sogenanntes unwirtschaftliches Verhalten
und sonst eben darum, so wie Lila schrieb: ob Du gesponsert wirst.


LG
Landkaffee
 

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