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HILFE!!! Handy-Vertrag über Dritte

DummeNuss

Neues Mitglied
Einen guten Tag wünsch ich erstmal ..... und nun wer kann mir HELFEN?????

Ich stecke gerade in einer Zwickmühle!!!!!!!
Habe vor ca. 4 Monaten einen Handy-Vertrag über meinen Namen für einen bis dato guten Freund abgeschlossen. Der Herr konnte wegen einer Bagatelle keinen Vertrag abschließen. Daher habe ich so dumm wie ich war meinen Personalausweis dazufügen lassen um es Ihm zu ermöglichen. Der Vertrag ansich lief zwar unter meinem Namen aber die Kosten wurden per Lastschriftverfahren von seinem Konto abgebucht, was vertraglich auch so festgehalten ist.

Jetzt hab ich Anfang September eine Mahnung von diesem Vertrag zugeschickt bekommen. Hab mich sofort mit dem Herrn in Verbindung gesetzt und auf seine Aussage vertraut, dass er es bereits beglichen hätte. 3 Wochen später lag Mahnung Nummer 2 im Briefkasten , worum es sich immernoch um die selbe Rechnung ging. Der Vertrag ist mittlerweile gekündigt, konnte nur online mit der Person in Kontakt treten und bekam folgende Antwort.......

Wenn du keinen Schufa-Eintrag bekommen willst, würde ich das Geld an deiner Stelle überweisen, denn von mir bekommt der Anbieter keinen Cent mehr.......

Jetzt würde ich gerne wissen, ob ich irgendwie die Möglichkeit habe, diesen Herrn zur Rechenschaft zu ziehen. Da ja immerhin für den Vertragsabschluss beide Personalausweise und beide Unterschriften registriert wurden und nicht nur meine Daten erfasst wurden.

Ich bedanke mich jetzt schonmal für eure Antworten auch wenn Sie für mich nicht gut ausfallen sollten : )
 

Tine

Sehr aktives Mitglied
Ich würde mal sagen da machste nix dagegen. Hoffentlich haste wenigstens was gelernt und machst sowas dummes nicht wieder und lass die Karte sperren wer weiss ob der Vertrag wirklich gekündigt wurde.
 

DummeNuss

Neues Mitglied
Du machst deinem Namen alle Ehre. Das wird dir wohl eine Lehre sein in Zukunft.

Am besten du gehst zum Anwalt und klär das. Dein Bekannter soll für den Schaden aufkommen.


Hmmmm .... warum hab ich mich wohl so genannt:confused:!!!
bestimmt nicht um dumme sprüche dazu lesen zu können! Fakten hätte ich gern zu diesem Thema, ob es überhaupt sinn macht meinen anwalt damit zu nerven....und jaaaaaaaaaa ich habe daraus gelernt, denn ich weiß nun das selbst eine sandkasten freundschaft für den A**** ist & man niemandem trauen kann
 
J

john-2

Gast
Hallo,

auf jeden Fall sofort die Karte sperren lassen. Dann das Handy zurückfordern.

Anschließend überlegen, ob sich der Weg zum Anwalt überhaupt rechnet. Da kommen sehr schnell ein paar hundert Euro zusammen.

Gruß

John
.
 

dekadenz

Mitglied
hatte aehnliche probleme... weg zum anwalt lohnt meist nicht, ausser man hat nen beratungsschein, den bekommt manals hartz4 empfaenger oder geringverdiener. einfach mit kontoauszuegen zum zustaendigen amtsgericht. wenn er dir das handy nicht wiedergibt, istes zumindest diebstahl.
 

mellchen

Aktives Mitglied
Falls eine Rechtsschutzversicherung vorhanden würde ich dort anrufen und mich erkundigen.
Glaube jedoch, dass Du die Rechnung so oder so erst mal zahlen muss. Anwaltlich kannst Du wenn dann nur gegen Deinen Bekannten vorgehen. Je nachdem wie hoch der Betrag ist wird sich das jedoch kaum lohnen. Aber ein Anruf beim Anwalt kostet meist eh nur den Anruf ;)
 
G

Gast

Gast
wenn er dir das handy nicht wiedergibt, istes zumindest diebstahl.
Wo hat er es gestohlen?

Sie hat es ihm doch gegeben.

Also ist er nicht im Dunkeln herangeschlichen und hat es genommen. So was nennt man stehlen.

Das war wohl nicht der Fall.

Die TE ist Vertragspartner und haftet aus dem Vertrag.

So einfach ist das. Ob sie im Innenverhältnis von dem Galan etwas bekommt, das bezweifele ich sehr. Ich hoffe, dass ihr Wissen jetzt etwas erweitert wurde.
 

Chakuza1984

Aktives Mitglied
Man schließt NIE einen Handyvertrag für einen "guten Freund" ab. Alles wo du deine Unterschrift drunter setzt, dafür bist du voll haftbar. Ich hoffe für dich dass die Rechnung (die du zahlen werden musst) nicht zu hoch ausfällt... :rolleyes:


Liebe Grüße


Chaky
 

dekadenz

Mitglied
es ist diebstahl, wenn sie ihr eogentum zurueckfordert und er es nicht rausruecken wuerde. ich habe einen solchen fall miterlebt. sie hats ihm anvertraut und nun will sies wiederhaben und er gibts ihr nicht? was ist das fuer dich dann?
 

mellchen

Aktives Mitglied
es ist diebstahl, wenn sie ihr eogentum zurueckfordert und er es nicht rausruecken wuerde. ich habe einen solchen fall miterlebt. sie hats ihm anvertraut und nun will sies wiederhaben und er gibts ihr nicht? was ist das fuer dich dann?
das ist kein diebstahl.. denn gestohlen hat hier niemand etwas.
wenn er ihr es nicht gibt es es höchstens vorenthaltung aber auch das passt in dem fall nicht wirklich. muss halt eine gütliche einigung her. ob diese zu erreichen ist bezweifel ich.
 

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