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Hilfe Cannabis

Rhenus

Urgestein
Wieso ist das seltsam? Es geht ja nicht um Rechtstreue im allgemeinen, sondern um eine die mit dem Beruf zu tun hat.

Und wie oder inwiefern hat das mit dem Beruf zu tun?
Ich denke, du äußerst Vorurteile.

Wenn herauskommt, dass ein Polizist in seiner Freizeit im großen Stil betrügt, ist das Geschrei ja auch groß.

Ein Polizist ist kein gültiger Vergleich, weil ihm eben über das Beamtenrecht höhere Ansprüche seines Dienstherren ihm gegenüber auferlegt sind.

Ebenso bei alkoholabhängigen Kneipenbesitzern, bei Köchen die in einer hygienisch völlig heruntergekommenen Wohnung leben oder bei Erzieherinnen die in ihrer Freizeit die eigenen Kinder schlagen.

Ich wüsste jetzt nicht, inwieweit das berufsbezogen Bestandteil einer Kontrolle wäre.

Keiner von denen hat im Beruf je etwas falsch gemacht und trotzdem regen sich alle auf.

Du hast Recht!
Ja Leute regen sich auf... leider nur selten über sich selbst. Wobei eine Störung in erster Linie von denen ausgeht, die sich eben meist grundlos und über Dinge, die nicht ihre sind, aufregen. :)

Wo der Unterschied zu mir sein soll, verstehe ich jetzt wirklich nicht.

Sag du's... ;)

Ich dachte es wäre klar, dass es um illegale Straßenrennen geht. Dann hier noch einmal deutlich: Wer in seiner Freizeit ILLEGALE Handlungen begeht die in einem ZUSAMMENHANG mit seinem BERUF stehen, ist für diesen NICHT GEEIGNET.
Stimmt...!
Diese Formulierung wäre für mich in Ordnung.
Nur diese sehe ich nicht als gegeben an.

Doch du vergisst eines, der Konsum von Cannabis ist nicht illegal...
Es liegt allenfalls eine Selbstschädigung vor.
Daher sehe ich eine Zwangskontrolle für rechtlich unzulässig an.
 
G

gesger

Gast
Es gab ne Zeit da ist Alkohol auch illegal gewesen... und es gab Zeiten, da ist Cannabis noch nicht illegal gewesen. Und warum Cannabis plötzlich verboten wurde, davon scheinst du auch keine Ahnung zu haben.
Es ist völlig irrelevant, warum Cannabis verboten wurde. Es ist verboten, das genügt. Es spielt ja auch keine Rolle warum es verboten wurde, dass man beim Fahren einen Sicherheitsabstand einhalten muss.

Stimmt...!
Diese Formulierung wäre für mich in Ordnung.
Nur diese sehe ich nicht als gegeben an.

Doch du vergisst eines, der Konsum von Cannabis ist nicht illegal...
Es liegt allenfalls eine Selbstschädigung vor.
Daher sehe ich eine Zwangskontrolle für rechtlich unzulässig an.
Der Konsum nicht, aber der Besitz (vgl. dazu § 1 Abs. 1 BtMG i.V.m. Anlage I BtMG i.V.m. § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG). Man kann Cannabis in Deutschland aber nicht konsumieren, ohne es zu besitzen. Besitz bedeutet, dass man die physische Gewalt über den Gegenstand hatte. In dem Moment, wo du einen Joint in die Hand nimmst, bist du in seinem Besitz. Anders sähe es aus, wenn man im Ausland kifft; das ist nach deutschem Strafrecht wirklich (erst einmal) irrelevant.

Wer im Krankenhaus abeitet hat Zugriff auf Betäubungsmittel verschiedenster Art. Wer dann unter Beweis gestellt hat, dass er nicht willens ist sich an das BtMG zu halten, hat in Reichweite von Betäubungsmitteln nichts verloren. Prävention, nicht Intervention ist das Stichwort. Wer von Prävention nichts wissen will, soll dann auch nicht rummeckern, wenn wirklich mal ein Pfleger oder Arzt den Medikamentenschrank leer räumt und vertickt.

Bei den anderen von mir genannten Fällen ist es dasselbe: Prävention ist das wichtige. Aus genau demselben Grund stellt man auch keine pädosexuellen Straftäter als Erzieher ein.

Grundsätzlich gilt natürlich: jeder soll sich so selber schaden, wie er es für richtig hält. Dann muss man aber auch in Kauf nehmen, für bestimmte Tätigkeiten ungeeignet zu sein. Das kann man dann unter "erweiterte Selbstschädigung" ablegen, wenn man will.

Um es nochmal klar zu stellen: Kiffer sind mir völlig egal, (weitestgehend) ebenso ob das Zeug legalisiert wird oder nicht. Es geht allein darum, dass die Zuverlässigkeit in Bezug auf bestimmte Gesetze, die für den Beruf maßgeblich sind, offensichtlich nicht gegeben ist.
 

Rhenus

Urgestein
Es ist völlig irrelevant, warum Cannabis verboten wurde. Es ist verboten, das genügt. Es spielt ja auch keine Rolle warum es verboten wurde, dass man beim Fahren einen Sicherheitsabstand einhalten muss.

Oh! Du bist jemand der alle Regeln einhält? :daumen:
Meine Hochachtung! (Ernst gemeint)
Doch mit der Begründung könnte man auch erklären wir bräuchten doch dringend wieder heidnische Bräuche, Menschenopfer oder den Kaiser!?

Oder doch wieder Milliarden für den Bayer Konzern?

Der Konsum nicht, aber der Besitz (vgl. dazu § 1 Abs. 1 BtMG i.V.m. Anlage I BtMG i.V.m. § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG). Man kann Cannabis in Deutschland aber nicht konsumieren, ohne es zu besitzen. Besitz bedeutet, dass man die physische Gewalt über den Gegenstand hatte. In dem Moment, wo du einen Joint in die Hand nimmst, bist du in seinem Besitz. Anders sähe es aus, wenn man im Ausland kifft; das ist nach deutschem Strafrecht wirklich (erst einmal) irrelevant.

Auch da irrst du.
Soviel ich weiß, kann man in Hamburg legal Haschisch und Marihuana kaufen.
Und der Besitz kleiner Mengen, die von der Strafverfolgung ausgenommen wurden, werden z.Zt. in einem Gesetz formuliert und dann ganz legal sein.

Wer im Krankenhaus abeitet hat Zugriff auf Betäubungsmittel verschiedenster Art. Wer dann unter Beweis gestellt hat, dass er nicht willens ist sich an das BtMG zu halten, hat in Reichweite von Betäubungsmitteln nichts verloren.

Definiere mal Betäubungsmittel... :)
Etwas was unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, muss nicht unbedingt Betäubungsmittel sein.

Prävention, nicht Intervention ist das Stichwort. Wer von Prävention nichts wissen will, soll dann auch nicht rummeckern, wenn wirklich mal ein Pfleger oder Arzt den Medikamentenschrank leer räumt und vertickt.

Ah ha!
Prävention ist in diesem Zusammenhang was?
Vertraue niemanden?
Daran ist die DDR und Erich Mielke gescheitert... Keine gute Idee.
Ich denke, du weißt nicht viel über wahre und erschreckendere Zustände, was Menschen zu sich nehmen.
Wer kein Vertrauen in Menschen zulassen kann, offenbart eigentlich nur, dass man sich selbst nicht traut und Angst vor Versuchung hat.

Bei den anderen von mir genannten Fällen ist es dasselbe: Prävention ist das wichtige. Aus genau demselben Grund stellt man auch keine pädosexuellen Straftäter als Erzieher ein.

Ich denke, man stellt besser gar keine Straftäter ein...
Aber hast du es nicht ein wenig kleiner... :rolleyes:

Und eine kleiner Tipp, dasselbe ist nicht gleichbedeutend mit das gleiche.
Darum sind deine Vergleiche absolut nicht zutreffend, denn dann müsste das Krankenhaus ja Haschisch bunkern.
Zudem werden über Medikamente genau Buch geführt und es ist genau nachvollziehbar wer etwas (unterstellt) nahm.
Woher kommt dein Hass auf Cannabis?

Grundsätzlich gilt natürlich: jeder soll sich so selber schaden, wie er es für richtig hält. Dann muss man aber auch in Kauf nehmen, für bestimmte Tätigkeiten ungeeignet zu sein. Das kann man dann unter "erweiterte Selbstschädigung" ablegen, wenn man will.

Warum "erweiterte" Selbstschädigung?
Und bist du nicht Autofahrer?
Nimmst nicht am Straßen- oder Schienenverkehr teil?
Konsumierst absolut nichts, heizt deine Wohnung nicht, trägst keine Kleidung?

Um es nochmal klar zu stellen: Kiffer sind mir völlig egal, (weitestgehend) ebenso ob das Zeug legalisiert wird oder nicht. Es geht allein darum, dass die Zuverlässigkeit in Bezug auf bestimmte Gesetze, die für den Beruf maßgeblich sind, offensichtlich nicht gegeben ist.
Wenn es so wäre, wie du permanent anderen unterstellst, dann müsste man doch logischer Weise feststellen, dass sich diese doch sehr sozial und Gesetzestreu verhalten.
Um einen Kick zu bekommen, birgt die Pillenküche doch ganz andere Stöffchen...
Warum also Geld ausgeben für Haschisch?
Oder bist du dafür, wie bei der Brauerei, jede Menge Kästen Bier frei, für die Belegschaft?
Hier natürlich Pillen... :)
 

pecky-sue

Aktives Mitglied
Hallo Gast TE,
Ich kann nur von einere Erfahrung vor 20 Jahren erzählen, wenn man eine Ausbildung zum Krankenpfleger machte, würden auch solche Blut oder Urinkontrollen gemacht.
Ein damaliger Freund hatte eine Ausbildung zum Krankenpfleger begonnen, leider ab und zu mal gekifft und es wurde auch das getestet. Es lag 3 Monate zurück, er wurde entlassen, und konnte eine Ausbildung in dem Bereich vergessen.
Er hat dann später eine Ausbildung bei einer Krankenkasse begonnen.

Wie Heute die Gesetzeslage bezüglich der Vorschriften bei Cannabiskonsum ist, weiß ich nicht.
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Gast TE,
Ich kann nur von einere Erfahrung vor 20 Jahren erzählen, wenn man eine Ausbildung zum Krankenpfleger machte, würden auch solche Blut oder Urinkontrollen gemacht.
Ein damaliger Freund hatte eine Ausbildung zum Krankenpfleger begonnen, leider ab und zu mal gekifft und es wurde auch das getestet. Es lag 3 Monate zurück, er wurde entlassen, und konnte eine Ausbildung in dem Bereich vergessen.
Er hat dann später eine Ausbildung bei einer Krankenkasse begonnen.

Wie Heute die Gesetzeslage bezüglich der Vorschriften bei Cannabiskonsum ist, weiß ich nicht.
Ja, es wurde illegal getestet.
Aber seit 1999 hat das Arbeitsgericht festgestellt, dass solche Tests sich an strenge Ermessensfragen orientieren müssen.
Zudem bedürfen sie der Zustimmung.
Da man zu Einzelfällen schlecht etwas schreiben kann, könnte ja theoretisch eine Auffälligkeit oder ein anderer Grund vorgelegen haben.

Zudem lassen sich Menschen viel gefallen und gehen nicht dagegen an.
Medizinische Einzelheiten darf der Arzt normalerweise dem Arbeitgeber nicht mitteilen.
So stellt sich mir die Frage, ob das nicht im Krankenhaus selbst getestet wurde. Illegal, versteht sich!
 

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